Hallo,
wir haben nicht abgewartet und uns mit der EMB in verbindung gesetzt.
Hintergrund ist der, daß auf unserer letzten Zahlungsaufforderung eine Auflistung zu finden ist, die angeblich nicht bezahlte Abschläge und den Ausgleich aus der Vorjahresrechnung ausweist. Die Abschläge wurden hierbei als GAR NICHT GEZAHLT errechnet.
Ein Gespräch mit der Buchhaltung führte dann zum Ergebnis, daß Sie die gekürzten Abschläge dann gegengebucht haben und sich die Forderung reduziert. Im Übrigen wird NUR 2008 und der fehlende Teil aus 2007 eingefordert.
Wir haben uns dann geeinigt, daß solange kein Mahnbescheid beantragt wird, bis nicht die Urteilsbegründung des BGH beiden Seiten vorliegt und etwas Zeit zur Durcharbeitung dessen bleibt. Dann wird sich ggf. die EMB mit einer dann aus ihrer Sicht richtigen Forderung wieder melden.
Also an sich alles immer noch im normalen Rahmen...
Grüße
Micha123