Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
Vertragsdefinitionen / -anpassungen
userD0010:
Man bekommt ja von seinem EVU über´s Jahr diverse Rundschreiben und Mitteilung, die vielfach keine Beachtung finden.
Aufmerksam allerdings wurde ich bei der frohen Botschaft im Dezember 2008, dass ab Janaur 2009 eine Preissenkung beim Erdgas in´s Haus stünde, man dabei aber auch die Rücseite beachten sollte.
Stand doch da geschrieben, dass die neue Preisliste RWE Erdgas klassik in der Grund-und Ersatzversorgung aus 4 Preisstufen bestehe.
Nanu, Grund- und Ersatzversorgung Erdgas klassik ?
Ein neuerlicher Trick?
Dazu die Vorgeschichte:
Vertragsabschluß am 16.08.1990:
Antrag auf Belieferung mit elektr. Energie für die Belieferung von Tarifkunden (AVBEltV) und die Belieferung mit Gas unter Anerkennung der Verordnung für die Gasversorgung von Tarifgkunden (AVBGasV).
Schreiben EVU vom 06.08.2007:
Motto Erdgas für Sie bald noch preiswerter folgt die Behauptung, dass nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz alle Versorger aufgefordert sind, neue Verträge mit ihren Kunden abzuschließen.
Dieser Vertrag habe folgende Vorteile .........
Überschrift des Vertrages: Sondervertrag EVU Erdgas maxi
Angefügt Auszug GasGVV (allgem. Bedingungen für die Grundversorgung)
Schreiben EVU vom 04.09.2007:
Nochmalige Aufforderung, den Liefervertrag vom 06.08. zu unterschreiben.
(Sondervertrag Erdgas maxi)
Schreibem EVU vom 08.10.2007, Einschreiben):
Gesetzesänderung erfordert Ihre Unterschrift. Aktueller Vertrag entspricht ab 08.11.2007 nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage!
Kündigung des früheren Vertrages zum 30.11.2007.
Aufforderung, beiligenden Grundversorgungsvertrag unterschrieben zurückzusenden, damit das neue Vertragsverhältnis für beide Seiten dokumentiert werden kann.
Schreiben an EVU vom 18.11.2008, Einschreiben:
Ich widerspreche der von Ihnen ausgesprochenen Kündigung des bestehenden Gasliefervertrages zum 30.11.2007, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. .......
Ich darf zudem auf § 1 Abs. 1, Satz 4 des GasGVV hinweisen, wonach Ihr Unterfangen nach meinem Rechtsempfinden nur für nach dem 12. July 2008 abeschlossene Versorgungsverträge angewandt werden kann.
Schreiben EVU aus Dez. 2008 \"Gute Nachrichten\"
Erdgas wird günstiger mit dem üblichen Blabla.
Rückseite allerdings besonders beachtenswert, obwohl im Brieftext darauf nicht hingewiesen wird.
Da heißt das Erdgas nun nicht mehr maxi, sondern klassik.
Der Text beginnt mit einer beantworteten Frage, nämlich der, welche Erdgaspreise ab Jan. 2009 gelten würden?
Einfache Anfwort des EVU: Grund- und Ersatzversorgung
Dann folgen vier Preisstufen sowie ein Mindestpreis ab 55.385 kWh.
Wo sortiert man sich nun als Kunde ein ?
marten:
@h.terbeck
Dieses Schreiben habe ich auch bekommen.
Laut Homepage gibt es weiterhin den Tarif Erdgas maxi für Sondervertragskunden die einen Jahresverbrauch von über 10.000 Kwh haben und sparen möchten.
Der Tarif Erdgas Klassik gilt für Grundversorgungskunden.
Laut Energiewirtschaftsgesetz § 3 Absatz 22 ist man per Definition Haushaltskunde, wenn Gas zum Eigenverbrauch im Haushalt verwendet unabhängig vom Verbrauch.
Die Verbrauchsgrenze von 10.000 Kwh definiert nur Letzverbraucher die das Gas für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke beziehen als Haushaltskunden.
siehe http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/__3.html
Wer einen Sondervertrag als Haushaltkunde unterschreibt, ist dann eben Haushaltskunde ausserhalb der Grundversorgung.
So verstehe ich das Gesetz.
Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh gilt z.B. Preisstufe 3 (Bestabrechnung nach Verbrauch)
gruss
marten
RuRo:
@h.terbeck und marten
Entscheidend ist doch die eigene Vertragsgeschichte und nicht, was in der GasGVV steht.
Sie werden es erst mit verbindlicher Wirkung wissen, wenn Sie verklagt worden sind.
Gehen Sie aber davon aus, dass Sie ihr Versorger als Tarif- bzw. Haushaltskunden in der Grundversorgung verklagen wird, es sei denn Sie sind in Besitz eines Schriftstückes mit dem Titel \"Sondervertrag\".
Sollten Sie zu dem Kreis dieser Glücklichen gehören wird sich ihr Versorger vermutlich auch zurückhalten.
Die Geschichte mit der Tarifumgestaltung ist ja mittlerweile ein \"alter Hut\", dass wird seit 2007 landauf, landab, von den Versorgern praktiziert, mit teils abenteuerlichen Begründungen.
userD0010:
@marten und RuRo
Die Vertragsgrundlage und die versuchten Änderungen durch das EVU hatte ich ja bereits vorab dargelegt.
Interessant dürfte in diesem Zusammenhang ja die jährliche Definition des gelieferten Produktes in den Jahresabrechnungen seit 1996 sein.
Wer daraus dann im Zusammenhang mit den Angaben in meinem ersten Beitrag erkennen kann, was wann wie das EVU gemeint, gewünscht oder listig umgestrickt hat, ist für Kommentare willkommen.
Zeitraum geliefertes/verkauftes Produkt
30.10.1996-31.10.1997 Erdgas nach Sondervertrag
31,10.1997-30.10.1998 Erdgas nach Sondervertrag
30.10.1998-03.11.1999 Erdgas nach Sondervertrag
03.11.1999-31.10.2000 Erdgas nach Sondervertrag
31.10.2000-31.10.2001 Erdgas nach Sondervertrag
31.10.2001-30.10.2002 Erdgas optimo maxi
30.10.2002-11.11.2003 Erdgas optimo maxi
11.11.2003-09.11.2004 Erdgas optimo maxi
10.11.2004-27.10.2005 Erdgas optimo
28.10.2005-24.10.2006 Erdgas optimo
25.10.2006-12.10.2007 Erdgas klassik
13.10.2007-21.10.2008 Erdgas klassik
Indem das EVU dem Kind in unregelmäßigen Abständen einen neuen Namen gibt, dürfte dies sicherlich nicht automatisch ein Hin- und Herschieben der Vertragsbedingungen zum Vorteil des EVU zur Folge haben.
Die jeweils neuerliche Taufe des gleichen Kindes war weder Folge einer schriftlichen Information, noch einer Androhung der Änderung der Vertragsgundlagen.
Ich würde davon ausgehen, dass die bis zum 31.10.2000 gültige Grundlage fortbesteht.
dattelner:
Bei meiner Abrechnung von 1992 steht noch \"Sondervereinbarung\": war damals noch VEW, jetzt RWE WWE. Ansonsten haben sich die Namen wie bei Dir geändert, mit dem \"Zwischenspiel\" Evivo irgendwann Mitte der 90er.
Eine Mitteilung über Tarifänderungen und Eigentümerwechsel kam nie, sondern wenn ich mich recht entsinne, immer nur so Schreiben ala:
Y heist jetzt X, sonst ändert sich nix.
Gehe also auch weiterhin von einem Sondervertrag aus, dem Kündigungsverlangen vom letzten Jahr hatte ich widersprochen.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln