AG Gemünden entscheidet gegen Gaskunden.Das LG Nürnberg- Fürth hat bereits entschieden, dass die Heizgaskunden der Gasuf wohl Sondervertragskunden sind.
Die vom Landgericht vorgenommene ergänzende Vertragsauslegung findet in der Rechtsprechung des BGH keinerlei Stütze.
Siehste hier.Der BGH hat eine solche ergänzende Vertragsauslegung mit Urt. v. 28.10.09 VIII ZR 320/07 und mit B. v. 26.01.10 VIII ZR 312/08 abgelehnt.
Auf die Frage der Billigkeit kommt es bei Sondervertragskunden deshalb regelmäßig gar nicht an.
Der BGH will am 24.03.2010 zwei Entscheidungen verkünden, in denen es um die Zulässigkeit von HEL- Preisänderungsklauseln in AGB eines Gasversorgungsunternehmens gegenüber Verbrauchern geht.