Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Jahresgrundpreis
nkh:
So ganz verstehen kann ich den Ärger hier nicht...sicherlich ist es ärgerlich, wenn Preise nicht korrekt berechnet werden, ohne Frage, nur das Problem ist mehr ein programiertechnisches Problem. Grundpreise werden zwar oft als Jahrespreis deklariert, jedoch in Abrechnungssystemen als Preise pro Monat bzw. für 365 Tage hinterlegt. Ist der Zeitraum dann 366 Tage, wird der Preis hochgerechnet, genausogut wie er bei weniger Tagen runtergerechnet wird. Im Falle eines Schaltjahres ist es natürlich nicht gerechtfertigt, einen Tag mehr zu berechnen. Es gibt auch Versorger, die dieses in ihren Abrechnungsprogrammen abfangen und auch hier dann nur mir 365 rechnen.
userD0010:
nkh:
Grundpreise werden zwar oft als Jahrespreis deklariert, jedoch in Abrechnungssystemen als Preise pro Monat bzw. für 365 Tage hinterlegt.
Der Grundpreis in den Abrechnungen der EVU ist grundsätzlich für ein Jahr definiert. Und da ein Jahr üblicher Weise aus 365 Kalendertagen besteht, wird der Grundpreis anteilig für die abzurechnende bzw. abgerechnete Lieferperiode ermittelt.
Und da in den seltensten Fällen das EVU exakt am dreihundertfünfundsechzigsten Liefertag abrechnet, wird halt der Grundpreis durch 365 dividiert und dieses Ergebnis mit den tatsächlichen Liefertagen multipliziert.
Und wenn in einem Schaltjahr das EVU an 366 Kalendertagen Energie geliefert hat, wird es auch die an 366 Tagen gelieferte/verbrauchte Energie in Rechnung stellen.
Der 29. Februar ist nun halt einmal ein Kalendertag, oder nicht?
Es darf als sicher gelten, dass bei diesen Abrechnungsmethoden das EVU nicht angreifbar ist.
nkh:
danke, ist mir schon klar, aber ich dachte, es ging um den Grundpreis, und der darf dann eben nicht für 366 Tage berechnet werden, sondern sollte für 365 Tage berechnet werden....
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