Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest
BGH, B. v. 10.12.2008 - KVR 02/08 - marktbeherrschende Stellung ggü. Gaskunden, kein Wärmemarkt
RR-E-ft:
@tangocharly
Vielleicht waren Ihnen die letzten Publikationen von Prof. Klaue zur sachlichen Marktabgrenzung im Gasbereich entgangen (etwa ZNER 2008, S. 107 ff.), die den Kartellsenat des BGH jedoch auch nicht davon überzeugen konnten, dass ein einheitlicher Markt für Wärmeenergie existiert.
Kartellrechtliche Revolution und mittleres Erdbeben wurden heute höchstrichterlich abgesagt
HuK- Gaspreise unterliegen weiterhin der staatlichen Kontrolle, seit
Inkrafttreten des § 29 GWB sogar in verschärfter Form.
Damit hatten sich auch CMS Hasche Sigle verschätzt, welche die kartellrechtliche Gaspreisaufsicht bei Haushaltskunden für obsolet hielten.
Vgl. auch \"Kursbuch Stadtwerke\" Ausgabe 6/2008 S. 4 f. (Rödl & Partner)
tangocharly:
@ RR-E-ft
--- Zitat ---Prof. Klaue: Es bleibt zu erwarten, dass die Frage eines Wärmemarktes alsbald höchstrichterlich vom Kartellsenat der BGH entschieden wird, wozu Anlass besteht, weil zum Beispiel beim OLG Celle noch in diesem Jahr eine Entscheidung über genau diese Frage ansteht. Es handelt sich bei diesem Verfahren um eine Beschwerde gegen eine Entscheidung der LKartB Niedersachsen, die mit der Frage nach der Marktbeherrschung steht und fällt, denn die LKartB Niedersachsen hat einen kommunalen Weiterverteiler eines missbräuchlichen Gaspreises bezichtigt.
Unbeantwortet bleibt in diesem Zusammenhang eine kleine und spekulative Frage: Hat der VIII. Zivilsenat seine Aussage über den Wärmemarkt ganz allein oder doch vielleicht nach kollegialer Diskussion auf dem Korridor mit den Mitgliedern des Kartellsenates gemacht?
--- Ende Zitat ---
Der Schlußvermerk setzt dem ganzen \"Glasperlenspiel\" noch die Krone auf.
Was stellt sich der Herr dort wohl vor, dass die 10 in Karlsruhe gegenseitig Russisch-Roulette spielen und je nachdem was trifft, fällt die Entscheidung so oder so ?
uwes:
Die Meldung von Beck-Online ist an Deutlichkeit nicht zu überbeiten und muss eigentlich auch dem doch teilweise sehr eingefahrenen Kartellsenat in Celle aufzeigen, dass man nicht alles vom VIII. Senat ungeprüft in Kartellverfahren übernehmen sollte.
BGH: Preisgestaltung der Gasversorger unterliegt kartellrechtlicher Missbrauchskontrolle
zu BGH, Urteil vom 10.12.2008 - KVR 2/08
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10.12.2008 entschieden, dass ein örtlicher Erdgasversorger in seinem angestammten Versorgungsgebiet eine marktbeherrschende Stellung innehat und daher bei der Gestaltung seiner Endverbraucherpreise der Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden unterliegt (Beschluss vom 10.12.2008, Az.: KVR 2/08 )
Sachverhalt
Die Stadtwerke Uelzen GmbH, ein Gasversorgungsunternehmen in Niedersachsen, beliefert in ihrem Versorgungsgebiet Endverbraucher mit Erdgas. Wie andere niedersächsische Gasversorgungsunternehmen hat sie ihre Preise für die Versorgung privater Endverbraucher seit Herbst 2005 mehrfach erhöht. Veranlasst durch Beschwerden betroffener Verbraucher hat die niedersächsische Landeskartellbehörde die Gaspreise kartellrechtlich überprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Stadtwerke in der Zeit vom 01.11.2005 bis 31.03.2006 missbräuchlich überhöhte Jahresgesamtpreise gefordert haben. Die Landeskartellbehörde hat die Stadtwerke daher verpflichtet, den Kunden die zuviel erhobenen Gaspreise – in Abhängigkeit von den Zeiträumen und Abnahmemengen handelt es sich um Beträge zwischen 0,3 und 0,5 Cent/kWh – mit der Jahresabrechnung 2006 zurückzuerstatten.
OLG Celle sah keine marktbeherrschende Stellung
Auf die Beschwerde der Stadtwerke Uelzen hat das Oberlandesgericht Celle die Verfügung der Landeskartellbehörde mit der Erwägung aufgehoben, das Gasversorgungsunternehmen habe keine marktbeherrschende Stellung. Die Stadtwerke seien auf dem allgemeinen Angebotsmarkt für Wärmeenergie tätig, auf dem sie mit Anbietern konkurrierender Energieträger wie Heizöl, Strom und Fernwärme im Wettbewerb stünden.
BGH verneint einheitlichen Wärmeenergiemarkt
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle aufgehoben. Er hat – in Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung – den Markt für die Versorgung von Kleinkunden mit Erdgas als maßgeblich angesehen. Einen einheitlichen Wärmeenergiemarkt gebe es nicht, weil der Endkunde seine Heizung nicht ohne weiteres von Gas auf eine andere Heizenergie umstellen könne. Da das Oberlandesgericht sich nicht mit der Frage befasst hat, ob die Stadtwerke ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht haben, hat der Bundesgerichtshof die Sache zur weiteren Prüfung an die Vorinstanz zurückverwiesen.
RR-E-ft:
Fehlt jetzt eigentlich irgendwie eine entsprechende Pressemitteilung des BDEW:
\"BGH: Klares Bekenntnis zur staatlichen Gaspreiskontrolle\"
Laut energate bereitet die 10.Beschlusskammer des Bundeskartellamtes neue Missbrauchsverfahren gegen Gasversorger vor, nun gestärkt mit höchstrichterlicher Rechtsprechung im Rücken.
NRW fragt 140 Gasversorger ab.
RR-E-ft:
BGH Entscheidung vom 10.12.2008 - KVR 2/08 im Wortlaut veröffentlicht
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