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Autor Thema: Schreiben der EMB: letzte Zahlungsaufforderung  (Gelesen 11720 mal)

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Offline userD0009

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Schreiben der EMB: letzte Zahlungsaufforderung
« Antwort #15 am: 14. Dezember 2008, 16:17:51 »
@Kampfzwerg

Von einem \"konkret angedrohten\" negativen Schufa-Eintrag war im Ausgangsposting keine Rede, richtig.
Aber die Frage war, welche Möglichkeiten es gibt einen solchen zu verhindern oder einen solchen rückgängig zu machen. Und auf diese Frage passt doch mein letztes Posting, oder?

Grüße
belkin

Offline Kampfzwerg

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Schreiben der EMB: letzte Zahlungsaufforderung
« Antwort #16 am: 14. Dezember 2008, 16:39:38 »
@belkin

Dein link war gut. Wenn denn eine Androhung bereits erfolgt ist!
Aber um Dein posting ging es mir auch gar nicht.

Zitat aus dem o.a. link:
Die Drohung, bei Nichtzahlung einer behaupteten Forderung einen Negativeintrag bei Wirtschaftsauskunfteien zu veranlassen, begründet einen Unterlassungsanspruch aus §§ 823, 1004 BGB, Artt. 1, 2 GG.
 
Es gab de facto keine Drohung eines Schufa-Eintrags.
Der Bezug war rein hypothetisch. Wie will man denn einen rein hypothetisch vermuteten, befürchteten, ungewollten, erahnten etc. und nicht real angedrohten Schufa-Eintrag im Vorhinein verhindern wollen? Wer das schafft, der sollte Lotto spielen  ;)
Also geht es um ungelegte Eier, die irgendwie so gar nicht zur Thread-Eröffnung passen wollen.

Offline eHonkey

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Schreiben der EMB: letzte Zahlungsaufforderung
« Antwort #17 am: 14. Dezember 2008, 17:41:03 »
Zitat
Original von Kampfzwerg

Also geht es um ungelegte Eier, die irgendwie so gar nicht zur Thread-Eröffnung passen wollen.

Das stimmt, und das stimmt auch wieder nicht. Denn immerhin sollte man diese Gefahr im Hinterkopf behalten, wenn man seine weiteren Schritte plant. Bei mir steht zum Beispiel eine gesamte Hausfinanzierung auf dem Spiel.

Vielleicht wäre das wirklich einen eigenen Thread wert. Mal überlegen...meine Entscheidung ist jedenfalls zunächst, wie auch von der Verbraucherzentrale Brandenburg empfohlen, das Aussitzen.

Gruß,

Frank

Offline Emile Bronte

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Schreiben der EMB: letzte Zahlungsaufforderung
« Antwort #18 am: 14. Dezember 2008, 17:49:05 »
Mir ist schon ein unberechtigter Schufa-Eintrag bereits bei einem anderen EVU passiert. Damals habe ich leider noch nicht genug gewußt und nur über das EVU durch Begleichung der strittigen Summe erreicht, dass diese den Schufa-Eintrag zurück nahmen.

Emile

Offline Pedro

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Schreiben der EMB: letzte Zahlungsaufforderung
« Antwort #19 am: 14. Dezember 2008, 18:40:01 »
@Emile Bronte / Kampfzwerg: Schufa-Eintrag vom Versorger erfolgt.
Da haben wir den Salat ! Die Diskussion über einen möglichen Schufa-Eintrag ist  wohl doch nicht so hypothetisch.  Ich denke es ist gut und beruhigend zu wissen, dass man dem Versorger bei in den nächsten Tagen möglichen \'\'Weihnachtsgrüßen\'\'   verbunden mit unrichtigen Hinweisen auf nicht rechtskräftige  Urteile u. ggf. auch mit Androhung eines Schufa-Eintrags entsprechend antworten kann.
Bei einer angedrohten Schufa-Eintragung würde ich allerdings die Sache nicht aussitzen, sondern den Versorger unter Hinweis auf das Würzburger Urteil (danke Belkin!) entsprechende Folgen androhen. Rein vorsorglich  :evil: !
Solche \'\'Weihnachtsgrüße\'\' haben wir 2007 punktgenau am 20.12. (teilweise am 24.12., da kommt Weihnachtsfreude auf!) erhalten,  auch mit Zahlungsaufforderungen unter Bezug auf eine seinerzeit längst nicht (bis heute nicht !) entschiedene Klage vor Ort, allerdings noch ohne Schufa-Drohung. Aber Steigerungen sind ja nicht ausgeschlossen.
____________________________
http://www.fairer-gaspreis-grevenbroich.de

Offline Kampfzwerg

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Schreiben der EMB: letzte Zahlungsaufforderung
« Antwort #20 am: 15. Dezember 2008, 10:32:19 »
Zitat
Original von Pedro
@Emile Bronte / Kampfzwerg: Schufa-Eintrag vom Versorger erfolgt.
Da haben wir den Salat ! Die Diskussion über einen möglichen Schufa-Eintrag ist  wohl doch nicht so hypothetisch.
Ich geb`s auf. :rolleyes:
Genau. Jetzt haben wir den Salat. Nämlich den, dass dieser Thread nicht mehr das Geringste mit seinem Titel \" Letzte Zahlungsaufforderung EMB\" zu tun hat. Wir können diesen hier allerdings auch umbenennen.
Ich habe nicht einmal gesagt, dass eine Diskussion über Schufa-Einträge generell hypothetisch oder nicht lohnenswert wäre.
 Hier ist sie aber schlichtweg deplaziert.
Was bitte hindert Euch denn eigentlich an einem neuen Thread mit dem Thema Schufa? Wenn es denn noch keinen geben sollte.
 z.B. unter Grundsatzfragen.

Offline Heinz K.

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Schreiben der EMB: letzte Zahlungsaufforderung
« Antwort #21 am: 15. Dezember 2008, 16:04:36 »
Hallo an alle.

Bin gerade auf diese Seite gestossen. Habe ebenfalls am Sonnabend diesen Brief erhalten, in dem die EMB mit Klage droht. Die Mehrheit von euch antwortet also nicht, wenn ich das richtig verstanden habe. Wir warten also auf die angedrohte Klage.
Und dann ?
Habe auch schon seit 3 Jahren widersprochen und die Zahlungen verringert.

Heinz K.

P.S. Und eine Woche vorher haben die mir doch glatt noch einen Stromvertrag angeboten.

Offline Micha123

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Schreiben der EMB: letzte Zahlungsaufforderung
« Antwort #22 am: 16. Dezember 2008, 11:56:44 »
Hallo,

wir haben nicht abgewartet und uns mit der EMB in verbindung gesetzt.
Hintergrund ist der, daß auf unserer letzten Zahlungsaufforderung eine Auflistung zu finden ist, die angeblich nicht bezahlte Abschläge und den Ausgleich aus der Vorjahresrechnung ausweist. Die Abschläge wurden hierbei als GAR NICHT GEZAHLT errechnet.
Ein Gespräch mit der Buchhaltung führte dann zum Ergebnis, daß Sie die gekürzten Abschläge dann gegengebucht haben und sich die Forderung reduziert. Im Übrigen wird NUR 2008 und der fehlende Teil aus 2007 eingefordert.
Wir haben uns dann geeinigt, daß solange kein Mahnbescheid beantragt wird, bis nicht die Urteilsbegründung des BGH beiden Seiten vorliegt und etwas Zeit zur Durcharbeitung dessen bleibt. Dann wird sich ggf. die EMB mit einer dann aus ihrer Sicht richtigen Forderung wieder melden.
Also an sich alles immer noch im normalen Rahmen...

Grüße

Micha123

 

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