@Black
Man könnte auch sagen rechtswidrig, zumindest wenn die Zahlungen mit Verrechnungsbestimmung konkret auf die einzelnen Sparten erfolgten. Wer sein Wasser bezahlt, muss auch Wasser bekommen.
Hat swb bei der Wasserversorgung eine Monpolstellung, sollten betroffene Kunden daran denken, die geforderten Wasser- Gesamtpreise ggf. als unbillig zu rügen, so dass diese Frage dann auch mal geklärt wird, und natürlich den Stromanbieter wechseln.