Energiepreis-Protest > EMB Energie Mark Brandenburg

Grundversorgung oder Sondervertrag?

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RuRo:
@stefano
Es gibt Dinge, über die macht man keine Scherze ;)

Es herrscht grundsätzlich Formfreiheit von Verträgen. Zu weitergehenden Anforderungen an Grundversorgungsverträge siehe § 2 Abs. 1 und 2 GasGVV.

Und trotzdem bleibt es dabei, nicht überall ist drin, was drauf steht.

RR-E-ft:
@Emil Bronte

Genügt nicht ein Thread zu der Frage?

Dass es sich bei Klassik nicht um den Grundversorgung- Tarif handelt, ergibt sich aus den EMB- Veröffentlichungen. Zudem sind hierzu die Ausführungen im Urteil des Kammergerichts Berlin vom 28.10.2008, Az. 21 U 160/06 von Interesse.

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