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Mahnbescheid - und jetzt? /Verfahrenskosten, der 2. Versuch

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Lupo:
Hallo,

ich bin Sondervertragskunde und habe von meinem Versorger am 31.12.2008 einen Mahnbescheid erhalten.

Darin werde ich aufgefordert, die offenen Beträge seit 2005 zu begleichen. Ausserdem kommen dazu noch Zinsen für die Ausstände und Gebühren für Gerichtskosten und die Rechtsanwaltskosten.

Mich interessiert jetzt, wie es nach nach meinem Widerspruch weitergeht.
Sicher wurde dies schon in dem einen oder anderen thread eroertert. Allerdings bin ich kein Jurist und konnte mit den Ausführungen nicht viel anfangen. Deshalb nochmal der Aufruf dieses Themas. Waere nett, wenn die eure Antworten fuer Laien verständlich wären  :D
Bitte korrigiert mich, falls meine folgenden Ausführungen nicht korrekt sind.
Versorger klagt gegen meinen Widerspruch
a) ich gebe ein sofortiges Schuldeingeständnis ab und der Versorger trägt die Verfahrenskosten und Anwaltskosten (welche Kosten in welcher Höhe fallen für mich an?)
b) ich gehe in die erste Instanz. Der Verlierer zahlt die Gerichts- und Anwaltskosten. (wie hoch sind etwa die Kosten der ersten Instanz?)

Danke und Gruss

RuRo:
zu b)

http://www.prozesskostenrechner.de/

und ggf.

http://www.pkh-fix.de/

DieAdmin:
@Lupo,

ich habe den Threadtitel etwas ergänzt, und hoffe, dass dieser Thread sich nicht so mit bunter Themenwahl füllt, wie der erschte : Verfahrenskosten

Einiges Interessantes zum Mahnbescheid ist im entsprechenden Thread von EON\'s Awakon E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide zufinden.

Lupo:
hat jemand noch eine aussagefähige Antwort auf Frage a?

DieAdmin:
zu a)

Da Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben, müsste darauf auch eine \"geschuldete\" Summe stehen, die evtl schon andere Ausgaben des \"Gläubigers\" enthält. Diese müssten Sie einfach bezahlen.
Aber wie schon anderorts ausgeführt, ist diese nicht vom Gericht auf Rechtmäßigkeit geprüft worden.

Aber in den anderen Threads war auch zulesen, dass diese Angaben oft unklar sind, wie sich der Betrag zusammensetzt.

Auch kann ich mir vorstellen, dass noch zu prüfen wäre, ob das \"Ding\" dann nach Bezahlen auch endgültig abgeschlossen ist, und das EVU nicht noch irgendwelche Nachforderungen aus der Preisrebellion erhebt.


@all,

an dieser Stelle sei nochmals auf dem Prozesskostenfond der Mitglieder des :bdev: hingewiesen: http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Prozesskostenfonds/site__1715/

Wer das als Sicherheit haben möchte, muss als Vereinsmitglied zusätzlich eingezahlt haben.

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