Original von Sid
Weil ich es gestern vergessen hatte: ich bin sowohl Gas- als auch Stromkunden und aus der Mahnung geht nicht hervor auf welchen Bereich sich diese bezieht (ist aber glaube auch nebensächlich).
Das ist alles andere als nebensächlich.
Wenn die Gasrechnung gekürzt wird, dann darf nicht Strom oder Wasser abgestellt werden - und umgekehrt.
Die obige Drohung ist erstmal ein Hinweis auf die in Anspruch genommene Bestimmung der GVV. Es ist ersichtlich, dass es sich um einen Textbaustein handelt, den alle Kunden mit Zahlungsrückständen erhalten.
Eine Sperrung muss zwei Wochen vorher konkret angekündigt werden. Sie ist dann konkret genug und erfordert Gegenwehr, wenn Sie aus dem Schreiben den Termin ableiten können, an dem der Sperrkassierer erscheinen wird.
Natürlich muss dabei auch benannt sein, welcher Anschluss gesperrt werden soll (Strom oder Gas).
Eine Sperrandrohung nach Unbilligkeitseinwand ist seit langem verboten. Zudem kann eine Sperrung auch unverhältnismäßig sein, wenn der Außenstand gering ist und weitere Umstände vorliegen (kleine Kinder, Rentner im Haushalt, etc.).
Da Ihnen nicht klar ist, wie sich die Forderungen zusammensetzen, sollten Sie von Ihrem Versorger schlichtweg Aufklärung verlangen. Dabei können Sie ihn auch gleich auf das oben Gesagte hinweisen; insbesondere die Einschaltung des Kartellamtes für den Fall ankündigen, dass eine Sperre angedroht wird.
Gruss,
ESG-Rebell.