Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

E.on Vertriebs GmbHs

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Maverick:
Hallo @all,
ich poste diesen Thread um eine Diskussion in einem Unterforum an die Oberfläche zu heben und auf mögliche Probleme aufmerksam zu machen, die potentiell  viele tausend E.on-Kunden betreffen. Deshalb halte ich die Einstufung als Grundsatzfrage gerechtfertigt. Leider sind im Unterforum bisher viele Fragen offengeblieben. Vielleicht ändert sich das ja jetzt.

Ich will mal versuchen, die Lage zusammenzufassen (bitte korrigiert mich, falls ich etwas Falsches schreibe).
Bisher waren die E.on Kunden Vertragspartner und Kunden der E.on-Regionalgesellschaften. Im Herbst hat die E.on Vertriebs-GmbHs gegründet und nun bekommen die Verbraucher Post von den Vertriebs-GmbHs, - mit denen sie keine Vertragsbeziehung haben
- über deren Existenz sie erst über Mitteilungen über Preiserhöhungen oder Zahlungsaufforderungen durch die Vertriebs-GmbHs erfahren haben.

Es stellen sich m.E. folgende Fragen:
- ist das Vorgehen der E.on AGs / Vertriebs-GmbHs rechtens
- dürfen Kundendaten einfach an Unternehmen mit anderen Rechtsformen übermittelt werden, ohne dass der Kunde hierüber informiert wird
- kann ein Vertragsverhältnis sang- und klanglos auf die Vertriebs-GmbHs übertragen werden
- wer ist der Ansprechpartner der Verbraucher, die AG oder die Vertriebs-GmbH?
- an wen richtet man Widerspruchssschreiben?
- an wen zahlt man?

Wäre besonders für Beiträge von Seiten des BDEV und rechtskundiger Forumsteilnehmer dankbar.

Vielen Dank und viele Grüße,
Maverick

RR-E-ft:
@Maverick

Die Frage betrifft auch aktuell laufende Verfahren vor dem LG Hamburg (E.ON Hanse) und vor dem LG Dortmund (E.ON Westfalen Weser) und es deshalb möglicherweise nicht unheikel.

Man wird sich deshalb an dieser Stelle wohl nicht weiter öffentlich darüber äußern. Sonst hört man vor Gericht wieder: Aber der und der Spezialist auf Verbraucherseite gehe ja schließlich auch davon aus, dass... So läuft der Kindergarten nämlich teilweise mittlerweile. Ganze Beiträge aus diesem Forum werden in Schriftsätze von Versorgeranwälten übernommen, weil man sich damit wohl vorgeblich auf eine gewisse Instanz berufen könne.

Ich nenne jetzt mal keine Namen.

AKW NEE:
@ RR-E-ft

Hier wird es für aber für den juristischen Laien schwierig. Was darf in hier noch geschrieben werden und was nicht?

Welchen Wert hat dieses Forum noch?

Wasserwaage:
@AKW NEE ich gehe davon aus, dass der großteil von uns weiterhin schreiben kann und darf was er meint oder sind sie etwa einer der \"spezialisten\"?! es kann wohl auch kaum jemand mit einer äußerung in einem forum als spezialist zitiert werden dessen Identität nicht feststeht

AKW NEE:
@ Wasserwaage

Was oder wer ist schon ein Spezialist? Gern wurde dieser Begriff früher in z.B. der SU verwendet. In der Regel waren das Leute Autodidakten ohne eine fundierte Fachausbildung.

Wenn Sie meinen ob ich Jurist bin, nein bin ich nicht.

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