Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Mahnbescheid - und jetzt? /Verfahrenskosten, der 2. Versuch

<< < (2/4) > >>

koga dietz:
Hallo Lupo.Das gleiche Anliegen hatte ich auch.Ich vermisse in diesem Forum einiges zu diesem Thema.Mein Vorschlag wäre zum Beispiel, das wir uns ( die Betroffenen) mal wirklich zusammen schließen, denn dann könnte es eigentlich für jeden nicht so teuer werden.Persönlich glaube ich nicht, daß die Sache von der NGW so weiter geführt wird.Mir haben sie wiederholt gedroht und nichts ist bisher so geschehen wie sie es angekündigt haben.In meinem Fall waren es immer verschiedene Summen die verlangt wurden. Ich weiß nicht wieviel Betroffene es gibt, die von der NWG-bzw.Amtsgericht Hagen diesen Mahnbescheid bekommen haben.Der Administrator hat doch bestimmt eine Antwort darrauf.Oder nicht? Haltet bitte die Ohren steif, denn sonst haben wir jetzt schon verloren.

userD0010:
koga dietz:  
Mein Vorschlag wäre zum Beispiel, das wir uns ( die Betroffenen) mal wirklich zusammen schließen, denn dann könnte es eigentlich für jeden nicht so teuer werden.

Zu diesem Vorschlag, der bereits mehrfach geäußert wurde, habe ich leider ebenfalls bislang nichts näheres gehört. Natürlich wäre das Zusammenschließen von Betroffenen (Empf. v. Mahnbesch.) der sinnvollste Weg und es dürfte doch ein Leichtes sein, hier im Forum aus den jeweils betroffenen EVU-Regionen einen Zusammenschluß zu finden, der dann ggf. auch einen RA mit dem gesamten Paket beauftragen könnte.

Cremer:
@Lupo,

sofern Sie wietermachen wollen, ist dem Mahnbescheid innerhalb der gesetzlichen Frist schriftlich zu widersprechen.

Anderenfalls kann der Versorger den geschuldeten Betrag vollstrecken lassen.

Er hat den Mahnbescheid dehalb geschickt, um seine Ansprüche aus 2005, die sonst verjährt wären, geltend zu machen.

Merit:
Das Allgemeinwissen zu Mahnbescheid, Widerspruch und etwaige Folgen/Folgekosten sollte m.E. am besten hier im BdE-Forum oder auf http://www.energieverbraucher.de an geeigneter, allgemeiner Stelle ausführlicher dargestellt werden, damit alle Betroffenen etwas davon haben, denn die Zahl der Mahnbescheids-Empfänger scheint sich ja zum Jahreswechsel deutlich vermehrt zu haben.

Unter der Rubrik > Versorger klagt bin ich auch auf einen (leider etwas spärlichen) Anfang gestossen - aber auf die Idee dort nachzuschauen, kommt man auch nicht so einfach, wenn es um Mahnbescheid geht und der Versorger eben noch nicht klagt  ;)

Da wir Betroffenen offensichtlich mit den gleichen Problemen zu kämpfen haben: Ich finde es wunderbar, dass es so viele Fachleute hier gibt. Nur sind wir Betroffenen  i.d.R. juristische Laien und haben nun zum ersten Mal im Leben einen Mahnbescheid erhalten. Da dürften doch unsere vielen \"dummen\" Fragen verständlich sein - und dass wir mit dem juristischen Fachgesimpel nur sehr wenig anfangen können. Eine möglichst einfach gehaltene Antwort - auch bzw. gerade, wenn es um die möglichen Folgen/Folgekosten geht, trägt durchaus auch zur Beruhigung bei - mehr jedenfalls als juristische Fachsimpeleien und/oder unzählige Verweise auf andere Threads, die alle nicht wirklich den Kern unserer Fragepunkte treffen.
Und nochmal: es geht doch letztendlich darum, NICHT möglicherweise aus Angst und Unwissen einen Rückzieher zu machen!

Zusammenschluss von Betroffenen halte ich auch für wichtig, denn schliesslich ist ja kein Verlass darauf, dass der Versorger nach dem Mahnbescheids-Widerspruch keine Klage erhebt > dann wird man ggf. schnell reagieren müssen.  
Hier ist m.E. das jeweilige Versorger-Unterforum angebracht, da die Vertragsgestaltung der unterschiedlichen Versorger ja ebenfalls unterschiedlich ist.
Wie Lupo bin ich Kunde der Gasuf. Da es hier noch keinen Zusammenschluss gibt (jedenfalls nicht unter Protestgruppen gelistet), habe ich jetzt eine nicht-öffentliche Gasuf-Liste begonnen. Wer sich dazu melden will, kann mir gerne seine Kontaktdaten (Email, Telefon) per PN mitteilen - und wer die Liste haben will natürlich auch.
Hierzu finde ich es auch wichtig, die jeweilige PLZ im Profil zu nennen (ich habe mein Profil gerade entsprechend ergänzt).

Grundlage für den (Mahnbescheids-)Widerspruch ist m.E. die Annahme, dass die Preisanpassungsklausel im Sondervertrag unwirksam ist. Daher halte ich es spätestens im derzeitigem Stadium für angebracht, den Versorger-Vertrag durch einen Juristen auf die mögliche, tatsächliche Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel prüfen zu lassen. Bei gleichem Versorger/gleichartigen Verträgen könnte sich die entsprechende Betroffenengruppe die Kosten durchaus teilen.
Derzeit suche ich daher einen Sondervertragskunden der Gasuf, der das schon hat prüfen lassen!
Ich bitte dann freundlicherweise um Kontaktaufnahme im Versorger-Unterforum Gasuf oder per PN!

Noch zur Erläuterung: Aus bestimmten Gründen bin ich auch Kunde der ENTEGA und auch dort im Versorger-Forum zu finden. Erstmals widersprochen habe ich hier der Verbrauchsabrechnung 2005 vom Jan 2006.

AKW NEE:
@ Lupo

cremer schrieb Ihnen:


--- Zitat ---sofern Sie wietermachen wollen, ist dem Mahnbescheid innerhalb der gesetzlichen Frist schriftlich zu widersprechen.
--- Ende Zitat ---

Benutzen Sie hierfür nur den, dem Mahnbescheid  beiliegenden Vordruck für den Widerspruch. Kreuzen Sie hier die Zeile, mit der Sie der gesamten Forderung widersprechen an.

Hierzu schreibt RR-E-ft:

--- Zitat ---Begründung ist nicht erforderlich und untunlich.Vielmehr muss der Antragsteller bei Durchführung eines streitigen Verfahrens zunächst seinen (vermeintlichen) Anspruch begründen.
--- Ende Zitat ---
oder

--- Zitat ---Eine Begründung \"Unbilligkeitseinrede\" wäre für einen Sondervertragskunden an dieser Stelle kontraproduktiv.
Bei der Frage, ob überhaupt dem Grunde nach ein Recht zur Preiserhöhung bestand, kommt es auf die Billigkeit nicht an.

Deshalb den Widerspruch zum Mahnbescheid nicht begründen.
--- Ende Zitat ---

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln