Energiepreis-Protest > ENTEGA
Neue AGB zum 1.02.2009 (schon wieder)
Ready XL:
....stimmt! Aber, wenn Du dir den Pkt. 4) auf der Rückseite des Anschreibens genau durchliest, dann kannst Du kündigen. Denn hier heißt es \"....bei einer einseitigen Preiserhöhung sowie bei einer für den Kunden nachteiligen Änderung der Ergänzenden Bedingungen Strom bzw. Gas der ENTEGA nach Ziff. 2.1 ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat....usw.usw. zu kündigen.
Jetzt kommt es nur darauf an, bis wann Deine Festpreiszusage gültig ist. Vermutlich 31.12.2008, geht aber aus Deinem Posting weiter oben nicht eindeutig hervor.
Ready XL
Theoden:
Danke erstmal für Deine Antworten. Mein Festpreisangebot läuft bis Ende Dezember 2008. Die Kündigung hätte also bis Ende November erfolgen müssen - diesen Termin habe ich leider verpasst.
Jetzt werden zum 01.02.2009 die AGB\'s geändert wie auch die \"Besonderen Bedingungen\". Dort sind u.a. Gebühren bei Mahnungen, Sonderablesungen, Lastschriftrückläufern etc. aufgeführt. Wenn diese Gebühren erhöht worden sind, müsste sich daraus ein Sonderkündigungsrecht für mich zum 31.01.2009 ergeben, oder?
Die Frage ist nur, sind diese Gebühren erhöht worden oder nicht? Mir liegen eben leider die bisher gültigen \"Besonderen Bedingungen\" nicht mehr vor und daher kann ich das nicht nachvollziehen, was genau verändert worden ist.
eislud:
@Theoden
Folgender Link auf der Seite von Entega enthält meines Erachtens noch die alte Fassung, wenn sich zum 01.02.2009 etwas ändern soll, wie Du schreibst.
http://www.entega.de/uploads/media/grundversorgungsverordnung.pdf
--- Zitat ---Auszug letzte Seite:
Ergänzende Bedingungen Strom und Gas der ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG, Darmstadt,
zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)
bzw.
zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)
Stand: 1. Dezember 2008 ...
--- Ende Zitat ---
Also müßtest Du die Angaben im Link mit den neuen zugesendeten vergleichen können.
Gruss eislud
Ready XL:
@eislud,
...das sind genau die Bestimmungen, die ich auch mit dem Schreiben vom 18.12.2008 erhalten habe. Die Änderungen sollen zum 1.02.2009 wirksam werden.
Die alten AGB traten zum 1.04.2008 (nein, kein Aprilscherz) in Kraft.
Gruß
Ready XL
eislud:
@Ready XL
ok.
Hast Du denn die alten AGB zum 01.04.2008. Das sind ja quasi die AGB, die @Theoden benötigt.
Vielleicht kann man ihm die per Mail zukommen lassen.
Gruss eislud
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