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Autor Thema: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...  (Gelesen 9544 mal)

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Offline biene

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« am: 21. Oktober 2008, 08:57:30 »
Hallo liebe Mitkämpfer/innen,

soeben erhalte ich den nächsten Brief der EWE:

Zitat
\"Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge\"

Sehr geehrte Frau ....
Sie  haben  in  den  letzten  Monaten  bzw. Jahren Abschlagsbeträge u.
Rechnungen  für  die  von  uns  gelieferte  Energie  nicht vollständig
bezahlt.  Begründet  haben  Sie  dies mit der angeblichen Unbilligkeit
unserer Preisanpassungen im Sinne des § 315 BGB.

Um  unsere  langjährigen  guten  vertraglichen  Beziehungen  nicht  zu
belasten,  haben  wir diese von Ihnen vorgenommenen Zahlungseinbehalte
seit  geraumer  Zeit  toleriert.  Zudem liefen wg. Gaspreisanpassungen
bundesweit  mehrere  Gerichtsverfahren gegen Gasversorgungsunternehmen
so  auch gegen EWE denen der Charakter von Musterverfahren zukam. Hier
wollten   wir   zunächst  die  Urteile  der  entsprechenden  Gericht,
insbesondere des BGH abwarten.

Der  Bundesgerichtshof  hat  am  13.  Juni  2007  festgestellt,  dass
Preisanpassungen  nach  §  315  BGB  keinesfalls  unbillig  sind, wenn
lediglich  die  gestiegenenen  Bezugskosten  weitergegeben werden. Auf
dieser  Basis wurden seitdem mehrere Gerichtsentscheidungen getroffen,
in   denen   die   Angemessenheit   und   damit  die  Billigkeit  der
Preisanpassungen  von  EWE  rechtskräftig bestätigt wurden. Das Urteil
des  OLG  oldenburg  vom 5. Sept. 2008 das ein Preisanpassungsrecht in
Abrede  stellt ist hingegen nicht rechtskräftig . EWE hat gegen dieses
Urteil unverzüglich Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.

EWE  muß die von den Kunden bezogene Energie bei seinen Vorlieferanten
zudem  fristgerecht  bezahlen. Durch die Kürzung von Zahlungen mancher
Kunden  muß  EWE  hierdurch  einen  immer  höheren Betrag für einzelne
Kunden vorstrecken. Dies können und wollen wir nicht länger hinnehmen.

Bitte  haben  Sie verständnis dafür, dass wir Sie jetzt auffordern die
bisher  einbehaltenen  Beträge bis zum 3. Nov. 08 zu bezahlen. Sollten
wir  zu diesem Termin keinen Ausgleich dieser Forderungen feststellen,
werden wir das übliche Mahnverfahren einleiten.

MFG

EWE

Jetzt wird der Betrag bis zum 3. Nov. eingefordert!

obwohl das Urteil des OLG Oldenburg v. 5. Sept. 08 zu Gunsten der Verbraucher ging - inzwischen geht dieses vorm Bundesgerichtshof - lt. EWE

Wie sollen wir alle nun weiter verfahren?

Gruß

Biene

Offline Stefano

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #1 am: 21. Oktober 2008, 12:37:36 »
Hallo,

habe den gleichen Brief bekommen.
Bei Nichtzahlung will die EWE ...das übliche Mahnverfahren... einleiten. Was meinen die damit?

Offline jroettges

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #2 am: 21. Oktober 2008, 14:08:27 »
Zitat
Wie sollen wir alle nun weiter verfahren?
Es liegt in der Natur der Sache, dass die EWE versucht, die Leute weichzukochen.

Es gibt bisher nur das Urteil des OLG Oldenburg vom 5.9.08, das von der EWE in Revision beim BGH angegriffen worden ist.

Solange über diese Revision nicht entschieden ist oder sich aus anderen Entscheidungen des BGH keine auf die hiesigen Vertragsverhältnisse direkt übertragbaren neuen Grundsätze ergeben, solange gibt es keine fälligen Forderungen und keine Berechtigung zur Mahnung durch die EWE.

Also ruhig bleiben und Tee trinken. Wem dies als Beruhigung nicht ausreicht, der kann sich an den regelmäßigen Treffen der Oldenbürger oder des Gaspreisforums Delmenhorst weitere Informationen holen und sich mit Gleichgesinnten austauschen.

Offline Stefano

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #3 am: 21. Oktober 2008, 22:44:39 »
Ok, ist ja auch naheliegend. Trotzdem: Muss oder sollte man auf diesen Brief reagieren? Oder einfach ignorieren?

Offline akazienratte

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #4 am: 21. Oktober 2008, 23:46:07 »
Guten Abend,

ein ganzes Jahr war Ruhe und nun habe ich diesen Brief heute auch erhalten.

Seit einigen Jahren (2005) zahle ich auf Basis Sommer 2004. Allen Preiserhöhungen seitdem habe ich immer mit Verweis auf § 315 BGB widersprochen.

Jetzt stelle ich bei nochmaligem Ansehen der letzten Rechnung fest, daß die mich von S1 in classic umtarifiert haben. Schön kleingedruckt natürlich. Und ich hab´s nicht gesehen. Mist!
Hatte im Jan. 07 Post von EWE bekommen und die drohten mit Kündigung des Liefervertrages bei Widerspruch gegen die Umtarifierung. Ich glaube, daß damals im Frühjahr 2007 diese Info auch durchs Forum lief und die Empfehlung lautete, daß man nicht widersprechen brauchte, weil das einseitige Rumschubsen so nicht ginge. Was ist richtig und was nun?
Erbitte dringend Hilfe!

FG akazienratte

Offline Heizer

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #5 am: 22. Oktober 2008, 07:24:22 »
Man achte auf die Formulierungen des EWE-Briefes:

\"... haben Sie dies mit der angeblichen Unbilligkeit unserer Preisanpassungen ....\"

\" ... damit die Billigkeit der Preisanpassungen von EWE rechtskräftig bestätigt wurden.\"

Es geht doch darum, daß die gesamten Preise als unbillig gerügt wurden, nicht einzelne Anpassungen.
Wäre interessant zu erfahren, vor welchen Gericht die Billigkeitsprüfung ihrer preise beantragt hat und welches gericht die Billigkeit der Preise eindeutig festgestellt hat. Vielleicht habe ich ja was verschlafen?
Leider bezieht sich der EWE-brief nicht auf ein Urteil oder sonst irgendwas, nur allegemeines Geseusel ...

Der Heizer

Offline angeljustus

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #6 am: 22. Oktober 2008, 11:43:58 »
@ biene
hatten wir doch schon lange:

Mahnverfahren

Offline biene

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #7 am: 22. Oktober 2008, 12:42:53 »
hallo lieber Mitstreiter/innen,

danke für Eure schnellen Antworten -
ich frag lieber einmal zuviel als zu spät....
inzwischen hat sich ja auch einiges getan -

Liebe Grüße an alle

Biene

Offline Gunnar

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #8 am: 23. Oktober 2008, 15:23:09 »
moin, moin

muss oder sollte man nicht auf dieses \"Schreiben\" von der EWE reagieren (Widerspruch oder so) um irgendwelche Fristen einzuhalten?

Offline angeljustus

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #9 am: 24. Oktober 2008, 14:08:01 »
@ Gunnar

Steht hier alles im Forum geschrieben............
Ein wenig Lesen muss schon sein!   :rolleyes:

Offline Stefano

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #10 am: 24. Oktober 2008, 16:33:51 »
Zitat
Original von angeljustus
@ Gunnar

Steht hier alles im Forum geschrieben............
Ein wenig Lesen muss schon sein!   :rolleyes:

Abertausende von Zeilen, ja? Diese stark juristische Thematik ist halt nicht jedermanns Sache, auch nicht meine. Eine vernünftige Antwort wäre für viele hilfreicher als so ein arroganter Kommentar. Tut mir leid, dass ich so direkt bin. Aber wenn \"wir\" Erfolg haben wollen, müssen wir in großer Zahl auftreten. Wenn  die Juristen und Hobby-Juristen unter sich bleiben wollen und andere Mitstreiter vergraueln, tun sie sich auch keinen Gefallen!

Offline jroettges

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #11 am: 24. Oktober 2008, 16:42:24 »
Zitat
Aber wenn \"wir\" Erfolg haben wollen, müssen wir in großer Zahl auftreten.
 

Genau. Das tun die vielen Protestgruppen im Land. Also nicht nur lesen ist angesagt, sondern auch hingehen, mitreden und mithandeln. Wer zuhause sitzt und darauf wartet, alles serviert zu bekommen, der ist und bleibt alleine.

Offline Emsländer

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #12 am: 24. Oktober 2008, 18:39:50 »
Sie können sich bei dieser http://www.energie-initiative-ol.de Initiative informieren, wenn es im Forum für Sie nicht möglich ist....mit etwas Mühe hätten Sie auch in diesem Forum Info´s gefunden, z.b. unter EWE...

Offline angeljustus

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #13 am: 24. Oktober 2008, 18:43:19 »
@Stefano

Erstens gibt es eine Suchfunktion.  :D
Zweitens ist den Kommentaren von Emsländer und jroettges nichts hinzuzufügen, Nagel auf den Kopf getroffen!

In diesem Sinne ein wunderschönes Wochenende.

Offline Stefano

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Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
« Antwort #14 am: 24. Oktober 2008, 19:08:50 »
Zitat
Original von jroettges
Zitat
Aber wenn \"wir\" Erfolg haben wollen, müssen wir in großer Zahl auftreten.
 

Genau. Das tun die vielen Protestgruppen im Land. Also nicht nur lesen ist angesagt, sondern auch hingehen, mitreden und mithandeln. Wer zuhause sitzt und darauf wartet, alles serviert zu bekommen, der ist und bleibt alleine.

Das wäre der Idealfall. Aber wirklich entscheidend ist doch die Anzahl derer, die die Zahlungen verweigern, oder? Ich kenne niemanden persönlich der noch die Zahlungen verweigert, aber Unzählige die meckern.

Die Anzahl der Infos hier im Forum sind erschlagend und teilweise sehr kompliziert - zu kompliziert für mich, das gebe ich gerne zu. Klar, wenn ich mehr Zeit hier verbringen würde, könnte ich mehr raus holen.
Aber auf direkte Fragen ein Antwort wie \"das steht doch schon im Forum\", besonders denjenigen die ihr erstes Posting verfasst haben, muss nicht sein.

Aber gut, lassen wir das. Der Link von Emsländer beantwortet die Frage ja auf Anhieb.

 

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