@nfp
Es geht hier darum, unnbillige Preiserhöhungen zu verhindern ud sich gegen unbillige Energiepreise zu wehren.
Ich habe für mich festgestellt, dass ich meinen Versorger allenfalls durch einen radikalen Schritt zwingen kann, seine Kalkulation offen zu legen.
Hierzu habe ich meine Erfahrungen berichtet.
Ich will also unbedingt verklagt werden, bin mir über alle Risiken und Folgen voll im Klaren. Das kann ich, weil ich über entsprechendes know-how verfüge.
Ihnen empfehle ich das nicht.
Grundsätzlich sollen angemessene Preise auch bezahlt werden. Man soll sich nur vor der Überzahlungen wegen überhöhter Energiepreise erfolgreich wehren, um nicht später selbst auf Erstattung klagen zu müssen.
Schon gar nicht werde ich eine entsprechende Gebrauchsanleitung geben.
Sie mögen sich die Folgen, wenn alle so handeln, selbst vor Augen führen.
Faire Energiepreise sind das Ziel und nicht eine Flurbereinigung zugunsten der Konzerne.
In Jena erfolgt die Energieversorgung trotz bestehender Stadtwerke, die nur noch Netzbetreiber sind (wohl einmalig in Deutschland), durch ein Konzernunternehmen. Insoweit liegt der Fall etwas speziell.
Deshalb bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich nicht auf Ihre pn reagiert habe und auch keine weitere Erläuterung abgeben werde.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt