Theoretisch mag hier noch einiges für den Versorger möglich sein. Entscheidend zu diesem Zeitpunkt ist doch die Frage, ob es die Versorgungsart 1. gibt und 2. ob mensch in diese eingestuft werden kann.
Bislang dachte ich, dass:
- Grundversorgungstarife einer Kontrolle unterliegen.
- die Tarife öffentlich bekannt gegeben werden müssen.
Eine Veröffentlichung hat es bis heute nicht gegeben, also gehe ich davon aus, dass es diesen Tarif nicht gibt. Die E.ON Avacon ist der gleichen Meinung, da dieser Tarif in ihren Veröffentlichungen nirgens zu finden ist.
Nachtstrom = Sondervertrag siehe auch hier:
Nachtstrom und AVBElt bzw. GVVStrom