@Cremer
Wenn jemand androht, auch nur vermeintliche Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, so ist dies lange nicht strafbar. Es besteht also kein Grund, entsprechende Ratschläge zu geben. Diese können sich sogar als sehr nachteilig erweisen. Auch in der Wortwahl ist eine Mäßigung angezeigt.
Vielleicht meint Hennessy gerade das und hat damit nicht unrecht.
@Hennessy
Mitnichten sind alle Mitarbeiter von Versorgern Kriminelle, auch nicht die überwiegende zahl der Mitarbeiter. Diese leisten oft nach bestem Wissen und Gewissen das, was von ihnen erwartet und gefordert wird.
Warum man sich den Schuh anziehen will, ist nicht ganz nachvollziehbar.
Tatsächlich wird mit ganz schönen Tricks gearbeitet.
Das bezieht sich insbesondere auf die Darstellung der Rechtslage.
Das Urteil selbst mag zustende gekommen sein, wie es will.
Jeder kann den entsprechenden Richter anrufen und fragen, ob der von seiner Entscheidung wirklich überzeugt ist. Aber darauf kommt es eigentlich auch gar nicht an.
Aus dem Urteil des AG Koblenz ergibt sich zum Beispiel gerde nicht, dass der Kunde nun zur Zahlung verpflichtet wäre. Vielmehr wurde die Klage als unzulässig abgewiesen, in der Sache nicht entschieden.
Die Verfahrensweise wirft tatsächlich einige Fragen auf und läßt Raum für Zweifel.
Hierzu lese man die entsprechende Pressemitteilung des BGW auf dessen Seiten. Dort wird behauptet, der Kunde sei nach dem Urteil nun verpflichtet die Gaspreiserhöhung zu bezahlen.
Das stimmt nicht. Der Kunde kann ja sogar neu klagen.
Und so verhält es sich an vielen Stellen:
Wie ist man denn mit dem Heilbronner Gaspreisurteil umgegangen?
Kunden, welche die Einzugsermächtigung wirksam begrenzt haben, wird untergeschoben, diese hätten die Einzugsermächtigung gekündigt.
Weil die Einzugsermächtigung oft Vertragsbedingung ist, wird behauptet, mam sei nunmehr deshalb berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
Der Kunde hat hierzu keinen Anlass gegeben, zudem hat er aufgrund des Diskriminierungsverbotes jederzeit Anspruch auf Versorgung zu den eingeräumten Tarifen.
Eine Kündigung wäre deshalb offensichtlich rechtsmisbräuchlich...
Genau das geschieht aber, so dass Kunden gezwungen werden, sich hiergegen gerichtlich zu wehren.
Und diese \"Strategien\" denkt sich auch nicht jeder Versorger neu aus, sondern sie werden wohl offensichtlich in entsprechenden Seminaren vermittelt.
Es liegt ein bewusst abgestimmtes Verhalten der Versorger vor, was allein daraus deutlich wird, dass verschiedene Versorger ihren Kunden exakt das gleiche schreiben.
Oft sind selbst die Erhöhungsbeträge exakt die gleichen...
Also steckt schon ein bestimmtes System dahinter.
Das lässt sich wohl auch nicht verleugnen.
Dass man so etwas aus Verbrauchersicht nicht gutheißen kann, liegt auf der Hand.
Wenn einzelne Mitarbeiter von Versorgern entsprechende Schreibenan die Kunden verfassen, müssen sie dies aus ihrer Sicht heraus nicht in schlechter Absicht tun:
Sie wissen es einfach nicht besser.
Die Arbeitgeber haben jedoch eine Verantwortung, ihre Mitarbeiter zu befähigen, sich jederzeit rechtskonform zu verhalten.
Dazu passt es wenig, die Mitarbeiter über BGW- Seminare mit entprechenden \"Sprachregelungen\" auszustatten, welche die Grenzen jeden Tag neu ausloten.
Niemand hat behauptet, dass gar Betrug mit im Spiel sei.
Allerdings stellt sich wie immer die Frage nach der Transparenz:
Alle Abrechnungsgrundlagen, einschließlich Messung, Umrechnung Kubikmeter in kWh vermittels Brennwert und Zustandszahl und deren Berechnung wird man den Kunden doch wohl hinreichend transparent erklären können.
Man schweigt sich jedoch gern aus, als wenn man etwas zu verbergen habe.
Das weckt nun wiederum ein entsprechendes Misstrauen.
Dieses gilt es, durch größtmögliche Transparenz abzubauen.
Kunden, die von ihren Rechten Gebrauch machen und die Unbilligkeit gegen nicht nachvollziehbare Preiserhöhungen einwenden, sollte man nicht versuchen, zu schikanieren und einzuschüchtern. Schon gar nicht sollte man dies unter entsprechender Anleitung tun.
Wenn erst einmal die notwendige Transparenz geschaffen ist, dann wird sich das Verhältnis wohl auch wieder bessern, weil die Kunden dann wissen, woran sie sind.
Auf einen reinen Glauben der Kunden an das Gute im Menschen sollte man dabei nicht setzen.
Die Unternehmen verfolgen nun einmal ein natürliches Gewinnstreben. Das muss und soll auch so sein. Aber einige scheinen dabei erheblich zu überziehen, und das Maß verloren zu haben.
Bisher wäre immer noch nicht bekannt geworden, dass sich die Branche mit diesen selbstkritisch auseinandersersetzt.
Und wenn die Unternehmen Vertrauen einwerben, dann sollte man nicht verwundert sein, wenn die Kunden entsprechende Offenheit und Ehrlichlichkeit einfordern, auch wenn dies an der einen oder anderen Stelle naiv erscheinen mag.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt