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Ölpreisbindung

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Hetra:
Hallo,

ich bin noch ein relativer Neuling in der Branche, aber ich hätte da mal eine Frage: wer bestimmt eigentlich, dass der Gaspreis an den Ölpreis gebunden ist? Könnte ein Stadtwerk oder sonstiger Versorger einfach diese Bindung aufheben um günstigere Preise zu machen oder damit zu werben, dass die Gaspreise nicht gebunden sind?

Danke für die Antworten.

Black:
Als Einstieg:

Ölpreisbindung

RR-E-ft:
In den Langfristverträgen zwischen ausländischen Erdgasproduzenten und den deutschen Importeuren ist eine übliche Ölpreisbindung (sog. \"europäische Formel\") vertraglich vereinbart, wonach sich der Gaspreis in US- Dollar pro 1.000 Kubikmeter nach Rotterdammer Rohölnotierungen (Nordsee- Öl Brent) richtet.

Preisbestimmend sind aufgrund dieser Ölpreisbindung neben dem vereinbarten Ausgangspreis die Entwicklung der Rotterdammer Rohlnotierungen und die Entwicklung des Kursverhältnisses US- Dollar/ Euro.

Dies führt insgesamt zu Schwankungen des Erdgasimportpreises (Wert der Ware an der deutschen Grenze), der vom BAFA monatlich in Ct/ kWh statistisch erfasst wird.

Das so nach Deutschland importierte Gas wird im Inland jedoch nicht mit dieser Ölpreisbindung gehandelt. Die Gaspreise in Deutschland entwickeln sich nominal  anders als der Wert der Ware Erdgas an der deutschen Grenze, sind insoweit von der Entwicklung auf dem \"Weltenergiemarkt\" abgekoppelt.

Stadtwerke haben verschiedene Bezugsoptionen, die sich seit 2006 grundlegend verbessert haben. Sie müssen das Gas nicht mehr aufgrund von Langfristverträgen mit einer Ölpreisbindung beziehen. Es gibt auch befristete Lieferverträge zu Fixpreisen am Markt. Durch die Verpflichtung zur Ausschreibung des Gasbezugs im Wettbewerb nach den Vergabeverordnungen sollen kommunale Stadtwerke dazu angehalten werden, dass beste Angebot zu suchen und zu wählen.

Siehste hier.

Bezieht ein Stadtwerk - wie aufgezeigt -  ohne Ölpreisbindung (zB zu einem Fixpreis), so hängen dessen Kosten der Gaslieferung auch nicht von den Ölpreisen ab und die Gaspreise für Letztverbraucher auch nicht.

Jedes Stadtwerk ist grundsätzlich verpflichtet, den eigenen Gasbezug  im Wettbewerb auszuschreiben. Ob dabei ein Angebot mit Ölpreisbindung zum Zuge kommt oder aber ein Konkurrenzangebot ohne eine solche Bindung, richtet sich nach den vergaberechtlichen Bestimmungen. Wenn eine Ausschreibung erfolgt, soll grundsätzlich das günstigste Angebot zum Zuge kommen.

Verwist ein Stadtwerk pauschal auf Ölpreisbindung, kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass dieses den eigenen Gasbezug nicht im Wettbewerb ausgeschrieben und nicht nach dem günstigsten Angebot auf dem vorgelagerten Markt gesucht hatte. Oftmlas sorgten vom Vorlieferanten organisierte und bezahlte sog. Lustreisen dazu, dass man am alten Vorlieferanten festhielt, obschon man die Möglichkeit gehabt hätte, günstigere Angebote einzuholen.

Stadt/Versorger:
Es wäre schön ,wenn die Stadtwerke in bestimmten Zeitabständen die Energiebezüge neu ausschreiben müssten. Gibt es hierfür ggf. eine gesetzliche Bestimmung ?
Unsere Stadtwerke verweisen auf langfristige Lieferverträge,die \"zum Vorteil der Stadtwerke sind\" ,wie mir versichert wurde.

RR-E-ft:
Wer nie eine Ausschreibung des Gasbezugs im Wettbewerb - europaweit - durchgeführt hat, kann m.E. gar nicht wissen, ob sein Langfristvertrag vorteilhaft ist. Vorteilhaft mögen allein Vergünstigungen sein, die der ewige  Vorlieferant ggf. Entscheidungsträgern zukommen lässt.

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