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Autor Thema: Heizstrom-Grundversorgung  (Gelesen 7347 mal)

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Offline Christian Guhl

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Heizstrom-Grundversorgung
« am: 09. Dezember 2008, 20:00:19 »
Nachdem Eon-Avacon alle Nachtstromverträge gekündigt hat (wegen \"Vereinheitlichung der Produktpalette\") sollen alle die, die keinen neuen Vertrag unterschreiben, in der \"Heizstrom-Grundversorgung\" beliefert werden.
Dieser Begriff ist vollkommen neu. Im EnWG wird nicht nach Stromart/-nutzung unterschieden. Eine Erfindung des Energieversorgers ? Kann so die GVVStrom zur Vertragsgrundlage gemacht werden ? Ich war bisher der Meinung, dass beim Bezug von Nachtstrom immer ein Sondervertrag vorliegt.

Offline RR-E-ft

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Heizstrom-Grundversorgung
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2008, 20:05:20 »

Offline bjo

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Heizstrom-Grundversorgung
« Antwort #2 am: 09. Dezember 2008, 20:09:43 »
Zitat
Original von Christian Guhl
 \"Heizstrom-Grundversorgung\"

den Tarif gibts nicht laut eigener Page!
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=1210&ch=2

ich glaube auch nicht das so ein Tarif vor Gericht bestand hätte. Denn alle
Grundversorungstarife haben eine nur monatliche Kündigungsfrist.
Diese nutzt dir nichts, da du laut EVU aus technischen Gründen bei Heizstrom nicht wechseln kannst.

Verbraucherzentrale aufsuchen und beraten lassen.

Offline RR-E-ft

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Heizstrom-Grundversorgung
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2008, 20:17:57 »
Die Grundversorgung gilt rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag. Es sei denn allenfalls, ein Luxusliner verlässt die Papenburger Werft und E.ON schaltet....

Demgegenüber können Wärmestromlieferungen von E.ON auch ohne Vorwarnung täglich für mehrere Stunden unterbrochen werden. Das ist also ganz offensichtlich etwas anderes als die Grundversorgung.

Offline Christian Guhl

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Heizstrom-Grundversorgung
« Antwort #4 am: 09. Dezember 2008, 21:41:40 »
Also ist die \"Heizstrom-Grundversorgung\" ein Sondervertrag !

Offline Wasserwaage

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Heizstrom-Grundversorgung
« Antwort #5 am: 10. Dezember 2008, 09:12:59 »
\"Die Grundversorgung gilt rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag\"

wo steht das geschrieben?! ich würde mich da eher an §6 StromGVV orientieren, nach dem zeitliche Beschränkungen in den Allgemeinen Preisen und Bedingungen vorgesehen sein können. Dies wären dann z.B. Schaltzeiten für HT-NT, Schaltzeiten für Nachtspeicherheizungen, Wärmepumpen usw....

Die Grundversorgung ist die Versorgung von Haushaltskunden aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz zu öffentlich bekannt gegebenen und im Internet veröffentlichten Allgemeinen Preisen und Bedingungen.

Oder auch anders ausgedrückt. Alles was \"früher\" der allgemeine Tarif war ist vom Gesetzgeber als Grundversorgung gewollt. Neu ist die Grenze von 10.000 kWh und das vergessen wurde öffentliche Einrichtungen mit abzudecken.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline tangocharly

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Heizstrom-Grundversorgung
« Antwort #6 am: 10. Dezember 2008, 09:29:34 »
@ Wasserwaage

Zitat
Dies wären dann z.B. Schaltzeiten für HT-NT, Schaltzeiten für Nachtspeicherheizungen, Wärmepumpen usw....

.... dabei handelt es sich immer um Sonderverträge.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline AKW NEE

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Heizstrom-Grundversorgung
« Antwort #7 am: 10. Dezember 2008, 09:45:53 »
Theoretisch mag hier noch einiges für den Versorger möglich sein. Entscheidend zu diesem Zeitpunkt ist doch die Frage, ob es die Versorgungsart 1. gibt und 2. ob mensch in diese eingestuft werden kann.

Bislang dachte ich, dass:
- Grundversorgungstarife einer Kontrolle unterliegen.
- die Tarife öffentlich bekannt gegeben werden müssen.

Eine Veröffentlichung hat es bis heute nicht gegeben, also gehe ich davon aus, dass es diesen Tarif nicht gibt. Die E.ON Avacon ist der gleichen Meinung, da dieser Tarif in ihren Veröffentlichungen nirgens zu finden ist.

Nachtstrom = Sondervertrag siehe auch hier:
Nachtstrom und AVBElt bzw. GVVStrom

Offline AKW NEE

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Heizstrom-Grundversorgung
« Antwort #8 am: 20. Januar 2009, 12:05:31 »
Der neue Tarif Grundversorgung Heizug wurde nur im Internet bei E.ON Avacon veröffentlicht.

Grundversorgung Heizstrom hier:
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/ContentFiles/Internet/Downloads/Strompreise_2009_Grundversorgung_Heizstrom_081217.pdf

Mehr gibt es zu diesem Tarif nicht. Im Produktprogramm gibt es kein Wort zu diesem Tarif.
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=1957&ch=2
Kann mensch zwangsweise hier wirklich eingestuft werden?

Offline Christian Guhl

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Heizstrom-Grundversorgung
« Antwort #9 am: 20. Januar 2009, 19:50:46 »
Früher in den Sonderverträgen war festgelegt, wann Hoch- und wann Niedertarifzeit war. In der von Eon-Avacon erfundenen Heizstrom-Grundversorgung ist das nicht mehr der Fall (jedenfalls habe ich es nicht gefunden). In der StromGVV gibt es keine Unterscheidung zwischen HT und NT. Der Kunde kann nun also 24 Stunden täglich Strom zu den  NT-Preisen beziehen.

Offline Netznutzer

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Heizstrom-Grundversorgung
« Antwort #10 am: 20. Januar 2009, 23:25:30 »
Zitat
In der StromGVV gibt es keine Unterscheidung zwischen HT und NT. Der Kunde kann nun also 24 Stunden täglich Strom zu den NT-Preisen beziehen.

Das glaube ich nicht. HT und NT Zeiten werden vom Netzbetreiber gesteuert, ein Stromlieferant wie z.B. der Grundversorger hat darauf keinen Einfluß. Die Schaltzeiten müßte man somit auf den Seiten des zugehörigen Netzbetreibers finden.

Gruß

NN

Offline AKW NEE

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Heizstrom-Grundversorgung
« Antwort #11 am: 21. Januar 2009, 09:06:41 »
Es gibt bei der E.ON Avacon keinerlei Beschreibung oder Ausführung zu der Heizstrom-Grundversorgung. Wo nichts steht, kann auch nichts gefunden werden.

Zitat
Der Kunde kann nun also 24 Stunden täglich Strom zu den NT-Preisen beziehen.

Wer dieser Spur folgt, könnte sich auf sehr dünnem Eis bewegen!

Offline Christian Guhl

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Heizstrom-Grundversorgung
« Antwort #12 am: 21. Januar 2009, 18:30:02 »
Das war auch nicht ernst gemeint.Ich wollte damit nur deutlich machen, das die StromGVV nicht für den Heizstrom gemacht wurde. Es bleiben zu viele Fragen offen. Diese müssten dann wieder mit extra Vereinbarungen geklärt werden. Und wenn für den Heizstrom doch wieder zusätzlich zu der GVV gesonderte AGB vereinbart werden müssen, ist es dann noch Grundversorgung oder doch wieder ein Sondervertrag ?

 

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