Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Strompreis, Wirtsch.Minister Niedersachsen  (Gelesen 15615 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline enerveto

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 128
  • Karma: +0/-0
Strompreis, Wirtsch.Minister Niedersachsen
« am: 27. Dezember 2007, 23:09:18 »
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Hannover
E-Mail: info@mw.niedersachsen.de

Strompreis, Preisvergleich vom 15.11.2007
„Hirche: Preisvergleich fördert Transparenz und Wettbewerb im Interesse der Verbraucher“

Stromtarif der Stadtwerke Lingen GmbH, Entwicklung vom 01.01.2006 bis 01.01.2008

Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister Hirche,

Sie haben sich auf der Web-Seite Ihres Ministeriums u.a. wie folgt geäußert:
„Eine starke Missbrauchsaufsicht ist eines der Wichtigsten Instrumente zur Förderung von Transparenz und Wettbewerb auf dem Energiemarkt. Wir wollen den aufgeklärten Verbraucher… Die Landeskartellbehörde wird die Ergebnisse ihrer Abfrage jetzt im Rahmen der nachträglichen kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht prüfen.“

Die Stadtwerke Lingen GmbH hat den Stromtarif (Allgemeiner Tarif, Haushalt) zum 01.01.2008 erneut erhöht.
Der Tarif besteht aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis.
Der Arbeitspreis netto setzt sich aus folgenden Anteilen zusammen:
Vertrieb und Gewinn, Netznutzung, Konzessionsabgabe, EEG-Umlage, KWK-Umlage, Stromsteuer.
Der Grundpreis netto hat folgende Anteile:
Vertrieb und Gewinn, Netznutzung, Messung, Abrechnung.
Zum Nettopreis kommt noch die Umsatzsteuer hinzu.

Der vom Versorger insbesondere zu verantwortende, weil beeinflussbare Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ hat sich – bei einem Musterverbrauch von 3.500 kWh/Jahr - im Vergleich 01.01.2006 zu 01.01.2008 wie folgt verändert:
Arbeitspreis netto: + 54,6 % (01.01.2006 +25,3 %; 01.02.2007 +42,4 %; 01.01.2008 +8,6 %). Grundpreis netto:+ 5,2 % (01.02.2007 +5,2 %).
Gesamtpreis (Arbeit und Grund) netto: + 48,8 %.

Es ist nicht einzusehen, warum im Gesamtpreis der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ in 24 Monaten um 48,8 Prozent gestiegen ist.
Ebenfalls ist festzustellen, dass der Anteil „Vertrieb und Gewinn“ am Nettopreis vom 01.01.2006 mit 32,7 % bis 01.01.2008 mit 42,2 % um 10,5 Prozent gestiegen ist. Auch das ist außerordentlich.

Das Netzentgelt der Stadtwerke Lingen GmbH  wurde durch die Bundesnetzagentur (Beschluss vom 23.01.2007) zur Berechnung an die Endverbraucher ab 01.01.2007 erheblich gekürzt, und zwar sowohl beim Arbeitspreis als auch beim Grundpreis. Die gekürzten Netzentgelte sind von den Versorgern sofort anzuwenden.
Die Stadtwerke Lingen GmbH hat die verminderten Netzentgelte ab 01.01.2007 nicht an die Kunden weitergegeben. Durch diese unterlassene Preisreduzierung ist der Anteil Vertrieb und Gewinn zum 01.02.2007 im Verhältnis zum vorherigen Preisanteil vom 01.01.2006 gestiegen: Arbeitspreis +42,4 %, Grundpreis +5,2 %.
Dabei ist eine Erhöhung der EEG-Umlage von 0,600 Cent/kWh auf 0,745 Cent/kWh berücksichtigt

Auch der Grundpreis musste also nach der Netzentgeltminderung gesenkt werden; er wurde jedoch unverändert beibehalten. Die Berechtigung für einen verbrauchs- und lieferunabhängigen Grundpreis ist ohnehin fraglich. Der Heizöllieferant berechnet keinen Grundpreis.

Angezweifelt wird auch die Erhöhung der EEG-Umlage ab 01.01.2008 (von 0,745 um 0,505) auf 1,250 Cent/kWh (+ 67,8 %).
Bundesminister Gabriel hatte eine Begründung zur Strompreiserhöhung mit einer hohen EEG-Umlage deutlich zurückgewiesen.
Verschwiegen wird die Senkung der KWK-Umlage um 31,1 %.

Sie erhalten eine Datei (EXCEL-Format) mit der Tarifentwicklung der Stadtwerke Lingen GmbH vom 01.01.2006 bis 01.01.2008.   Anlage

Es gibt derzeit keine Begründung für eine derartige Erhöhung des Strompreises:
Die Strombezugskosten (Großhandelspreise) betragen laut Branchenverband VDEW nicht mal ein Viertel des Strompreises für den Endverbraucher.
Strom-Erzeugung (Aufkommen): 25 % Atom, 24 % Braunkohle, 21 % Steinkohle, 11 % Erdgas, 8 % Wasser und Wärmekraft, 2 % Sonstige (= 91 %), 9 % Importe = 100 %.
Die Stromerzeugungskosten sind kaum teurer geworden, weil die Brennstoffkosten zur Stromerzeugung aus den heimischen Energieträgern nur geringfügig gestiegen sind.
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: „17.12.2007: G 10/2007 Erdgasimporte: Oktober 2007 …Der durchschnittliche Grenzübergangspreis ist im betrachteten zwölfmonatigen Zeitraum im Vergleich zur Referenzperiode um 2,9 % …gesunken.“
Erdöl wird zur Stromerzeugung nicht verwendet.
Der Anteil der Strombeschaffung über die Strombörse beträgt nur 15 %. Dieser Anteil ist höchstens um 10 % gestiegen. Dabei bereichern die höheren Erlöse an der Strombörse noch zusätzlich die Kraftwerksbetreiber  (vor allem E.ON und RWE).

Es ist schon klar, dass Sie die Interessen der Wirtschaft vertreten (müssen), auch die der Energiewirtschaft. Es besteht aber auch eine ordnungspolitische Aufgabe.
Anscheinend ist dieser Wirtschaftszweig inzwischen so ziemlich „von der Rolle“, und drangsaliert große Teile der Bevölkerung mit überhöhten Energiepreisen.

Der neue Chef von RWE, Jürgen Großmann, lässt in großformatigen vierseitigen Anzeigen-Beilagen u.a. verkünden:
„Um zufriedene Kunden zu haben, braucht man Vertrauen. Das wollen wir aufbauen. …Außerdem sind die entscheidenden Rohstoffe wie Öl, Gas und Kohle deutlichen teuerer geworden. Das treibt auch den Strompreis. … Eine Dauerhafte Verhärtung der Standpunkte jedoch müssen wir verhindern. …RWE lädt deshalb Industrie, Politik und Verbraucher zu einem Energiepakt ein (für Deutschland). …So ist auch die Politik gefordert. Zunächst durch Ehrlichkeit. Die Höhe der Strompreise deutscher Haushalte wird heute zu 70 Prozent vom Staat bestimmt oder beeinflusst. Dies wird leider oft verschwiegen. …Diese Fakten müssen vorurteilsfrei diskutiert und den Kunden verständlich gemacht werden – jenseits von Demagogie und Ideologie…“
Gegenüber dem „SPIEGEL“ hatte er geäußert: „Uns wird nicht mehr abgenommen, dass wir ehrbare Kaufleute sind. Unsere Denke muss sich ändern. …“
 –  Wie wahr!

Die entscheidenden Rohstoffe zur Stromerzeugung sind nicht deutlich teurer geworden; Erdöl wird gar nicht verwendet. Die Strompreise werden nicht zu 70 Prozent vom Staat bestimmt oder beeinflusst. Am 01.01.2008 beträgt der „originäre“ Steueranteil am Bruttopreis (Stromsteuer und Umsatzsteuer) 25,8 %. Die staatlich veranlassten Umlagen (EEG, KWK) betragen 7,0 %. Soviel zu Ehrlichkeit und Demagogie!
„Pakt für Deutschland“: was soll das nationale Wortgeklingel?! Es wird schon von den „Vier Besatzungszonen der Energiekonzerne in Deutschland“ gesprochen. Inzwischen fühlt sich der Verbraucher in vielen Bereichen besser in Europa aufgehoben, auch bei der EU-Wettbewerbskommission.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Bernhard Heitzer, hat sich in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung am 26.10.2007 u.a. wie folgt geäußert: „…Die angekündigten Preiserhöhungen von Eon und RWE seien ‚dreist’. …Denn hinter einer Missbrauchsuntersuchung steht ja sehr deutlich der Vorwurf ,ihr handelt unredlich’. Die Reputation der Energiewirtschaft ist schon hinreichend ramponiert …“
Die Begründung der Erhöhung des Strompreises mit gestiegenen Bezugskosten – also Brennstoffpreise – bezeichnet der Präsident des Bundeskartellamtes, Bernhard Heitzer, als „Vorwand“ (27.11.2007 energate Redaktion).
„…E,on, RWE und Co. legen eine bemerkenswerte Mischung aus Arroganz und Aggressivität an den Tag. ...Ihre Manager sind Gebietsfürsten und so benehmen sie sich auch. …(DIE ZEIT 08.11.2007).“

Die gesetzliche Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG 2005) wird so recht nicht gewürdigt – außer im Sondergutachten  „Strom und Gas 2007“der Monopolkommission. Die Monopolkommission spricht  von „Vermachtete Marktstruktur... sieht in der bloßen Weitergabe von Kosten eines Quasi-Monopolisten eine große Gefahr, da diese Kosten in der Regel überhöht sind…\" Das EnWG gilt auf allen Handelsstufen.

„§ 1 (1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.
§ 2 (1) Energieversorgungsunternehmen sind im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes zu einer Versorgung im Rahmen des § 1 dieses Gesetzes verpflichtet.“

Daraus erwächst den regionalen Versorgern, wie z.B. den Stadtwerken eine vertragliche Nebenpflicht gegenüber ihren Kunden, da sie als kommunales Unternehmen einen öffentlichen Zweck erfüllen und  eine preisgünstige Versorgung garantieren müssen.
Die Stadtwerke Lingen GmbH gehört zu 60 Prozent der Stadt Lingen (Ems) und ihren Bürgern. Diese haben einen Anspruch auf Transparenz.

Erforderlich ist auch, die einzelnen Preisbestandteile auf der Stromrechnung aufzuschlüsseln.
Hierzu könnten Sie z.B. den § 42 EnWG  „Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen“ entsprechend ergänzen. Im Absatz 6 steht zurzeit:
„Elektrizitätsunternehmen sind verpflichtet, in ihren Rechnungen an Letztverbraucher das Entgelt für den Netzzugang gesondert auszuweisen.“
Wie eine „transparente“ Stromrechnung aussehen kann, zeigte vor einiger Zeit  die Stadtwerke Wittenberge GmbH auf ihrer Web-Seite: http://www.stadtwerke-wittenberge.de unter „Rohrpost“.  Die Muster-Rechnung ist auf Seite 2 ersichtlich   Anlage
Auch im „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)“ lautet der § 15 „Transparenz“:
Abs. 2 Satz 1  „Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, auf ihren Internetseiten …2. einen Bericht … zu veröffentlichen …“
Zwischen den Berichten der Stadtwerke Lingen GmbH und der Stadtwerke Rotenburg (Wümme) GmbH besteht schon ein großer Unterschied.

Die Energiewirtschaft hat bei den Verbrauchern jegliche Glaubwürdigkeit eingebüßt.
Die Politiker sollten das bedenken, denn Energieverbraucher sind auch Wähler.

Mit freundlichen Grüßen   Anlagen

Offline userD0005

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 307
  • Karma: +0/-0
Strompreis, Wirtsch.Minister Niedersachsen
« Antwort #1 am: 28. Dezember 2007, 10:33:50 »
gutes Posting!!!!

Bin mal auf die Antwort gespannt.

Gruß
pitti

Offline enerveto

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 128
  • Karma: +0/-0
Strompreis, Wirtsch.Minister Niedersachsen
« Antwort #2 am: 29. Januar 2008, 18:02:47 »
@pitti
Hier ist die Antwort:

Walter Hirche
Niedersächsischer Minister
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Hannover

Hannover, 24.01.2008

„Sehr geehrter Herr …,

zunächst möchte ich mich für Ihre E-Mail vom 27.12.2007, in der Sie die von der Stadtwerke Lingen GmbH vorgenommene Strompreiserhöhung kritisieren, bedanken.

Die Landeskartellbehörde prüft derzeit die im Rahmen der Strompreisabfragen erhobenen Daten der niedersächsischen Stromversorgungsunternehmen auf den Verdacht eines kartellrechtlichen Preishöhenmissbrauchs. Ob Anhaltspunkte für einen solchen Verstoß gegen das Kartellrecht bei den Preisen der von Ihnen genannten Stadtwerke Lingen bestehen, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt der Vorermittlungen nicht mitteilen. Ich weise jedoch darauf hin, dass dieses Unternehmen in den von der Landeskartellbehörde im Internet veröffentlichten Preisvergleichen einen Platz im vorderen Drittel der günstigsten Unternehmen einnimmt. Außerdem  kann mit Hilfe des Kartellrechts die Gestaltung der Endkundenpreise lediglich auf einzelne missbräuchliche Überhöhungen untersucht werden. Wegen des Außerkrafttretens der Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt) findet seit dem 01.07.2007 keine Prüfung und Genehmigung sämtlicher Preiserhöhungen mehr statt.

Ferner beanstanden Sie, dass die Stadtwerke Lingen die von der Bundesnetzagentur vorgenommenen Kürzungen ihres Netzentgelts nicht durch eine Absenkung des Strompreises an ihre Kunden weitergegeben haben. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) besteht jedoch keine Verpflichtung der Energieversorgungsunternehmen, bei einer Kürzung des Netzentgelts den den Kunden in Rechnung gestellten Gesamtpreis zu reduzieren. Ob sich aus dieser Vorgehensweise ein Verdacht auf einen kartellrechtlichen Preismissbrauch ergibt, wird bei der Prüfung durch die Landeskartellbehörde genau beachtet werden wie die Frage, ob gestiegene Bezugskosten als Rechtfertigung für Preiserhöhungen zutreffend sind.

Eine Erweiterung der Stromkennzeichnung nach § 42 EnWG ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beabsichtigt.

Mit freundlichen Grüßen“

Offline enerveto

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 128
  • Karma: +0/-0
Strompreis, Wirtsch.Minister Niedersachsen
« Antwort #3 am: 04. März 2008, 11:44:45 »
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Hannover
E-Mail: walter.hirche@mw.niedersachsen.de; info@mw.niedersachsen.de

29.02.2008

Strompreis
„Hirche: Preisvergleich fördert Transparenz und Wettbewerb im Interesse der Verbraucher“

Stromtarif der Stadtwerke Lingen GmbH, Entwicklung vom 01.01.2006 bis 01.01.2008

Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister Hirche,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.01.2008.

Die am 27.01.2008 in Niedersachsen durchgeführte Landtagswahl hatte eine Wahlbeteiligung von nur 57,1 %. Sie und Ihre Partei – die FDP – sind zwar wieder im Landtag vertreten, aber genau so wie die anderen etablierten Parteien mit einem beschämenden Ergebnis. Der Verlust an Wählerstimmen ist schon eklatant:
CDU – 467.313; SPD – 293.429; FDP – 43.281; Grüne – 30.311 Stimmen.
Gemessen an den Wahlberechtigten beträgt der Stimmenanteil für die CDU 23,9 %, SPD 17,0 %. Die nennen sich trotzdem noch „Volksparteien“. Ihre Partei verfehlt mit 4,6 % insofern sogar die Fünfprozenthürde.
Einziger Gewinner bei dieser Wahl sind die „LINKEN“ mit 221.801 Stimmen, sozusagen aus dem Stand heraus.
Der Anteil der Nichtwähler beträgt 42,9 %.
Dahinter steht auch der große Unmut über das „Verhältnis“ der Politiker mit der Energiewirtschaft. Die unangemessene und unrechtmäßige Abschöpfung von Einkommen und Massenkaufkraft bei der Mehrzahl der Verbraucher durch überhöhte Energiepreise ist eines der größten Ärgernisse der Zeit.

Aber es muss ja weiterregiert werden. In der weitergeführten Koalition (CDU und FDP) mit einer Legitimation von 23,9 + 4,6 = 28,5 % Anteil der Wahlberechtigten.

Insofern ein etwas verhaltener Glückwunsch zu Ihrer Wiederwahl und zur Fortsetzung Ihrer Aufgaben als Wirtschaftsminister.

Wie gesagt, es ist schon klar, dass Sie die Interessen der Wirtschaft vertreten, auch die der Energiewirtschaft. Das wird auch aus Ihrem Schreiben vom 24.01.2008 deutlich.
Insbesondere auch durch Ihre Interpretation des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG2005).
Die gesetzliche Grundlage des EnWG2005 wird also auch von Ihnen so recht nicht berücksichtigt.

Der Gesetzestext ist doch eindeutig prägnant und zwingend:
„§ 1 (1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.
§ 2 (1) Energieversorgungsunternehmen sind im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes zu einer Versorgung im Rahmen des § 1 dieses Gesetzes verpflichtet.“

„Möglichst preisgünstig“ heißt, so preisgünstig wie nur eben möglich!
Das EnWG2005 gilt auf allen Handelsstufen.

Wenn das Netzentgelt der Stadtwerke Lingen GmbH  durch die Bundesnetzagentur (Beschluss vom 23.01.2007) zur Berechnung an die Endverbraucher ab 01.01.2007 erheblich gekürzt wird, und zwar sowohl beim Arbeitspreis als auch beim Grundpreis, ist diese Kürzung von den Versorgern sofort anzuwenden und gemäß §§ 1, 2 EnWG2005 an die Verbraucher weiterzugeben.
Das gleiche gilt für das so genannte vorgelagert Netzentgelt des oder der Stromlieferanten der Stadtwerke Lingen GmbH.

Wie Sie selber schreiben, wurde die Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt) erst ab 01.07.2007 außer Kraft gesetzt.
Die Minderung der Netzentgelte erfolgte aber ab 01.01.2007 und war daher noch gem. BTOElt bei der Prüfung und Genehmigung der Erhöhung der Strompreise der Stadtwerke Lingen GmbH zum 01.02.2007 zu berücksichtigen.

Die Stadtwerke Lingen GmbH hat die verminderten Netzentgelte ab 01.01.2007 nicht an die Kunden weitergegeben. Durch diese unterlassene Preisreduzierung ist der Anteil Vertrieb und Gewinn zum 01.02.2007 im Verhältnis zum vorherigen Preisanteil vom 01.01.2006 gestiegen: Arbeitspreis +42,4 %, Grundpreis +5,2 %.

Es gibt keine Begründung für eine derartige Erhöhung des Strompreises.

Eine Datei (EXCEL-Format) mit der Tarifentwicklung der Stadtwerke Lingen GmbH vom 01.01.2006 bis 01.01.2008 haben Sie am 27.12.2007 erhalten.

Die Energieversorger „schaukeln“ die Preise in einer mit der Treibstoffwirtschaft (Benzin und Diesel) vergleichbaren „Systematik“ in die Höhe.
Auch dort wird kartellrechtlich kein „Fehlverhalten“ festgestellt. Außerdem werden auch noch erhebliche Steuermehreinnahmen kassiert, ohne dass sich die Politik für Steuererhöhungen rechtfertigen muss.
Ihr Hinweis, dass sich die Stadtwerke Lingen GmbH in einem Preisvergleich im vorderen Drittel der günstigsten Unternehmen befindet, ist in einem oligopolistischen Markt mit regionaler Monopolstruktur kein Indiz für eine Preisgestaltung gem. §§ 1, 2 EnWG2005.

Alle Energieversorger und Tankstellen haben überhöhte Preise!

Ich bitte um Prüfung und entsprechende Veranlassung.

Mit freundlichen Grüßen

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Strompreis, Wirtsch.Minister Niedersachsen
« Antwort #4 am: 04. März 2008, 13:34:06 »
Zitat
Original von enerveto

Alle Energieversorger und Tankstellen haben überhöhte Preise!

Ich bitte um Prüfung und entsprechende Veranlassung.

Geht es um die Prüfung der Prozentangaben oder um eine inhaltliche Prüfung der Analyse des Ausgangs von Landtagswahlen?

Zunächst stellt sich die Frage, woraus sich die Zuständigekeit eines Landeswirtschaftsministers ergeben soll.

Möglicherweise untersteht einem solchen die Landeskartellbehörde, die gegen missbräuchliches Verhalten marktbeherrschender Unternehmen, die nicht über das Bundesland hinaus tätig sind, vorgehen kann. Fraglich, wer auf welchem Markt weshalb eine marktbeherrschende Stellung einnimmt und worin ggf. das mißbräuchliche Ausnutzen einer solchen bestehen soll.

Ist der einzelne Tankstellenpächter marktbeherrschend?

Sitzen die Marktbeherrscher in Niedersachsen und beschränken sie ihre Tätigkeit auf dieses Bundesland? Dies könnte allenfalls bei den Stadtwerken Lingen der Fall sein....

Welche Art Antwort von Herrn Minister Hirche wird denn realistischerweise erwartet?

Offline enerveto

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 128
  • Karma: +0/-0
Strompreis, Wirtsch.Minister Niedersachsen
« Antwort #5 am: 09. Mai 2008, 20:19:02 »
Walter Hirche
Niedersächsischer Minister
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Hannover

Hannover, 3.04.[2007] 2008
WB 24-32.00

„Sehr geehrter Herr …,

zunächst möchte ich mich für Ihre E-Mail vom 29.02.2008, in der Sie die von der Stadtwerke Lingen GmbH vorgenommene Strompreiserhöhung kritisieren, bedanken.

Wie ich Ihnen mit Schreiben vom 24.01.2008 auf eine ganz ähnliche Eingabe bereits mitgeteilt habe, hat der Gesetzgeber zum 01.07.2007 die Preisgenehmigung von Stromtarifen abgeschafft und sie damit nur noch der nachträglichen kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle unterworfen. Diese Tätigkeit wird für die niedersächsischen Unternehmen von der Landeskartellbehörde in meinem Hause bzw. vom Bundeskartellamt ausgeübt. Diese bedeutet jedoch keine flächendeckende Preiskontrolle aller Unternehmen, sondern die Möglichkeit, gegen einzelne besonders teure Ausreißer kartellrechtlich vorzugehen. Die Prüfungen, ob ein solcher Preishöhenmissbrauch nach dem Kartellrecht vorliegt, dauern derzeit noch an.

Im Übrigen möchte ich Sie auf die schon länger eröffnete Möglichkeit, ihren Stromanbieter zu wechseln, hinweisen und Ihnen raten, bei anhaltendem Ärger über die Preisgestaltung Ihres lokalen Versorgungsunternehmens entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Auf diese Weise kann jeder Einzelne seinen Teil zur Belebung des Wettbewerbs auf den Energiemärkten beitragen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift i. V. Joachim Werren, Staatssekretär“
=======================================================================

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Hannover
E-Mail: walter.hirche@mw.niedersachsen.de
12.04.2008

Strompreis
Stromtarif der Stadtwerke Lingen GmbH, Tariferhöhung zum 01. 02. 2007

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Werren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3.04.[2007] 2008.

Wie Sie selber nun wiederholt schreiben, wurde die Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt) erst ab 01. Juli 2007 außer Kraft gesetzt.
Die Tariferhöhung des Strompreises der Stadtwerke Lingen GmbH zum 01. Februar 2007 erfolgte daher noch nach Prüfung und Genehmigung gem. BTOElt.

Web-Seite Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport >Pfad >Strompreise
„Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, ihren Kunden allgemeine Tarife im Sinne einer Grundversorgung mit Elektrizität anzubieten. Nach der Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt) müssen diese bestimmten Erfordernissen genügen, unter anderem eine möglichst sichere und preisgünstige Elektrizitätsversorgung gewährleisten.
Die Aufsicht über die Gestaltung dieser Tarife nimmt die Regierungsvertretung Braunschweig für das Niedersächsische Umweltministerium als so genannte „Vor-Ort-Aufgabe“ im Bereich de gesamten Landes Niedersachsen wahr.
„Plant ein Elektrizitätsunternehmen, die Tarife der Strompreise zu erhöhen, so bedarf dies nach den geltenden preis- und energierechtlichen Vorschriften der Genehmigung. Diese wird nur dann erteilt, wenn das jeweilige Elektrizitätsunternehmen die Notwendigkeit hierfür zum Beispiel in Anbetracht der Kosten- und Erlöslage nachweist.“

Sowohl mit meiner E-Mail vom 27.12.2007 als auch mit meiner E-Mail vom 29.02.2008 habe ich Sie darauf hingewiesen, dass die genehmigte Tariferhöhung des Strompreises der Stadtwerke Lingen GmbH zum 01.02.2007 nicht den gesetzlichen Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes entspricht.

Der Gesetzestext ist doch eindeutig prägnant und zwingend:
„§ 1 (1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.
§ 2 (1) Energieversorgungsunternehmen sind im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes zu einer Versorgung im Rahmen des § 1 dieses Gesetzes verpflichtet.“

„Möglichst preisgünstig“ heißt, so preisgünstig wie nur eben möglich!
Das EnWG2005 gilt auf allen Handelsstufen.

Das Netzentgelt der Stadtwerke Lingen GmbH  wurde durch die Bundesnetzagentur (Beschluss vom 23.01.2007) zur Berechnung an die Endverbraucher ab 01.Januar 2007 erheblich gekürzt, und zwar sowohl beim Arbeitspreis als auch beim Grundpreis.
Diese Kürzung ist von den Versorgern sofort anzuwenden und gemäß §§ 1, 2 EnWG2005 an die Verbraucher weiterzugeben.
Das gleiche gilt für das so genannte vorgelagert Netzentgelt des oder der Stromlieferanten der Stadtwerke Lingen GmbH.

Die Stadtwerke Lingen GmbH hat die verminderten Netzentgelte ab 01.01.2007 nicht an die Kunden weitergegeben. Durch diese unterlassene Preisreduzierung ist der Anteil Vertrieb und Gewinn zum 01.02.2007 im Verhältnis zum vorherigen Preisanteil vom 01.01.2006 unverhältnismäßig gestiegen.

Arbeitspreis:
Netznutzung Stadtwerke Lingen Minderung 0,550 Cent/kWh – 12,3 %
EEG-Umlage  Erhöhung 0,145 Cent/kWh + 24,2 %
KWK-Umlage Minder 0,052 Cent/kWh – 15,3 %
Konzessionsabgabe und Stromsteuer unverändert
Anteil Vertrieb und Gewinn Erhöhung 1,857 Cent/kWh + 42,4 %

Grundpreis:
Netznutzung Stadtwerke Lingen unverändert
Messung Minderung 0,56 Euro/Jahr
Abrechnung Minderung 0,51 Euro/Jahr
Anteil Vertrieb und Gewinn Erhöhung 1,07 Euro/Jahr + 5,2 %
Auch der Grundpreis musste nach der Netzentgeltminderung gesenkt werden; er wurde jedoch unverändert beibehalten. Die Berechtigung für einen verbrauchs- und lieferunabhängigen Grundpreis ist ohnehin fraglich. Der Heizöllieferant berechnet keinen Grundpreis.

Die Minderung der Netzentgelte erfolgte ab 01.Januar 2007 und war daher noch gem. BTOElt bei der Prüfung und Genehmigung der Erhöhung der Strompreise der Stadtwerke Lingen GmbH zum 01.Februar 2007 zu berücksichtigen.

Bei einem Musterverbrauch von 3.500 kWh/Jahr erhöhte sich der Anteil Vertrieb und Gewinn am Gesamtpreis um 66,06 Euro/Jahr + 38,0 %.

Deutlich wird die unverhältnismäßige Preiserhöhung zum 01.02.2007 auch im Vergleich der grafischen Darstellung (Gesamtpreis netto):
01.01.2006
Anteil Netznutzung 32,4 %, Anteil Vertrieb und Gewinn 32,7 %;
01.02.2007
Anteil Netznutzung 26,4 %, Anteil Vertrieb und Gewinn 41,4 %.

Es gibt keine Begründung für eine derartige Erhöhung des Strompreises zum 01.02.2007.

Sie erhalten eine Datei (EXCEL-Format) mit der Tarifentwicklung der Stadtwerke Lingen GmbH vom 01.01.2006 bis 01.02.2007.   Anlage

Den Hinweis, dass Sie zurzeit prüfen, ob ein Preishöhenmissbrauch nach dem Kartellrecht vorliegt, habe ich zur Kenntnis genommen.

Ebenso Ihren Hinweis auf die Möglichkeit, den Stromanbieter zu wechseln. Dabei können Sie davon ausgehen, dass mir diese Möglichkeit schon bekannt ist. Das war und ist aber hier nicht das Thema.

Es geht auch nicht um „anhaltenden Ärger über die Preisgestaltung des lokalen Versorgungsunternehmens“.
Es geht um die Frage, ob bei der Prüfung und Genehmigung der unverhältnismäßigen Tariferhöhung der Stadtwerke Lingen GmbH zum 01.02.2007 zur „Kostenlage“ zum Beispiel die vorliegende Kürzung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur berücksichtigt wurde.

Soweit Sie für diesen Vorgang nicht zuständig sind, bitte ich diesen an die zuständige Behörde weiterzugeben. In diesem Fall bitte ich um eine entsprechende Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen   Anlage

===========================================================================

E-Mail von
goetz-friedrich.schau@mw.niedersachsen.de

07.05.2008
Ihre Eingabe vom 12.04.2008

Sehr geehrter Herr…,
 
ich bedanke mich für Ihre Mail vom 12. April, in der Sie erneut die Tarifpreiserhöhung der Stadtwerke Lingen von 01. Februar 2007 kritisieren.

Wie Sie selbst ausführen, ist dieser Tarif noch nach den Vorgaben der Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt) genehmigt worden. Der Prüfungsmaßstab der Behörden für die Erteilung der Genehmigungen ergab sich aus § 12 BTOElt und beinhaltete vor allem einen Kosten- und Erlösnachweis der Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Wie Sie richtigerweise ausführen wurde diese Aufgabe für Niedersachsen vom Ministerium für Umwelt und Klimaschutz ausgeübt, eine Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bestand dahingegen nicht.

Gleichwohl ergeben sich aus Ihren Ausführungen keinerlei nachträgliche Zweifel an der sachlichen und fachlichen Richtigkeit der Wahrnehmung dieser Aufgabe. Entgegen Ihrer Auffassung waren die Vorschriften des im Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nicht Gegenstand der Tarifgenehmigung nach BTOElt. Das EnWG regelt, wie auch aus dem von Ihnen zitierten § 1 ersichtlich ist, die leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Damit hat der Gesetzgeber umfangreiche Vorgaben erlassen, wie die Aufsicht über die Strom- und Gasnetze der Versorgungsunternehmen auszuüben ist. Dabei hat sich diese – auch Regulierung genannte – Aufsicht die 5 in § 1 Abs.1 EnWG niedergelegten Gesetzeszwecke zu beachten. Die von Ihnen zitierte Preisgünstigkeit der Energieversorgung ist demnach nur ein Gesetzeszweck, der im Spannungsverhältnis mit den anderen 4 Zwecken steht und daher nicht isoliert betrachtet werden kann. Beispielsweise erfordern die Zwecke der Sicherheit und der Umweltverträglichkeit der Energieversorgung Kosten, die die Energieverbraucher zu tragen haben. Gleichwohl wird die Berücksichtigung dieser Gesetzeszwecke – und damit auch die Preisgünstigkeit – von den Regulierungsbehörden bei der Genehmigung der Strom- und Gasnetzentgelte berücksichtigt. Dass die Preisgünstigkeit dabei eine wichtige Rolle spielt können Sie daran sehen, dass es in den letzten beiden Jahren zu teilweise erheblichen Netzentgeltsenkungen durch die Behörden kam.
 
Diese Kürzungen des Netzentgelts, das bekanntlich ca. 1/3 des Strompreises ausmacht, sind jedoch entgegen Ihrer Ansicht nicht aufgrund gesetzlicher Verpflichtung von den Energieversorgungsunternehmen an die Kunden weiterzugeben. Ein solcher Schluss kann auch nicht aus §§ 1 und 2 EnWG gezogen werden. Der Hintergrund dieser auf den ersten Blick etwas befremdlichen rechtlichen Regelung ist folgender: Der Gesetzgeber ging davon aus, dass sinkende Netzentgelte den Wettbewerb beflügeln und anderen Strom- bzw. Gasanbietern den Markteintritt erleichtern. Wenn nun diese Drittanbieter mit niedrigeren Preisen als die lokalen Anbieter Kunden akquirieren, ist der lokale Anbieter ebenfalls gezwungen, die Netzentgeltsenkungen an seine Kunden weiterzugeben, um so im Wettbewerb mit den neuen Anbietern zu bestehen. Diese Weitergabe der Senkungen ist von vielen Anbietern auch vorgenommen worden, allerdings – und da sind die von Ihnen genannten SW Lingen offenbar ein Beispiel – nicht von allen. Dies kann viele Ursachen haben, nicht von der Hand zu weisen ist die Argumentation vieler Unternehmen, dass die gesenkten Netzentgelte durch steigende Beschaffungskosten für Strom zumindest teilweise wieder aufgefangen wurden.
 
Ob es bei der aktuellen Preisgestaltung der Energieversorgungsunternehmen zu einem kartellrechtlichen Missbrauch gekommen ist, ist Gegenstand der Tätigkeit der Landeskartellbehörde.
 
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Götz-F. Schau
Niedersächsisches Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Referat 24 -Landeskartellbehörde-
Friedrichswall 1
30159 Hannover
 
Tel.: 0511-120-5538
Fax: 0511-120-995538
E-Mail  goetz-friedrich.schau@mw.niedersachsen.de

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Strompreis, Wirtsch.Minister Niedersachsen
« Antwort #6 am: 09. Mai 2008, 21:23:43 »
Zitat
Die von Ihnen zitierte Preisgünstigkeit der Energieversorgung ist demnach nur ein Gesetzeszweck, der im Spannungsverhältnis mit den anderen 4 Zwecken steht und daher nicht isoliert betrachtet werden kann. Beispielsweise erfordern die Zwecke der Sicherheit und der Umweltverträglichkeit der Energieversorgung Kosten, die die Energieverbraucher zu tragen haben.
    @enerveto, der Tenor ist bekannt, die sind so, die Antworten der verantwortlichen Politiker. Das Spannungsverhältnis besteht wohl eher in den diversen Interessenkonflikten und Verflechtungen der Landes- und Kommunalpolitik und den Versorgern.

    Das \"magische Viereck\" der im EnWG genannten Anforderungen bildet sicher ein Spannungsverhältnis das austariert werden muß. Ich denke das ist unstreitig. Danach ist aber Schluß mit der Spannung! Quersubventionierung und zweckfremd verwendete Gewinne oder exclusive Geschäftsführergehälter und Pensionsregelungen (
siehe hier) gehören nicht zum Spannungsverhältnis sondern verstoßen gegen dieses Gesetz. Das gilt erst recht für kommunale Wirtschaftsunternehmen (Stadtwerke), für die das EnWG eigentlich gar nicht nötig sein sollte! Die sichere und preisgünstige Energieversorgung gehört schon als selbstverständliche Pflicht zur Daseinsvorsorge für die Bürger. Das sollte sich schon zweifelsfrei aus dem Kommunarecht ergeben. Wie weit haben sich Politiker aller Couleur eigentlich von den Bürgern entfernt?  Bei der nächsten Wahl sollten die Kandidaten wenigstens vorher mal zur Sache befragt werden. [/list]

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz