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Autor Thema: swb droht \"Überkürzern\" mit Sperre  (Gelesen 4785 mal)

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Offline RR-E-ft

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swb droht \"Überkürzern\" mit Sperre
« am: 16. Januar 2009, 19:17:11 »
swb droht \"Überkürzern\" mit Sperre

Zitat
Die swb hatte circa 100 KundInnen angeschrieben und sie zur Zahlung ausstehender Beträge aufgefordert. Dabei handelte es sich um - ebenfalls Hausjargon swb - so genannte Überkürzer. Das sind jene KundInnen, die aus Protest gegen Gaspreiserhöhungen seit Oktober 2004 die in Rechnung gestellten Beträge über den Anteil der Erhöhung hinaus gemindert hatten. Diese hätten ihre Rechnungen mitunter gar nicht oder nur zur Hälfte bezahlt, weshalb sich die Kürzung auch auf die Wasser- und Stromrechnung auswirke. Deshalb würden auch diese Lieferungen gesperrt, teilte die swb mit.

Zitat
Kunden, die Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen eingelegt und nur die Differenz zum Rechnungsbetrag vor der Erhöhung einbehalten hatten, sind von der drohenden Sperre nicht betroffen, sagte ein swb-Sprecher gestern. Ob sie eines Tages die einbehaltenen Beträge behalten können oder nachzahlen müssen, ist von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs abhängig. Landgericht und Oberlandesgericht Bremen hatten den KlägerInnen gegen die swb-Gaspreiserhöhungen jeweils Recht gegeben, die BGH-Entscheidung steht noch aus.

Nach den Entscheidungen des BGH vom 29.04.2008 (KZR 2/07) und vom 17.12.2008 (VIII ZR 274/06) sieht es nicht gut aus für die von der swb eingelegte Revision.

Offline Black

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swb droht \"Überkürzern\" mit Sperre
« Antwort #1 am: 16. Januar 2009, 19:25:52 »
Zitat
Die swb hatte in der Vergangenheit die Wasserversorgung unterbrochen, wenn sie von KundInnen nicht zum Gashahn gelassen wurde.

Harte Bandagen.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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swb droht \"Überkürzern\" mit Sperre
« Antwort #2 am: 16. Januar 2009, 19:34:30 »
@Black

Man könnte auch sagen rechtswidrig, zumindest wenn die Zahlungen mit Verrechnungsbestimmung konkret auf die einzelnen Sparten erfolgten. Wer sein Wasser bezahlt, muss auch Wasser bekommen.

Hat swb bei der Wasserversorgung eine Monpolstellung, sollten betroffene Kunden daran denken, die geforderten Wasser- Gesamtpreise ggf. als unbillig zu rügen, so dass diese Frage dann auch mal geklärt wird, und natürlich den Stromanbieter wechseln.

 

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