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Badenova lenkt ein

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nfp:
Hallo zusammen,

ich habe im Oktober 2004 der angekündigten Gaspreiserhöhung durch die Badenova AG (Sitz in Freiburg) widersprochen. Trotz Bestätigung des Eingangs meines damaligen Schreibens hat die Badenova bei der Jahresendabrechnung zum 01.05. diesen Jahres den ab Oktober 2004 erhöhten Preis zu Grunde gelegt. Ich habe sofort widersprochen und die Gegenrechnung mit dem alten Preis (ohne 2% Sicherheitsaufschlag)  aufgemacht. Die Badenova hat diese Gegenrechnung akzeptiert und bei der Nachforderung nur den von mir errechneten Betrag abgebucht. So habe ich ca. 71.- EUR gespart.
Die Badenova hat mich zwar auf den Vorbehalt dieser Maßnahme hingewiesen und auf die Fälligkeit dieses Betrages bei einer endgültigen gerichtlichen Erklärung (die gehen bei einer Gerichtsentscheidung wohl von einem Urteil zu ihren Gunsten aus) gepocht. Aber mir wurden weder die Sperrung des Anschlusses noch irgendwelche Mahngebühren angedroht.
Da die Badenova auch nicht selbst klagen will/wird (in dem Brief war nirgends ein Hinweis darauf), sondern wohl auf einen Präzedenzfall wartet, habe ich nach alldem, was in diesem Forum geschrieben steht und bislang auch schon gerichtlich entschieden wurde, gute Hoffnung, dass die 71.-EUR in meinem Geldbeutel bleiben.
Also, die Botschaft an alle noch Unentschlossenen: Wehrt euch, es lohnt sich!

mfG

nfp

RR-E-ft:
@nfp

Herzlichen Glückwunsch.


Ein schönes Ergebnis, das zeigt, dass sich die Mühen, die Verbraucher über ihre Rechte aufzuklären, gelohnt haben.

Die Badenova wird die 71 EUR nicht von Ihnen einklagen, sondern ausbuchen.

Bei der eindeutigen Rechtslage müsste die Badenova einen stolzen Betrag in die Hand nehmen, um die 71 EUR einzuklagen, mit vollkommen ungewissem Ausgang:

Eine Chance vor Gericht hätte sie nur, wenn sie die Preiskalkulation offen legt.

Badenova wäre eines der ganz wenigen Unternehmen, das ggf. über eine Preiskalkulation verfügt.

Alle anderen behelfen sich mit einer imaginären Preisschraube.

Deshalb wird ja auch nicht geklagt:

Weil man keine Kalkulation offen legen könnte, selbst wenn man wollte.

Und die o. g. \"Preisschraube\" kann man dem Gericht schlecht präsentieren.


Deshalb sollten alle Kunden ihr Geld bei sich behalten, ansonsten ist es weg und ward nimmer gesehen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

reproeug:
Ich würde da mich zurückhalten.  Die warten bestimmt bis sie genung Leute zusammenhaben um zu verklagen. Aber das Geld muss man am Ende doch bezahlen.

RR-E-ft:
@reproeug

Seit wann muss ein Versorger sammeln, um Leute zu verklagen?

Ich halte Sammelklagen von Versorgern wegen der strafbewährten Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sogar für unzulässig.

Oder meinen Sie, die müssten noch Geld für den Gerichtskostenvorschuss sammeln?

Bei E.ON Westfalen Weser hat es bisher auch nur dazu gereicht, 23 von 1.000 zu verklagen. In Paderborn sind viele froh, dass die Sache nun geklärt werden soll.

Da mussten schon einige am Ende ganz erhebliche Beträge nicht bezahlen. Im Mannheimer Gaspreisurteil ging es um 26.000 EUR.

Die bekam der Versorger vom Gericht nicht zugesprochen, allein weil er seine Preiskalkulation nicht offen legte:

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=1041


Ebenso verhielt es sich bei einem Urteil des OLG München zu den Strompreisen.

Der Versorger hatte auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Ich glaube deshalb nicht, dass am Ende sicher zu bezahlen wäre.

Aber möglich ist vieles.

Und wenn, zahlt man ggf. nur das, was der Versorger schon immer haben wollte, ohne Zinsen und Kosten.

Ob sich eine solche Klage lohnt?


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

reproeug:
Wer zahlt den wenn der Verbraucher verliert ? ( Gerichtskosten usw. ) ?

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