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Autor Thema: Gewerbestrom Akkont  (Gelesen 8999 mal)

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Offline AKW NEE

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Gewerbestrom Akkont
« am: 17. Dezember 2008, 13:06:52 »
Für Gewerbekunden hat die Avacon ab 1999 den Tarif Akkont angeboten. Die Verträge die 1999 und zum Teil 2000 abgeschlossen wurde hatten in der AGB die Preisanpassungsklausel, die bei dem Tarif Akzent zu erheblichen Rückzahlungen geführt hat.
Bisher hat die E.ON Avacon geleugnet, dass es diese Preisanpassungsklausel in den Akkont Verträgen gibt. Nachzulesen in der Volksstimme Salzwedel:
http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokalausgaben/salzwedel/?em_cnt=1225990&
Zitat
Inzwischen liegen den Energieverbrauchern Wendland aber auch Stromverträge vor, die zu einem anderen Zeitpunkt abgeschlossen wurden, und ebenfalls diese nichtige Klausel enthalten sollen. Dies betreffe unter anderem die Tarife Akzent 2000 und Akkont, teilte Werner Hesse vom Verbraucherschutzverein mit. Diese Meinung teile E. ON-Avacon nicht, so Christina Schulz.

Die Akkont Verträge wurden Später ohne Mitteilung an den Kunden in Akzent Verträge umgewandelt, wobei die alte AGB mit der betreffenden Preisanpassungsklausel unverändert gültig blieb!

Nun hat sich aber ein Gewerbebetrieb gemeldet, der genau einen solchen Vertrag hat und der auf Grundlage dieses Vertrages schon die Rückzahlung bekommen hat. Es waren über 2000,- €!

Es lohnt sich also auch für Gewerbebetriebe von der E.ON Avacon die zuviel gezahlten Beträge zurückzufordern.

http://www.energieverbraucher-wendland.de

Offline Roger

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Gewerbestrom Akkont
« Antwort #1 am: 23. Dezember 2008, 10:33:54 »
Ja,diesen Vertrag hatten wir auch und wir sind Gewerbekunden.
Geld habe ich noch keins bekommen.

Weiterhin hat E.ON Avacon Vertrieb uns den Vertrag (Sondervertrag aus  2008) zum 05.01.09 fristlos gekündigt.


Begründung

der vorgebrachte Einwand der Billigkeit greift hier nicht ......
Sie sind nun wiederholt Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen.........

Wir hatten die Zahlungen eingestellt, da hier hohe Rückforderungsansprüche unsererseits durch einen Anwalt geprüft werden.

Schöne Weihnachten...... soetwas kann nur E.ON Avacon zur Weihnachtszeit !!!!
Roger

Offline AKW NEE

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Gewerbestrom Akkont
« Antwort #2 am: 30. Dezember 2008, 18:49:23 »
@ Roger

Wir haben einen Gewerbevertrag mit Greenpeace, die Preise sind günstiger als die von der Avacon.

Offline Roger

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Gewerbestrom Akkont
« Antwort #3 am: 07. Januar 2009, 09:09:54 »
Wir haben versucht den Anbieter zu wechseln.
Aber laut Auskunft von E.ON Avacon an den neuen Anbieter wird das Netz nicht freigegeben, da Zahlungsrückstände bestehen.
Wir hatten im Oktober die Zahlungen eingestellt auf Rat unseres Anwalts !
Roger

Offline AKW NEE

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Gewerbestrom Akkont
« Antwort #4 am: 07. Januar 2009, 10:11:51 »
@ Roger

Diese Vorgehensweise, gerade mit dem Hintergrund der Vertragskündigung halte ich für Rechtswidrig. Gehen Sie zu Ihrem Anwalt und informieren Sie die Energieaufsicht bei der Landesregierung, die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt.

Offline Roger

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Gewerbestrom Akkont
« Antwort #5 am: 07. Januar 2009, 10:27:57 »
Danke für die Info.
Ich hatte schon mit meinem Anwalt gesprochen.
Dieser sagte mir auch das es rechtswidrig ist.
Roger

Offline Christian Guhl

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Gewerbestrom Akkont
« Antwort #6 am: 06. März 2009, 12:20:12 »
Eon-Avacon hat die Akkont-Verträge, genau wie Akzent,gekündigt und den neuen \"StromComfort\" angeboten. Dabei wurde aber übersehen (wahrscheinlich absichtlich), das der Akkont eine Kündigungsfrist von 1 Jahr (gegenüber 6 Monate beim Akzent) hat. Die Kündigung hätte somit erst zum 01.10.2009 erfolgen können. Wenn jedoch jetzt der neue Vertrag unterschrieben wurde, wurde der alte Vertrag einvernehmlich zum 30.04. beendet und Eon-Avacon ist nicht mehr bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist an die alten Preise gebunden. Da kaum ein Kunde die Vertragsbedingungen kennt, wird hier massenweise die Kündigungsfrist ausgehebelt. Wie nennt man so etwas, wenn jemand die Unkenntnis eines Anderen ausnutzt, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen ? Etwa Betrug ?

Offline AKW NEE

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Gewerbestrom Akkont
« Antwort #7 am: 07. März 2009, 08:48:56 »
Bei Gewerbekunden geht nicht nur die E.ON Avacon davon aus, dass diese sich mit dem Vertragsrecht besser auskennen, als der normale Haushaltskunde.

Offline Christian Guhl

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Gewerbestrom Akkont
« Antwort #8 am: 07. März 2009, 15:14:09 »
Diese sogenannten \"Gewerbekunden\" sind Nebenerwerbslandwirte. Egal, auch Vollkaufleute blicken in den Verträgen von Eon-Avacon nicht mehr durch. Der vorliegende Fall hat sich insofern geklärt, dass der Vertrag ab 2003 ohne Wissen oder Einverständnis des Kunden in Akzent umgewandelt wurde. Also wieder 6 Monate Kündigungsfrist. Warum diese Umwandlung stattfand, sollte jetzt (falls Avacon keine schlüssige Erklärung hat) ein Anwalt klären.

Offline AKW NEE

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Gewerbestrom Akkont
« Antwort #9 am: 10. März 2009, 18:59:07 »
Nicht alle Landwirte die den Tarif Akkont haben sind Nebenerwerbslandwirte, dass entscheidende Merkmal ist, dass Sie kein Mitglied des Landvolkes sind! Es ist wohl auch nicht wichtig, ob und warum der Vertrag umgestellt wurde! Nicht einmal ein Durchblick in der Vertragswelt der E.ON Avacon scheint wichtig zu sein!

Wichtig ist anscheinend allein, ist ein Anspruch auf Rückzahlung gestellt worden.

Es gibt einen Handwerker und einen Landwirt die jeweils mehrere tausend Euro Rückzahlung erhalten haben sollen!

Offline Roger

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Gewerbestrom Akkont
« Antwort #10 am: 12. März 2009, 15:23:09 »
Unser Prozess ist am 27.03.09 vorm Landgericht Magdeburg !
Vertreten werden wir von RA Weeg
Roger

Offline Bors

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Gewerbestrom Akkont
« Antwort #11 am: 12. März 2009, 23:35:33 »
@Roger

Ich drücke die Daumen.

Gruß

Bors

Offline Roger

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Gewerbestrom Akkont
« Antwort #12 am: 13. März 2009, 08:07:16 »
DAnke !
Hier geht es um ganze Existenzen.
Roger

Offline AKW NEE

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Gewerbestrom Akkont
« Antwort #13 am: 13. März 2009, 09:00:49 »
Auch von mir viel Glück !

Eine Nachfrage von mir.

Haben Sie in Ihrem Vertrag auch die Klausel, die bei Akzent-Verträgen zu Rückzahlungen geführt haben?

Wäre ein Kontakt zu einem Handwerker, der auch einen Akkont-Vertrag hatt/e und auch schon eine Rückzahlung erhalten hat, für Ihr Verfahren hilfreich? Was sagt Ihr Anwalt dazu? Ich kann den Kontakt vermitteln.

Gruß aus dem Wendland

Offline Roger

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Gewerbestrom Akkont
« Antwort #14 am: 15. März 2009, 09:49:20 »
Es wäre sicherlich sehr hilfreich !
Danke
Roger

 

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