Energiepreis-Protest > E.ON Bayern

Jahresgrundpreis

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Oberpfälzer Bub:
Hallo zusammen,

habe diese Woche meine Stromabrechnung von EON-Bayern erhalten und musste bei der durchsicht feststellen das beim Grundpreis/Jahr das Jahr mit 366 Tagen verrechnet wird und dadurch der Jahresgrundpreis um einige wenige Cent erhöht wird. Es war zwar 2008 ein Schaltjahr mit 29 Tagen im Februar, aber es heißt Jahresgrundpreis und nicht Grundpreis je Tag. Bei der Bank bekomme ich auch meine Zinsen für ein Jahr und nicht noch einen Tag zusätzlich da ein Schaltjahr war.
Bei der Gasabrechnung ist es noch schöner ersichtlich als auf der Stromrechnung
– Grundpreis 84,00 Euro/Jahr für 366 Tage – 84,23 Euro
23 Cent zusätzlich für die EON und zusätzlich davon 19% MWSt. für Vater Staat, das bedeutet für die EON bei 1 Million Kunden 230.000 Euro zusätzlicher Gewinn und für Vater Staat 43.700 Euro MWSt.

Ist das Rechtlich überhaupt zulässig? Wie ist eure Meinung bzw. hat jemand diesbezüglich bereits Erfahrungen gesammelt.

Andiadm:

--- Zitat ---Original von Oberpfälzer Bub
Bei der Bank bekomme ich auch meine Zinsen für ein Jahr und nicht noch einen Tag zusätzlich da ein Schaltjahr war.
--- Ende Zitat ---

Das kommt auf den Vertrag an, ich hatte mal eine monatliche Zwischenfinanzierung, da wurde mit Zinstagen gerechnet und der Februar biller als der Januar oder März.

Was steht denn in Deinem Stromvertrag drinnen. Wenn da pro Monat oder pro Jahr steht, dann würde ich das eingezogene Geld zurückgehen lassen, die richtige Summe überweisen und mal gaaanz ruhig abwarten.

Oberpfälzer Bub:
In der Rechnung ist ein Grundpreis von xxx Euro / Jahr aufgeführt. Da sich der Grundpreis und der Verbrauchspreis pro kWh zum 1. Mai 2008 geändert hat ist der Grundpreis zwei mal aufgeführt und für 151 Tage bzw. für 215 Tage verrechnet worden.
Und wie bereits Geschrieben bei der Gasrechnung ist es noch deutlicher ersichtlich –
Grundpreis 84,00 Euro/Jahr für 366 Tage – 84,23 Euro.

RuRo:
@Oberpfälzer Bub

Klagen, bis die Schwarte raucht, notfalls wegen groben Unfugs.

Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof, Bayer. Verfassungsgericht, Bundesverfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof, Energiegerichtshof, usw.  :rolleyes:

Sie müssen ein glücklicher Mensch sein, wenn das ihre Probleme sind.

userD0010:
Ja ist es denn zu glauben ?

Da erklären (vermutlich alle) EVU in ihren Jahresabrechnungen, dass z.B. beim Strom der Verrechnungspreis pro Jahr bei (nächste Spalte) 365 Tagen 36,00 Euro beträgt (RWE).
Der für die Abrechnung relevante Zeitraum vom vorletzten zum letzten Abrechnungstag ist ebenfalls aufgeführt und entspricht in den seltensten Fällen exakt der Verrechnungspreisgrundlage für 365 Tage.
Folglich taucht bei jahresübergreifenden Rechnungen zunächst einmal der Zeitraum vom Ablesetag bis zum 31.12. xxx   mit  x Tagen auf und anschließend der 01.01.xxxx bis zum letzten Ablesetag.
Und wenn daraus sich z.B.  374 Leistungstage/Abrechnungstage ergeben, so wird selbstverständlich der für 365 Tage festgelegte Verrechnungspreis von 36,00 Euro (RWE) durch 365 dividiert und anschließend mit der Anzahl der Leistungs-/Abrechnungstage multipliziert.
Und  für den Junior-Mathematiker ergibt sich daraus folgende Formel:

                                                      36        
                                                     365 x 374

Und das Ergebnis in dieser Muster-Berechnung ist :    36,89 Euro.

Ein absolut sensationeller Bereicherungsversuch des Energieversorgers ??

Beim Gas (RWE) beträgt der neueste Grundpreis 108,00 Euro pro Jahr.

Bei der diesbezüglichen Muster Berechnung bitte statt 36 nun 108 einsetzen!

Wie kann es denn nur sein, dass der Oberpfälzer Bub beim Grundpreis so bevorzugt wird ?

Ob wir alle wohl die Oberpfalz mit unserem höheren Grundpreis subventionieren ?

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