@derblöde
Ob eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt, sollen die Juristen klären.Mir sagte ein Angehöriger dieses Berufsstandes, dass er (in seinem eigenen Fall) daraufhin klagen wolle. Die Klausel war nicht unwirksam ! Eon-Avacon durfte die Preise ändern, wenn sich die Gesetze oder Vorschriften ändern. Nur aus anderen Gründen nicht, z.B. bei Erhöhung der Strompreise an der EXX. Das war bei Eon-Avacon doch bekannt. Trotzdem hoffte man, die Kunden merken es nicht, wenn man ihnen Erhöhungen aus allen möglichen Gründen unterschiebt. Natürlich wollen die Kläger ein Urteil zu Ungunsten von Eon-Avacon !Es geht ja auch darum, der grenzenlosen Arroganz und Ignoranz gegenüber den Kunden einen Dämpfer zu verpassen. Wenn es nur um die Differenz zwischen Angebot und Maximalforderung geht, stimme ich zu. Das lohnt nicht, wegen 50 € vor Gericht zu ziehen.Bei Beträgen in dieser Höhe hätte ich auch keinen Skrupel, die nächste Rechnung um diesen Betrag zu korrigieren.Darum geht es auch nicht. Klagen wollen die, die bisher noch nichts bekommen haben. Auch kein Angebot.Wenn Eon-Avacon in dem Tempo weitermacht, wird das auch in 2009 noch nichts. Ich glaube immer noch nicht, dass Eon-Avacon sich auf Verjährung berufen wird. Wenn jetzt schon einigen Hundert ( ? ) Kunden das Geld vollständig seit 1999 zurückgezahlt wurde, können die doch nicht plötzlich anderen Kunden mit Verjährung kommen.Das gäbe Negativschlagzeilen !