E.ON Westfalen Weser - Der große Bluff?Nachdem E.ON schon seit über einem halben Jahr Klagen ankündigte, allein in Paderborn über 1.000 hartnäckige Gaspreisverweigerer nicht zahlen, will man beim Landgericht Dortmund eine Sammelklage eingereicht haben - gegen 23 Kunden.
Vielleicht reichte das Geld nicht weiter, um alle zu verklagen, weil man alles bei der Muttergesellschaft in München abliefern musste, damit das Überleben (des Unternehmens oder des Vorstands?) weiter gesichert ist.
Nun wurde aber auch noch
keinem einzigen eine Klage zugestellt.
Mithin gibt es bisher gar keine Beklagten, allenfalls potentielle Beklagte.
Dass noch niemandem eine entsprechende Klage zugestellt wurde, könnte daran liegen, dass E.ON möglichicherweise
noch gar keinen Gerichtskostenvorschuss eingezahlt hat, weil das Geld aus den genannten Gründen selbst dafür nicht mehr reichte.....
Oder der Anwalt ist nach Klageeinreichung, aber vor einer entsprechenden Zahlung- mit oder ohne Geld - in den Urlaub verreist.
Vieles ist denkbar auf dieser Welt.
Das wäre was:
Ohne eine entsprechende Zahlung würde es
nie zu einer einzigen Klagezustellung kommen.
Es würde kein einziges Prozessrechtsverhältnis begründet.
Vielleicht
behält man sich sogar vor, dem Gericht mitzuteilen, es habe sich bei der Einreichung des Schriftsatzes durch den beauftragten Rechtsanwalt um ein
Versehen gehandelt.
Entsprechende \"
Versehen\" scheinen ja bei E.ON öfter vorzukommen.
Weil niemand eine entsprechende Klage je zugestellt bekäme, würde auch keiner merken, wenn die Klage still und heimlich, dafür um so mutiger wieder zurück genommen wird, wenn man nun selbst zu der Erkenntnis gelangt, dass das gar nichts werden kann:
Immerhin stützt sich E.ON im Wesentlichen auf das Urteil des Koblenzer Amtsgerichts.
An diesem sind jedoch in den einschlägigen Kreisen ganz erhebliche Zweifel laut geworden. Vielleicht stimmt nun die gesamte rechtliche Würdigung gar nicht mehr.
Ein Schuss in den Ofen? Ein Rohrkrepierer?Wir würden es nie erfahren, wenn passend zur Bedesaison ein großes aufblasbares
Gummi- Krokodil von E.ON still und heimlich aus dem Verkehr gezogen würde.
Sommertheater eben- nicht nur in Berlin.
Da hilft wohl nur eine Nachfrage beim Gericht, ob man selbst \"Betroffener\" ist und eine enstprechende schriftliche Nachfrage bei E.ON, ob das Unternehmen nun durch eine unterlassene Klageerhebung- obschon diese immer wieder in der Presse angekündigt war -
endgültig auf seine Ansprüche verzichtet hat.
Man muss E.ON gleichzeitig mitteilen, dass die Ansprüche auch verwirkt sind, weil sie eben einer kurzfristigen Verwirkung unterliegen, wenn sie nicht in angemessener Frist gerichtlich geltend gemacht werden, vgl. nur Palandt, BGB, 64. A., § 315 Rn. 11..
Daran, dass E.ON sich an einen Kartellsenat gewandt hat, kann man schon erkennen, dass dabei wohl die Fristen des Wettbewerbsrechts nach dem GWB Berücksichtigung finden müssen. Die dort geregelten Ausschlussfristen betragen regelmäßig
sechs Monate.
Die sind wohl bei vielen längstens rum.
Prof. Salje (Uni Hannover) führt in seinem Aufsatz ET 2005, S. 278 ff. aus, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung immer nur um die letzte Preiserhöhung gehen kann.
Aus Verbrauchersicht teile ich diese Einschätzung nicht.
Aber die Branche wird sich ja bei diesem Aufsatz etwas gedacht haben. :wink:
Nunmehr hat E.ON schon die weiteren Preiserhöhungen angekündigt.
Spätestens mit diesen ist nach
Saljes Auffassung der Zug für eine gerichtliche Geltendmachung durch den Versorger abgefahren.
Sollte dies vereneint werden, ist zur Beendigung der für die Kunden unzumutbaren Hängepartie an eine Sammel- Feststellungsklage aller hartnäckigen Verweigerer unter Berufung auf das Urteil des Amtsgerichts Heilbronn und des Landgerichts Mannheim zu denken.
Weil eine Sammelklage zum Landgericht am Sitz von E.ON WW viel preiswerter ist, als Einzelklagen, wird man den Gerichtskostenvorschuss dafür schon zusammen bekommen, ggf. auch durch Spenden und Aktionen.
Dann gibt es kein Ausweichen und Wegducken mehr und auch kein ständiges Lavieren. Dann müssen die Karten endlich auf den Tisch.
Dabei könnte auch gleich erörtert werden, wie sich das Unternehmen eine Verdopplung des Gewinns in nur zwei Jahren vorstellt und ob überhaupt von einer Versorgungssicherheit noch gesprochen werden kann, wenn das Unternehmen selbst von sich öffentlich behauptet, sein Überleben stände innerhalb der nächsten zwei Jahre in Frage, wenn dieses Ziel nicht erreicht würde.Niemand wird erwarten wollen, dass die Kunden durch weitere Preiserhöhunge zu einer solchen Gewinnsteigerung beitragen werden.
Kostensenkungen sind an die Kunden durch Herabsetzung der Preise weiterzugeben, vgl. Palandt, BGB, 64. A., § 157 Rn. 14 m.w.N..
Schließlich sollte ja die Fusion vor allem den Kunden etwas bringen.
Diese sollte ja nicht zur Bildung eines Unternehmens führen, dass ständigen drastischen Gewinnsteigerungen hinterrennt, nur um sein eigenes weiteres Überleben zu sichern.
Sollte das gesteckte Ziel deshalb in Weite Ferne rücken, so wäre die \"
neue Energie\" in Paderborn wohl sehr schnell verpufft, vollkommen außer Atem geraten durch die unmöglich zu erreichenden Renditeziele des Mutterkonzerns.
Die Vorgängergesellschaften haben wohl länger gehalten und vor allem die Kunden zu günstigeren Preisen versorgt.
Man denke an die seeligen Stadtwerke Paderborn.
Wenn man seinem arg gebeutelten, um sein Überleben ringenden Versorger schon mal schreibt und wieder eine Briefmarke verklebt,
sollte man als Kunde gleich mitteilen, dass man nun auch die Unbilligkeit gegen den Gesamtpreis einwendet, der Versorger das vergleichsweise Angebot zur Zahlung eines zweiprozentigen Aufschlages wohl ausgeschlagen hat, die alten Preise ohne Aufschlag auch nur noch unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle und einer Rückforderung weitzer gezahlt werden.Das ist wohl die einzige Sprache, welche deutlich verstanden werden muss.
Dann kann der Vorstand auch der Muttergesellschaft und dem Konzern klar machen, dass das mit den Renditezielen leider nichts werden kann, das Überleben vor Ort dehalb fraglich ist.
Wegen des notwendigen Kapitals für eine angestrebte Weltmarktführerschaft hat man sich vielmehr an die eigenen Aktionäre zu wenden.
Man möge noch mal in der E.ON- Kriegskasse nachsehen, in der sich aktuell 13 Mrd EUR befinden. Von diesen darf man keine 10 Mrd EUR - wie von den Aktionären gefordert - an diese in Form einer Sonderdividende ausschütten, wenn hiernach in Paderborn das Überleben einer Konzerngesellschaft nicht mehr gesichert ist.
Die Menschen in Ostwestfalen, insbesondere in Paderborn wollen bestimmt nicht von einem Weltmraktführer versorgt werden, sondern von einem regionalen Unternehmen, dass die Menschen vor allem dauerhaft preiswert mit Energie versorgt:
Notfalls durch neu zu gründende Stadtwerke, die sich ja in diesem Sinne immer als zuverlässig gezeigt hatten.Dafür müsste man natürlich den Konzessionsvertrag mit dem E.ON- Unternehmen aufkündigen. :wink:
Grund hierfür könnte sein, dass das Unternehmen schon nach kurzer Zeit nach eigenen Angaben gegenüber der Öffentlichkeit
um ein Überleben ringt und deshalb offensichtlich nicht in der Lage ist, die notwendige Versorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.
Das würde ich E.ON schon mal so mitteilen, schließlich bin ich auch
Wähler und habe als solcher mittelbar Einfluss auf das Schicksal des Konzessionsvertrages.
Es wäre wohl nicht das erste Mal in Deutschland, dass eine Gemeinde einem Konzern den Konzessionsvertrag aufkündigt, um die Versorgungsaufgabe (Daseinsvorsorge) einer sicheren und preiswerten Energieversorgung der Gemeindebevölkerung wieder an sich zu ziehen:
http://netzwerk-regenbogen.de/schoenau.htmlViele weitere Beispiele sind bekannt, in denen die Gemeinden die Versorgungsnetze und mit ihnen die Versorgung selbst übernahmen.
Hierfür wird es aber einer großen politischen Kraftanstrengung vor Ort bedürfen.
Nur Mut:
Andere haben es auch geschafft.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt