Zitat Black:
Würden Sie einem Verbraucher raten dies in einem Prozess zu behaupten? Denn um einen Beweisbeschluss hierüber zu erlangen muss zumindest eine Partei entsprechende Tatsachen behaupten.
Ja, ich werde genau das in meinem Prozess am Amtsgericht Würzburg oder Landgericht Würzburg tun; der Gerichtsstand ist derzeit noch umstritten. Die Stadtwerke Würzburg gehören zu den über 200 Stadtwerken, an denen das Strom-Duopol E.ON/RWE beteiligt ist. In seiner Entscheidung KVR 60/07 - E.ON/Stadtwerke Eschwege hat der Bundesgerichtshof am 11.11.2008 festgestellt, dass es der Geschäftsstrategie der E.ON AG entspricht, an zahlreichen Stadtwerken oder sonstigen Stromversorgern Minderheitsbeteiligungen zu erwerben, um auf diese Weise ihre Absatzgebiete zu sichern und den Wettbewerb einzuschränken. Das ist in ähnlicher Form sogar dem Geschäftsbericht 2006 der E.ON AG zu entnehmen, wo es um die Aufgaben und den Geschäftszweck der 100%-Tochter Thüga AG geht, die Beteiligungen an Stadtwerken wie in Würzburg hält, siehe Seite 82 unter
http://www.eon.com/de/downloads/GB_D_komplett_geschuetzt_2006.pdf]http://www.eon.com/de/downloads/GB_D_komplett_geschuetzt_2006.pdf[/URL].
Belege dafür, dass die Einkaufspreise oder die Margen der Stadtwerke Würzburg völlig überhöht sind, hatte ich bereits in meinem Schriftverkehr mit den Stadtwerken zum Unbilligkeitseinwand genannt, beim Erdgas vor allem:
• die extreme Preisdifferenzierung zwischen Kraftwerksgas und Gas für Tarifabnehmer
• die Entwicklung des Preisdeltas zwischen den Erdgasimportpreisen und den Endverbraucherpreisen.
In der Klageerwiderung haben wir diese Argumente erneut vorgetragen. Sie sind den Stadtwerken wohl bekannt und nichts wirklich Neues. Nur haben sich bislang die Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden geweigert, den überteuerten Einkauf von Vorleistungen wie Strom und Gas als
Untreue durch verdeckte Gewinnausschüttung an den Aktionär E.ON oder als
Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung zu ahnden. Von politisch weisungsabhängigen Behörden ist in unserer Bananenrepublik Deutschland aber auch nicht mehr zu erwarten. So setze ich nun auf die Unabhängigkeit der Richter im Zivilprozess.
Ein solches Gutachten für den Nachweis überteuerter Vorleistungen wäre mir persönlich 5.000 Euro wert, weil damit auch die strafrechtlichen und kartellrechtlichen Diskussionen endlich mit neuen Argumenten unterlegt werden können. Denn es geht hier schon lange nicht mehr um Zivilstreitigkeiten nach § 315 BGB, sondern es geht um schwerste Wirtschaftskrimininalität. Nach der neuesten Studie, die von der Bundestagsfraktion der Grünen bei Professor Uwe Leprich in Auftrag gegeben wurde, reden wir über einen Schaden von 80 - 100 Milliarden Euro, der bundesweit in den letzten Jahren durch überhöhte Energiepreise entstanden ist. Dazu kommt noch einmal ein Betrag von geschätzt 40 - 50 Milliarden Euro in dem gleichen Zeitraum für die verfassungswidrige Quersubventionierung von Schwimmbädern und öffentlichem Nahverkehr, siehe
http://www.cleanstate.de/Energiepreise.html.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Gutsche