Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mark-E verschickt Mahnbescheid  (Gelesen 6760 mal)

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Offline mam

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Mark-E verschickt Mahnbescheid
« am: 31. Dezember 2008, 23:11:47 »
Hallo zusammen,
dies ist mein erster Beitrag hier im Forum.
UNd - es fällt mir ein Stein vom Herzen, dass ich nicht allein einen Mahnbescheid bekommen habe. Dies ist auch men erster im Leben und ich hab keinen Plan, wie ich richtig reagiere...
Mark-E, mein heimischer Versorger hat ihn geschickt über knapp 1200€, nachdem ich der Zahlungsaufforderung der anwälte nicht nachgekommen bin...
WIe sich der Betrag zusammensetzt kann ich auch nicht nachvollziehen - hatte nach dem Anwaltsschreiben eine Aufstellung verlangt, die bislang nicht gekommen ist.

Nun beruhigt es mich dann doch, dass ich - wie eigentlich zu erwarten war - nicht allein dastehe.

Ich wünsche Euch allein einen guten Rutsch gleich ins neue Jahr, aber rutscht auf den Füssen, das tut wenigstens nicht weh :-)
Alles Gute

Maria

Offline DieAdmin

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Mark-E verschickt Mahnbescheid
« Antwort #1 am: 01. Januar 2009, 11:24:58 »
@mam,

ich habe Ihren Beitrag aus dem Thread der EON Avacon herausgelöst und in den neuen Bereich der Mark-E verschoben.

Offline BerndA

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Mark-E verschickt Mahnbescheid
« Antwort #2 am: 01. Januar 2009, 17:26:59 »
Hallo Maria,

Sie sollten jetzt unbedingt Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, schauen Sie dazu acuh mal bitte hier  nach:

http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/site__1707/#mahnbescheid1

MfG

BerndA

Offline Pedro

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Mark-E verschickt Mahnbescheid
« Antwort #3 am: 01. Januar 2009, 19:49:55 »
Im vorgenannten Ratschlag des Bundes der Energieverbraucher heißt es u.a.:
\'\'Wenn der Widerspruch eingereicht wurde, muss der Versorger entscheiden, ob er auf Zahlung klagen möchte.\'\'
Nur zur Ergänzung:
Falls kein Widerspruch eingelegt , also kein Kreuzchen an der vorgesehenen Stelle im Mahnbescheid gemacht oder vergessen wird, könnte   nach einigen Wochen (bis zu 6 Monaten)  \'\'von Amts wegen\'\' weitere unangenehme Post kommen: der Vollstreckungsbescheid. Wenn es der Versorger besonders eindrucksvoll machen will, kann er im \'\'Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides\'\' bestimmen, dass der V-Bescheid durch den Gerichtsvollzieher zugestellt wird.
Also: Frist zur Rücksendung des Widerspruchs nicht versäumen !!

Offline mam

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Mark-E verschickt Mahnbescheid
« Antwort #4 am: 02. Januar 2009, 02:19:05 »
Hallo Bernd,

danke für die Info. Werde gleich heute den Widerspruch fertig machen und wegschicken.

mfg
Maria

 

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