Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Heizstrom-Grundversorgung
Wasserwaage:
\"Die Grundversorgung gilt rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag\"
wo steht das geschrieben?! ich würde mich da eher an §6 StromGVV orientieren, nach dem zeitliche Beschränkungen in den Allgemeinen Preisen und Bedingungen vorgesehen sein können. Dies wären dann z.B. Schaltzeiten für HT-NT, Schaltzeiten für Nachtspeicherheizungen, Wärmepumpen usw....
Die Grundversorgung ist die Versorgung von Haushaltskunden aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz zu öffentlich bekannt gegebenen und im Internet veröffentlichten Allgemeinen Preisen und Bedingungen.
Oder auch anders ausgedrückt. Alles was \"früher\" der allgemeine Tarif war ist vom Gesetzgeber als Grundversorgung gewollt. Neu ist die Grenze von 10.000 kWh und das vergessen wurde öffentliche Einrichtungen mit abzudecken.
tangocharly:
@ Wasserwaage
--- Zitat ---Dies wären dann z.B. Schaltzeiten für HT-NT, Schaltzeiten für Nachtspeicherheizungen, Wärmepumpen usw....
--- Ende Zitat ---
.... dabei handelt es sich immer um Sonderverträge.
AKW NEE:
Theoretisch mag hier noch einiges für den Versorger möglich sein. Entscheidend zu diesem Zeitpunkt ist doch die Frage, ob es die Versorgungsart 1. gibt und 2. ob mensch in diese eingestuft werden kann.
Bislang dachte ich, dass:
- Grundversorgungstarife einer Kontrolle unterliegen.
- die Tarife öffentlich bekannt gegeben werden müssen.
Eine Veröffentlichung hat es bis heute nicht gegeben, also gehe ich davon aus, dass es diesen Tarif nicht gibt. Die E.ON Avacon ist der gleichen Meinung, da dieser Tarif in ihren Veröffentlichungen nirgens zu finden ist.
Nachtstrom = Sondervertrag siehe auch hier:
Nachtstrom und AVBElt bzw. GVVStrom
AKW NEE:
Der neue Tarif Grundversorgung Heizug wurde nur im Internet bei E.ON Avacon veröffentlicht.
Grundversorgung Heizstrom hier:
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/ContentFiles/Internet/Downloads/Strompreise_2009_Grundversorgung_Heizstrom_081217.pdf
Mehr gibt es zu diesem Tarif nicht. Im Produktprogramm gibt es kein Wort zu diesem Tarif.
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=1957&ch=2
Kann mensch zwangsweise hier wirklich eingestuft werden?
Christian Guhl:
Früher in den Sonderverträgen war festgelegt, wann Hoch- und wann Niedertarifzeit war. In der von Eon-Avacon erfundenen Heizstrom-Grundversorgung ist das nicht mehr der Fall (jedenfalls habe ich es nicht gefunden). In der StromGVV gibt es keine Unterscheidung zwischen HT und NT. Der Kunde kann nun also 24 Stunden täglich Strom zu den NT-Preisen beziehen.
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