Original von Ronny
Die alten Verträge mit dem bisherigen Grundversorger enden nicht, sondern laufen mit dem bisherigen Versorger weiter.
Wobei ich mich frage, welchen Status diese Verträge und die Kunden dann haben werden. Im Rahmen der Grundversorgung werden diese dann ja offenbar nicht mehr beliefert, oder?
Original von Ronny
Nur neue Kunden, die sich nicht bewusst für einen Sondervertrag oder einen Drittlieferanten entscheiden, kommt ein Grundversorgungsvertrag mit dem neuen Grundversorger zu Stande.
Vielleicht ist dem so. Das kann ich nicht abschliessend beurteilen.
Fest steht: Der neue Grundversorger kann seine Allgemeinen Tarife, die er ja erstmalig bestimmt, beliebig hoch festlegen, bevor ihm der erste Tarifkunde zufällt. Auch wenn er nicht alle Tarifkunden des bisherigen Grundversorgers übernehmen sollte, so kann er dennoch von den neuen Tarifkunden
Apothekenpreise verlangen.
Ein für die Versorgung eines Haushaltes ausreichendes Notstromaggregat kostet etwa 300 Euro und verbraucht pro Tag Sprit für 16 Euro. Wer damit bspw. drei Monate Stromversorgung überbrücken wollte, müsste 1700 Euro hinblättern, oder umgerechnet
1,94 Euro/kWhDie Vermeidung einer Gas-Grundversorgung wäre nicht ganz so teuer. Da man hier mit Baumarkt-Heizlüftern überbrücken könnte, entstünden - je nach Tarif - nur Kosten von
18 bis 25 Ct/kWh für den Ersatz-Stromverbrauch; aber nur solange der Stromlieferant nichts merkt und keinen Ärger macht.
Diese Preise wären mal so die Obergrenzen dessen, was der neue Grundversorger als Allgemeinen Tarif
problemlos durchsetzen könnte.
Wer sollte dies verhindern?
Das es Kunden geben wird, die einen - zeitweiligen - Wechsel in die Grundversorgung nicht verhindern können, habe ich bereits im anderen Thread dargelegt.
Gruss,
ESG-Rebell.