Energiepreis-Protest > badenova

Badenova lenkt ein

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RR-E-ft:
@reproeug

Bei einigen wohl das Sozialamt, weil sie sich die hohen Energiepreise schon lange nicht mehr leisten können.

Ansonsten wissen Sie sicher von der Lektüre von \"Fragen und Antworten\" auf der Seite, dass in einem Gerichtsverfahren der Unterlegene die Kosten zu tragen hat.

Eine Ausnahme gilt, wenn der Beklagte zu einer Klage keine Veranlassung gab und die Forderung sofort anerkennt.

Dann hat auch der Kläger die Kosten zu tragen.

Ein solcher Fall liegt m.E. vor, wenn der Versorger mit der Klageschrift die Preiskalkulation erstmals offen legt. Auch dazu gibt es neue Urteile des BGH, die diese Auffassung stützen.

Aber wie gesagt haben einige Probleme mit der Preiskalkulation, weil es eine solche oft nicht gibt. Gesehen hat eine solche noch keiner.

Und weil das so ist, wurden die Versorger ja mit ihren Klagen von den Gerichten nach Hause geschickt.

Dass es oft keine Kostenkalkulation gibt war schon Gegenstand der Beratung des Wirtschaftsausschusses des deutschen Bundestages am 15.12.2004 und läßt sich dort im offiziellen Protokoll nachlesen, also keine bloße Vermutung.

Vor allem muss erst einmal einer klagen und vor allem auch bis zu einem Urteil dabei bleiben und nicht durch Klagerücknahme kneifen.

Sonst verhindern die Versorger bis zum Sankt Nimmerleinstag, dass die Gerichte die Frage eindeutig beantworten:

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Der Zahlungsanspruch wird übrigends erst mit der Rechtskraft, also ggf. nach vollem Instanzenzug fällig.

Sicher haben Sie auch die Urteilssammlung auf der Seite gelesen.


Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

Nervenstärke und Courage gehört natürlich schon dazu, mächtigen Versorgern die Stirn zu bieten.

Deshalb finden sich ja viele in Initiativen zusammen und bilden Unterstützungskassen.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, müssen Sie vollständig an den Versorger zahlen.

Dann wissen Sie sicher, dass der das Geld hat, es für Sie fast aussichtlos ist, das Geld zurückzubekommen.

Denn dann müssten Sie mit viel höherem Risiko auf Rückzahlung klagen und müssten die Gerichtskosten selbst vorschießen. Das Kostenrisiko bleibt das gleiche.

Ich bin kein Hellesehr, würde aber denken, wenn Sie diesen sichersten Weg gehen, können Sie auch sicher sein, dass der Gewinn Ihres Versorgers wieder einmal kräftig steigt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Hinner:
Mein Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung - Unbilligkeit der Erhöhung gem. § 315 BGB unter Verwendung des Formschreibens - wurde von Badenova unter Hinweis  auf \"gestiegene Gestehungskosten\" zurückgewiesen. Es folgten (Standardbrief?) Ausführungen zum Gasimport, Abhängigkeit vom Erdölpreis usw.

In der Jahresabrechung wurde - trotz meines Widerspruchs - der seit dem 1. Sep erhöhte Gaspreis berechnet. Meine Bitte um Korrektur der Abrechnung wurde abgelehnt, Badenova will an der (erhöhten) Berechnung festhalten.

Wer hat eine Idee, was als nächstes von mir zu tun wäre?

DANKE sagt der Hinner

Graf Koks:
@Hinner: Das wäre zu tun :

Selbst eine Gegenrechnung mit dem alten Preis erstellen. Dem Versorger übersenden und den nach dieser Berechnung noch zu leistenden Betrag überweisen.

Weisen Sie die Badenova darauf hin, dass weder ein pauschaler Hinweis auf eine Ölpreisbindung, noch ein Preisvergleich mit Konkurrenten, eine Offenlegung der Kalkulation zum Nachweis der Billigkeit ersetzen kann. Geben Sie auch das Urteil des AG KArlsruhe 1 C 262/04 an.

Mehr müssen Sie nicht tun.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Hinner:
Guten Abend Graf Koks (Name gefällt mir)

Bin von einer dreitägigen Dienstreise gerade zurückgekommen und habe Ihre Nachricht vom Sonntag gelesen. Dafür herzlichen Dank!

Die Schreiben mit stets ablehnendem Inhalt auf mein Begehren, welche ich von Badenova erhalte sind wenig professionell. Sie erwecken den Eindruck, dass an vergleichsweise nachgeordneter Stelle ein Mensch beauftragt ist, \"nörgelnde Kunden\" mit vorgefertigten Standardbriefen bzw. Textbausteinen abzuwimmeln.
Unerklärlich ist für mich auch, dass in diesen Schreiben die Badenova den Eindruck erweckt (erwecken will?), dass sie überhaupt nicht bereit ist, auf der Ebene des §315 BGB, also juristisch, zu argumentieren - m.a.W: Badenova ignoriert die Vorschriften in der besagten Rechtsnorm.

Ich werde tun, was Sie empfehlen - es klingt plausibel und kann nur nutzen. Und ich werde in diesem Forum berichten, wie es weitergeht.

Das von Ihnen zitierte Urteil des AG Karlsruhe  1 C 262/04, finde ich wo?  Haben Sie hierzu einen Tip?

DANKE sagt der Hinner

RR-E-ft:
@Hinner

Zu dem Urteil gibt es einen Beitrag im Forum.
Mehr brauchen Sie dazu nicht.

Ihr Versorger kennt dieses Urteil ganz sicher, weil es über den Branchenverband BGW allen Gasversorgern zur Kenntnis gebracht wurde.

Sie könnten das Urteil auch beim AG Karlsruhe bestellen, Kosten ca. 15 EUR.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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