Hallo,
>> Wie kommen Sie auf 50 % Kürzung?
Ganz einfach, ich will zur Jahresendabrechnung nachzahlen müssen, damit der
Versorger nicht zuviel Geld bekommen hat, und ich meinem Geld hinterher ren-
nen muss. Daher zahle ich lieber etwas zu wenig, und dann zur Jahresendab-
rechnung nach.
Wir reden hier von einer Nachzahlung in Höhe von ca 100€ bis 150€.
Selbstverständlich hebe ich das Geld, welches ich kürze (die anderen 50%) auf
einem Sparbuch eingezahlt, so dass sichergestellt ist, die Jahresendabrechnung
bzw. die Nachforderung (abzüglich etwaiger Einwände) schnellstmöglich zu begleichen ist.
>>Wenn Sie das Musterschreiben verwenden, steht ja drin, dass Sie das
>> Recht zur Preisanpassung bezweifeln, auch wenn nicht explizit der §307
>> BGB genannt wird.
Ja, das Musterschreiben verwende ich seit geraumer Zeit.....
>> Denn BGH-Urteile zu unwirksamen Preisanpassungsklauseln gibts auch
>> schon, das schreibt aber die SWD nicht
Vielleicht sollte ich denen das mal schreiben.....
>> Wenn es um die Sache und den Widerstand gegen die missbrauchte
>> Marktmacht der Versorger geht, ist die EURO-Summe zweitrangig.
Nun, ich denke aber schon, dass ein Energieversorger nicht unbedingt wegen
strittigen 40€ vor Gericht geht. Das stünde doch in keinem Verhältnis zu dem
Arbeitsaufwand... und zudem risikieren die Kläger dann ja eine erneute
Schlappe.... und ob das wirklich gewollt ist ?