Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben

Widerspruch nach §315 aufrecht erhalten ?

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Hoschi Jones:
Hallo,

da ich neu bin im Forum und bis jetzt \"nur\" gelesen habe, komme ich nun dazu, auch mal zu fragen.
Wir sind ein Unternehmen und beziehen unser Gas von Erdgas Schwaben.
Wir haben unter Berufung auf §315 den Preis per 01.07.2005 festgesetzt und seitdem auch jeder Erhöhung widersprochen und den Gaspreis bei der Jahresabrechnung \"zurückgerechnet\". Ebenfalls sind unsere Abschlagszahlungen entsprechend berechnet und von der EGS auch so akzeptiert worden.
In der Heute gekommenen Jahresabrechnung, berechnet die EGS erneut einen viel zu hohen Leistungspreis und seit Oktober 2008 auch einen erhöhten Pauschaltarif.
Meine Frage ist nun:
Wie wirkt sich das am 19.11.2008 vom BGH gefällte Urteil eigentlich aus ?
Dem zufolge muß der Versorger nun nicht seine Kalkulation offenlegen. Er kann also nun auch \"stille Reserven\" und Rücklagen in selbstgefälliger Höhe einrechnen ?
Wie verträgt sich das mit dem Urteil vom 10.12.2008, nachdem die Landeskartellbehörden den Gaspreis kontrolieren dürfen ?
Da wir aufgrund zu niedriger Abschläge nachzahlen müssen, auch nach Preisstand  01.07.2005, wie sollen wir uns verhalten ?
Kann ich mich nun weiter auf Unbilligkeit berufen oder sollte ich die Gaspreiserhöhung anders begründen ?

RuRo:

--- Zitat ---Original von Hoschi Jones

Wir sind ein Unternehmen und beziehen unser Gas von Erdgas Schwaben.

--- Ende Zitat ---

Mehr Angaben wären hilfreich, Tarif Comfort oder Vario Fix, Verbrauch, Art des Unternehmens.

Ggf. sind Sie überhaupt kein Tarifkunde bzw. Haushaltskunde in der Grundversorgung mit der Folge, dass die von Ihnen angeführte Rechtsprechung überhaupt nicht zu Ihrem Fall passt.

Hoschi Jones:
Wir haben Erdgas JK CL-CO Best Grundversorgung und liegen insgesamt bei 85.894 kWh (Differenz 8.352*Z-Zahl0,9234*Brennwert11,1374)
Steht so in der Abrechnung.
Wir haben unseren Vertrag 1996 abgeschlossen und keine Vertragsänderung gemacht.
Den letzten Stand vor dem Widerspruch, war ein Comfort 3 (Stand 2005).

RuRo:

--- Zitat ---Original von Hoschi Jones
Wir haben Erdgas JK CL-CO Best Grundversorgung und liegen insgesamt bei 85.894 kWh (Differenz 8.352*Z-Zahl0,9234*Brennwert11,1374)
Steht so in der Abrechnung.
Wir haben unseren Vertrag 1996 abgeschlossen und keine Vertragsänderung gemacht.
Den letzten Stand vor dem Widerspruch, war ein Comfort 3 (Stand 2005).
--- Ende Zitat ---

Was ist das JK CL-CO? - Ich kenn nur Classic oder Comfort aber keine Kombination, jedenfalls nicht in der aktuellen Preisgestaltung.

Wieviel verbrauchen Sie für das Unternehmen \"gewerbliche Nutzung\"? - Haushaltskunden in der Grundversorgung verbrauchen max. 10.000 kWh für gewerbliche Nutzung, ansonsten sind es keine Haushaltskunden i.S. von § 36 EnWG 2005.

Ich lehn mich aus dem Fenster des Adventskalenders und behaupte - Sie sind Sondervertragskunden. Das ist meine Meinung und keine juristische Einschätzung.

Hoschi Jones:
Entschuldigung für die späte Antwort, ich kann nur sagen, es steht so auf der Abrechnung. Ich vermute, das CO steht für Comfort.
Es kamen zwar viele \"Vorschläge\" vom EGS, aber wir haben keinen angenommen.
Wir sind ein nur gewerblicher Kunde. Wir verbrauchen alles für das Gewerbe.

PS.: steht mir ein Widerspruch nach §315 nicht zu ?

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