Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...  (Gelesen 8988 mal)

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Offline Gunnar

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #15 am: 24. Oktober 2008, 20:43:05 »
Ich finde es allerdings auch Schade das n e u e Forenmitglieder gleich derart angeranzt werden, nur weil bis jetzt keiner eindeutig gesagt (geschrieben) hat das man nicht auf das Schreiben der EWE antworten braucht um irgendwelche Fristen einzuhalten.
Auch ist nicht jedem hier bekannt das die Oldenburger Initiative ein Bericht rausgebracht hat der letzendlich mal Klarheit darüber schafft.

Ich hoffe das ist nicht das Niveau von diesem Forum ...

Wie oben schon erwähnt wurde, ist hier mittlerweile schon sehr viel darüber geschrieben worden, man also auch als Neuling relativ schnell den Überblick verliert, zumal laut EWE eine enge Fristsetzung vorgegeben ist. Der eine oder andere muss sicherlich schon mittlerweile erhebliches an die EWE zurück zahlen und diesen sei doch erlaubt dann auch einwenig in Panik zu geraten.

Ansonsten bin ich froh das es doch ein Forum gibt was sich so ausgiebig mit diesem Thema auseinander setzt.
Schließlich sitzen wir alle im selben Boot und wollen der EWE zeigen wo´s lang geht, oder??

Auf weitere Diskussionen ...    :tongue:       ;)

Gunnar

Offline angeljustus

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #16 am: 24. Oktober 2008, 21:10:09 »
Zitat
Ich finde es allerdings auch Schade das n e u e Forenmitglieder gleich derart angeranzt werden, nur weil bis jetzt keiner eindeutig gesagt (geschrieben) hat das man nicht auf das Schreiben der EWE antworten braucht um irgendwelche Fristen einzuhalten.

Wenn ich neu in einem Forum bin, mache ich mich natürlich vorher ein wenig schlau. Ich kann nicht erwarten, gleich die perfekte Antwort auf das goldene Tablett gelegt zu bekommen. Dann gehe ich vorher lieber zum Anwalt meines Vertrauens und informiere mich, aber das kostet ja ein wenig.........

Kaufe ich mir ein neues Auto, frage ich auch nicht in einem Forum ist der 5er BMW oder die E-Klasse besser. Ich denke, hier werden vorher die Fakten gesammelt.

Offline wulfus

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #17 am: 24. Oktober 2008, 21:28:13 »
Zitat
Original von Gunnar
Ich finde es allerdings auch Schade das n e u e Forenmitglieder gleich derart angeranzt werden, ...
Gunnar, nicht gleich sauer sein. Dies ist ein Riesenforum, das die meisten von uns seit 2003 mit zigtausenden Informationen gefüllt haben.
Da dauert es selbst mit der Suchfunktion Stunden, um passende Antworten zu einer konkreten Frage zu finden.
Und die juristisch vorbelasteten Mitglieder unter uns haben ja noch einen Hauptberuf, statt das Forum zu bedienen.
Ich rate Neulingen immer zunächst gründlich die Hauptsite des BdEV energieverbraucher.de zu studieren, dann die Foren und Unterforen zu sondieren,
dann die Suchfunktion zu nutzen und dann erst kurz und bündig formulierte Fragen in´s Forum zu stellen, die von Experten schnell und kurz zu beantworten sind.
Also bitte Geduld und Nachsicht mit unwirschen Postern!

Offline RR-E-ft

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #18 am: 24. Oktober 2008, 22:24:44 »
@wulfus

Genau.

Offline Gunnar

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #19 am: 29. Oktober 2008, 12:52:32 »
o.k., hab ich!

Sicherlich habe ich vorher schon hier rumgestöbert und es sind tatsächlich zich \"tausend\" Themen. Mittlerweile kommt ich hier auch schon schneller und gezielter an gewisse Themen, aber das Problem war glaube ich auch dieser Zeitdruck den EWE ausgeübt hat.

Klar, letzendlich muss man (ich) hier auch Kritikfähig sein, will ich ja auch sein.

So, nun Schluß mit diesem Thema (das gehört eigentlich auch woanders hin!), EWE ist unser ...

Gruß
Gunnar

Offline Energiesparfuchs

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #20 am: 16. November 2008, 15:34:35 »
Hallo,

ich habe auch im Oktober die Mahnung  von der EWE bekommen und habe darauf den aktuellen Musterbrief von den Oldenbürgern hingeschickt zusätzlich mit der Bitte im Falle eines Prozesses den Schriftverkehr entsprechend dem Gericht vorzulegen.

Antwort der EWE letzter Absatz:


Zitat
... Soweit Sie anregen, Ihr Schreiben \"im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung\" dem Gericht vorzulegen, erlauben wir uns abschließend den Hinweis, daß für eine eventuelle schriftsätzliche Einführung in ein mögliches Verfahren, Sie ggf. selbst sorgen müßten. Insoweit würden wir nichts weiter veranlassen.


Abgesehen davon, daß man seinem Anwalt sowieso den gesamten Schriftverkehr, der bis zur Inanspruchnahme des Anwaltes entstanden ist, in Kopie zur Verfügung stellt, würde ich gerne wissen wie Ihr das seht.

Ist die EWE nicht verpflichtet alle relevanten Unterlagen dem Gericht vorzulegen, wenn sie Kunden verklagt?

 
Dieser letzte, in meinen Augen, mehr als überflüssige Absatz führt beim Kunden nur dazu, daß die Antipathie gegenüber den Energieversorgern noch größer wird und er sobald der Markt und seine Möglichkeiten es zulassen, Alternativen sucht. EWE wird dann erkennen müssen, daß ihr Geschäftsgebaren irgendwann zum Selbstschuß wird.

(Und ehrlich gesagt darauf freue ich mich schon!)

Energiesparfuchs

Offline Energiesparfuchs

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #21 am: 25. November 2008, 19:40:10 »
Schönen guten Abend,

kann keiner meine Frage beantworten?

Grüße

Energiesparfuchs

Offline Pölator

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #22 am: 25. November 2008, 19:48:18 »
Hallo,
ich befinde mich in einem laufenden Verfahren. Der Versorger (nicht Ihrer!) hat in der  chronologische Darstellung des Schriftverkehrs in der Klageschrift zwei Schreiben von mir \"vergessen\".
Es waren die, in denen so einiges bestritten wird. Nehme mal an, der VS hatte die Hoffnung, ich vergesse in der Klageerwiderung, die wichtigen Sachen zu betreiten.
Ich würde mich deshalb nicht sorgen...

Schönen Abend noch,
Pölator

Offline Black

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #23 am: 25. November 2008, 19:56:25 »
Zitat
Original von Energiesparfuchs

Ist die EWE nicht verpflichtet alle relevanten Unterlagen dem Gericht vorzulegen, wenn sie Kunden verklagt?

Jede Partei im Zivilprozess muss das Vortragen, was für sie (vermeintlich) von Nutzen ist. Sie können nicht per Klausel verfügen was ihr Versorger alles vorzutragen habe. Darzulegen wann, warum, und wie sie widersprochen haben, müssen Sie (oder ihr Anwalt) dann eben selbst.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Energiesparfuchs

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #24 am: 28. November 2008, 18:12:41 »
Danke für die Antworten.

Dann wundere ich mich, daß in den Musterbriefen dieser Nachsatz

 
Zitat
mit der Bitte im Falle eines Prozesses den Schriftverkehr entsprechend dem Gericht vorzulegen.

steht, obwohl es im Grunde völlig unnötig ist.

Grüße

Energiesparfuchs

Offline Emsländer

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #25 am: 28. November 2008, 18:24:26 »
Damit der Versorger seine Unterlagen vervollständigt und nicht dumm aus der Wäsche guckt, wenn Sie das Schreiben mit Eingangsbestätigung vorlegen...
Alles klar?

Merke: Alle Widersprüche per Einschreiben!
 Nur weil bald Weihnachten ist... :D

Und jetzt warten wir auf die angekündigten Mahnverfahren...und alle schön die Kreuzchen machen!!!

Offline berghaus

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #26 am: 29. November 2008, 00:37:17 »
Zitat
Merke: Alle Widersprüche per Einschreiben!

Ich schicke das eine oder andere Schreiben auch gerne als E-Mail und bekomme von meinem Versorger (RWE) sofort eine E_Mail- Mitteilung, dass mein Schreiben unter der Nummer soundso alsbald bearbeitet wird.
Mehr oder weniger später kommt dann noch ein richtiger Brief mit der Post:\"Wir bedauern, daß Sie mit unserer Preispolitik nicht einverstanden sind........Weitere Schritte behalten wir uns vor.\"
Bei einem teuren Einschreiben gibt es ja noch die Ansicht, dass man u.U. einen Zeugen brauchen könnte, der genau weiss, was man in den Briefumschlag getan hat und auch noch bestätigen kann, dass man auf dem Weg zur Post bis zur Abgabe  den Inhalt des Briefumschlages nicht auch noch ausgewechselt hat.

Komfortabel ist natürlich eine Geschäftsstelle des Versorgers vor Ort, wo man auf einer Kopie seines Schreibens bestätigt bekommt: \"Brief erhalten, Kundencenter, Datum, Unterschrift\" (Ich habe das preiswerte Vergnügen).

berghaus

 

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