Hallo,
ich habe nun anhand meiner Abrechnung abgeschätzt, wie hoch die überzogene Forderung der EVM ist: Dazu habe ich den Gaspreis aus 7/2003 zugrundegelegt und den Importgaspreis abgezogen. Die Diffenrenz deckt alle anderen Kalkulationsbesatndteile ab, also Energiesteuer, Verwaltungskosten, Netzkosten, Gewinn etc.
Ein fairer Preis würde sich ergeben, indem der jeweils aktuelle Importgaspreis mit dieser Differenz addiert wird. Danach ergibt sich bei mir eine Überzahlung in Höhe von 94Euro bei einem Rechnungsbetrag von 1022Eur. Das sind 9,2%.
Gruß
Plantoy