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Autor Thema: gekürzte Rechnungen  (Gelesen 4054 mal)

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Offline Zaoral

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gekürzte Rechnungen
« am: 06. Januar 2009, 22:18:32 »
Ich bin seit Januar 2005 Gaspreisrebell und habe die Rechnungen der ENBW auf meine zugestandenen Preise gekürzt (natürlich immer Hinweis auf §315). Die Kürzungen mit Hinweis auf §315 waren bei jeder angekündigten Preis\"anpassung\" von mir angekündigt.

Bei jeder Rechnungsstellung der ENBW wird der nicht bezahlte Betrag als ausstehende Forderung vermerkt. Ist das juristisch korrekt?

Die nicht bezahlten Beträge aus den Jahren 2005 bis 2008 summieren sich jetzt auf über 400 Euro. Darf die ENBW das? Verjähren nicht Forderungen aus einer Rechnung?

Wer hat die gleiche Erfahrung gemacht?

Ich wünsche allen Gaspreisrebellen ein gutes neues und erfolgreiches Jahr. Allen Mitarbeitern des Vereins bund der energieverbraucher herzlichen Dank für die engagierte Arbeit.

Offline bjo

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gekürzte Rechnungen
« Antwort #1 am: 06. Januar 2009, 23:49:43 »
Zitat
Original von Zaoral

Bei jeder Rechnungsstellung der ENBW wird der nicht bezahlte Betrag als ausstehende Forderung vermerkt. Ist das juristisch korrekt?

Die nicht bezahlten Beträge aus den Jahren 2005 bis 2008 summieren sich jetzt auf über 400 Euro. Darf die ENBW das? Verjähren nicht Forderungen aus einer Rechnung?


bin zwar RWE Kunde aber sonst der selbe Sachverhalt!

- ausstehende Forderung steht auch bei mir muüßte aber eigendlich
anders heißen

- Verjährung
wenn du keine gerichtlichen Mahnbescheide bekommen hast sind die Forderungen der ENBW an dich aus 2005 verjährt!

Offline hollmoor

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gekürzte Rechnungen
« Antwort #2 am: 07. Januar 2009, 08:31:33 »
Aufgelaufene Forderungen lt.Versorgerseite werden auch bei mir immer in der aktuellen
Rechnung mit meinen jeweiligen Abschlagszahlungen verrechnet.
Somit habe ich diesjährig nur 89 Euro Abschlag lt.Versorger bezahlt,in Wiirklichkeit aber 290 Euro.Ich widerspreche Diesem jedesmal bei meinen Rechnungskorrekturen.Wird aber ignoriert u.weiterhin praktiziert.

Wann tritt die Verjährung in Kraft?

Lt.Rechnungsdatum oder nach Eingang?

Rechn.Datum 12.12.08 Eingang 05.01.09

2004 ist bei mir verjährt.Wie sieht,s mit 2005 aus?
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline bjo

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gekürzte Rechnungen
« Antwort #3 am: 07. Januar 2009, 11:04:26 »
Zitat
Original von hollmoor
Aufgelaufene Forderungen lt.Versorgerseite werden auch bei mir immer in der aktuellen
Rechnung mit meinen jeweiligen Abschlagszahlungen verrechnet.
Wann tritt die Verjährung in Kraft?

Lt.Rechnungsdatum oder nach Eingang?

Rechn.Datum 12.12.08 Eingang 05.01.09

2004 ist bei mir verjährt.Wie sieht,s mit 2005 aus?

hallo,
Abschläge eindeutig ausweisen z. B. \"Abschlag Januar 2009\"
wenn der Versorger dennoch die Abschläge verrechnet mit \"Forderungen\"
Rechnungen als falsch zurückweisen!

Beträge aus dem Jahr 2005 sind verjährt wenn nicht hemmende Maßnahmen eingeleitet wurden.

Offline hollmoor

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gekürzte Rechnungen
« Antwort #4 am: 07. Januar 2009, 12:59:50 »
Zitat
Original von bjo
Zitat
Original von hollmoor
Aufgelaufene Forderungen lt.Versorgerseite werden auch bei mir immer in der aktuellen
Rechnung mit meinen jeweiligen Abschlagszahlungen verrechnet.
Wann tritt die Verjährung in Kraft?

Lt.Rechnungsdatum oder nach Eingang?

Rechn.Datum 12.12.08 Eingang 05.01.09

2004 ist bei mir verjährt.Wie sieht,s mit 2005 aus?

hallo,
Abschläge eindeutig ausweisen z. B. \"Abschlag Januar 2009\"
wenn der Versorger dennoch die Abschläge verrechnet mit \"Forderungen\"
Rechnungen als falsch zurückweisen!

Beträge aus dem Jahr 2005 sind verjährt wenn nicht hemmende Maßnahmen eingeleitet wurden.


@bjo

zu deiner Antwort: Alles gemacht,eindeutig deklariert,Rechnungen beanstandet.
Wie jedes Jahr!
Versorger rechnet weiterhin aus seiner Sichtweise ab:rolleyes: !

Keine hemmenden Maßnahmen(Mahnbescheid) eingeleitet.Also 2005 auch verjährt!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline bjo

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gekürzte Rechnungen
« Antwort #5 am: 07. Januar 2009, 14:43:14 »
Zitat
Original von hollmoor
Zitat
Original von bjo
Zitat
Original von hollmoor
Rechn.Datum 12.12.08 Eingang 05.01.09

2004 ist bei mir verjährt.Wie sieht,s mit 2005 aus?

hallo,
Abschläge eindeutig ausweisen z. B. \"Abschlag Januar 2009\"
wenn der Versorger dennoch die Abschläge verrechnet mit \"Forderungen\"
Rechnungen als falsch zurückweisen!

Beträge aus dem Jahr 2005 sind verjährt wenn nicht hemmende Maßnahmen eingeleitet wurden.


@bjo

zu deiner Antwort: Alles gemacht,eindeutig deklariert,Rechnungen beanstandet.
Wie jedes Jahr!
Versorger rechnet weiterhin aus seiner Sichtweise ab:rolleyes: !

Keine hemmenden Maßnahmen(Mahnbescheid) eingeleitet.Also 2005 auch verjährt!

an deiner Stelle würde ich so weiter machen wie bisher, für den Fall
der Klage deines Versorgers hast du dann jede Menge Argumente!

Offline jofri46

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gekürzte Rechnungen
« Antwort #6 am: 07. Januar 2009, 15:45:46 »
Wer zahlt, hat das Recht zu bestimmen, welche Forderung getilgt wird. Der Verwendungszweck der Zahlung muss allerdings zweifelsfrei angegeben werden. Das Bestimmungsrecht ergibt sich aus § 366 BGB.

 

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