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Autor Thema: EMB Parteigutachten & zweifelhaftes Geschäftsgebaren  (Gelesen 5796 mal)

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Offline Maverick

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EMB Parteigutachten & zweifelhaftes Geschäftsgebaren
« am: 11. Oktober 2008, 13:35:30 »
EMB übermittelt heute (Samstag) zwei Parteigutachten (Price Waterhouse Cooper und Ernst & Young), die die Angemessenheit der EMB-Preise belegen sollen. EMB stellt mit gleicher Post Frist zur Rücknahme des Widerspruches und Begleichung der angeblich offenen Beträge bis .... nächsten Dienstag.
Abgesehen davon, dass die Argumentation der EMB die übliche ist (Verweis auf BGH-Entscheidung ohne Aktenzeichen; man kann sich die Entscheidung aber bei der ach so netten EMB anfordern), finde ich eine Fristsetzung wie die vorliegende gelinde gesagt unseriös. X(
Aber, war nach dem bisherigen Verhalten der EMB etwas anderes zu erwarten???
Gruß aus Brandenburg an alle Mitstreiter/innen,
Maverick
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Offline Mathew

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EMB Parteigutachten & zweifelhaftes Geschäftsgebaren
« Antwort #1 am: 11. Oktober 2008, 15:12:07 »
Stimme Mavrick voll zu, die Frist ist mehr als dreist.
Aber wie geht man am besten mit dem Gutachten um? Reicht es, die Ojektivität anzuzweifeln? Einfach ignorieren?


Gruß aus Falkensee, wie machen wir weiter ?

fragt sich Mathew

Offline Maverick

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EMB Parteigutachten & zweifelhaftes Geschäftsgebaren
« Antwort #2 am: 11. Oktober 2008, 18:12:56 »
Hallo Mathew,
meines Erachtens entwerten sich die Parteigutachten selbst:
a) wurden sie von der EMB selbst in Auftrag gegeben und sind somit möglicherweise nicht objektiv
b) begründen sie sich nach eigener Darstellung der Wirtschaftsprüfer auf Zahlen, die ihnen (selektiv, darf man vermuten) von der EMB zur Verfügung gestellt wurden. Von systematischer Analyse der Kalkulationsunterlagen steht dort nichts.
c) Beide Gutachten enthalten Einschränkungen der Aussagen; in dem einen steht ausdrücklich, dass es sich weder um eine Abschlussprüfung noch um eine prüferische Durchsicht im Sinne der ISA (International Standards for Accounting) oder der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Prüfungsstandards handelt.
d) Ist dies wieder nur um einen Versuch der EMB, möglichst viele Widerständler zum Zahlen der höchstwahrscheinlich überhöhten Preise zu drängen.

Ich werde es so halten wie immer: die EMB bekommt von mir eine sachliche, aber genaue Antwort mit dem Hinweis darauf, dass mein Widerspruch sich auf § 307 BGB begründet und ihr aktuelles Schreiben für den Sachverhalt daher nicht relevant ist.
Viele Grüße,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline HyBird

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EMB Parteigutachten & zweifelhaftes Geschäftsgebaren
« Antwort #3 am: 13. Oktober 2008, 01:30:53 »
Guten Tag,
habe in dieser Woche das Schreiben mit der Fristsetzung auch erhalten. Der EMB geht es offensichtlich darum, von der eigentlichen Frage nach Offenlegung der Gesamtpreiskalkulation abzulenken. Stattdessen sollen nur die Preiserhöhungen eines bestimmten Zeitraums betrachtet werden.

Das ist undurchsichtig und natürlich nicht akzeptabel. Der Hinweis von Maverick auf §307 (wg. Nichtnachvollziehbarkeit) ist interessant.

Generell sollte man wg. des mittlerweile auf das Niveau von 2005/2006 gefallenen Ölpreises damit rechnen, daß die Gaspreise diese Bewegung auch mitmachen, wenn sich der Trend bestätigt. Wir werden es genau beobachten...

Ich hatte übrigens kürzlich etwas Stress mit der EMB, da ich versehentlich 8 Monate gar nichts mehr gezahlt hatte. Als es dann auffiel, holte ich die Zahlung natürlich umgehend nach und entschuldigte mich in aller Form.
Anschließend erhielt die EMB wie gewohnt nur den reduzierten Abschlag, aber nun war ich dort bereits unter \"Schwere Fälle\"  einsortiert und erhielt danach ein Sperrandrohung wg. der aus EMB-Sicht ausstehenden Kürzungsbeträgen. War dann leider in Urlaub und konnte nicht reagieren, so daß in meiner Abwesenheit ein Termin mit Anschlußsperre festgesetzt wurde mit Androhung, notfalls gerichtlich Zutritt zum Gebäude herzustellen.

Nachdem ich nach Rückkehr darauf hinwies, daß ich die Forderung wg. §315 weiterhin aufrecht erhalte und keine rechtliche Grundlage für eine Sperrung vorliegt, wurde eingelenkt und nur das übliche Unverständnis zum reduzierten Gaspreis ventiliert.

Man darf sich von den Damen und Herren dort nicht ins Bockshorm jagen lassen...

Grüße
HyBird

Offline HyBird

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EMB Parteigutachten & zweifelhaftes Geschäftsgebaren
« Antwort #4 am: 06. November 2008, 00:18:31 »
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Offline Schwerin

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EMB Parteigutachten & zweifelhaftes Geschäftsgebaren
« Antwort #5 am: 06. November 2008, 10:21:18 »
Hallo,

unser EVU schickte auch an alle Protestler ein sogenanntes Gutachten vom TÜV Rheinland, welches das EVU von sich aus in Auftrag gab. Darin sollte angeblich bestätigt werden, dass das EVU die Preise an die Marktlage, sprich Einkaufspreise anpasste.
Wir teilten mit, dass das EVU so viele Gutachten oder was auch immer in Auftrag geben könne, wie es wolle > schade ums Geld!!!
Das ändert nichts an der Tasache, dass nur ein Gericht die Billigkeit eines Gas- oder Strompreises feststellen kann. Wenn das Gericht ein Gutachten für seine Urteilsfindung benötigt, wird es selbst eines in Auftrag geben und mit Sicherheit nicht auf das des EVU zurückgreifen.

Warum sollte der TÜV Rheionland was anderes, als das was das EVU für seine Argumentation benötigt, feststellen bzw. zu einem anderen Ergebnis kommen? Frei nach dem Motto: Wer meine Brötchen bezahlt, dessen Lied ich sing\'....

Ich habe dem EVU mitgeteilt, dass das Gutachten das Papier nicht wert sei, auf dem es steht. Die hatten noch schicke Farbkopien gemacht.

Also mein Tipp: Nicht einschüchtern lassen, nicht zahlen, nicht klagen, lediglich Einspruch einlegen und die bisherige Argumation unterstreichen!

Grüße aus Schwerin von Schwerin

Offline fobie

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EMB Parteigutachten & zweifelhaftes Geschäftsgebaren
« Antwort #6 am: 10. Dezember 2008, 21:14:33 »
Hallo alle zusammen,

auch ich habe heute diesen \"DICK\" gefüllten Brief erhalten. (Boah ey, gestern schon gab es so ein \"Dickes\" Briefchen mit der ach so tollen Preissenkung....ich lach mich schlapp --- erst am 1.10.08 um 0,8 cent/khw erhöht und nun ach so toll um 0,4 cent/kwh gesenkt, die spinnen!!! :evil: Die sollten mal auf die Zapfsäulenpreise gucken und dann mal neu senken).

Eigentlich hatte ich ´ne Weile nix mehr gehört von meinem Lieblings-GVU, da aber wieder die jährliche Abrechnung anstand, alle Nachbarn schon seit Wochen ihre Quittung erhalten hatten und meiner einer ( beim GVU auf der Rebellenliste) bekommt einfach keine Post. Hmmmm.... nach mehrmaligem Nachtelefonieren kam die Aussage:\" Ob man kein TV schaue und die ganzen Prozesse verfolge, in Sachen Gaspreisstreit?\" Wir sollen warten und naja -  heute kam ja die POST!

Was mich an der ganzen Sache stört: Es ist keine Jahresabrechnung mit konkreter Auflistung enthalten. Nur dieser blöde Wisch von \"Ernst&Young\" und \"PriceWaterHouseCoopers\". Die vergleichen dort echt Preise von 2003 und 2004.....Hähhhhhh Uninteressant..War ich noch kein Kunde von EMB und deshalb witzlos......  (außerdem noch moderate Preise damals)

Und die Aufforderung eine offene Fälligkeit zu begleichen.  

Aber wie die entstanden ist, schreiben die nicht....(erinnert mich irgendwie an die Abzockmasche einiger dubioser Gestalten im Internet - haupsache ´nen Betrag fordern-drohen-fordern-drohen-fordern-.....)

Werde erstmal ´nen Brief schreiben und mal sehen, wie sich die Sache entwickelt

Gruß fobie

 

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