Energiepreis-Protest > Stadtwerke Schweinfurt

Termin AG Schweinfurt 22.12.08

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Rob:
Hallo zusammen,
der erste Gütetermin wurde nun benannt:

22. Dezember 2008 um 10:40 Uhr
Amtsgericht Schweinfurt
Jägersbrunnen 6
Sitzungssaal 609
6. Stock

Hierbei geht es um den ersten von drei Verweigerern gegen Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke Schweinfurt, Tarifkunden.

Ihr dürft alle kommen, Plätzchen und Kaffee aber selber mitbringen.

Wir sehen uns hoffentlich,
schönen Tag noch,
Rob

userD0009:
@Rob

Unzuständigkeit des AG vorbringen.
Oder warum ist das Verfahren vor dem Amtsgericht?

Grüße
belkin

Rob:
@belkin

Das müssen Sie den Richter schon selber fragen, warum er meint zuständig zu sein... .
Jedes der drei Verfahren liegt bei einem anderen Amtsrichter und offentsichtlich sind sich diese nicht einig, was die Zuständigkeit angeht.

Wir schütteln ja auch den Kopf.

Schönen Tag noch,
Rob

Rob:
Hallo,
hier mein Bericht als Beobachter.

Anwesende:
Beklagter nebst Anwältin
Bereichsleiter Gas nebst Anwalt
\"übermotivierte\" Richterin

Einige Zuschauer

-gütliche Einigung wurde von beiden Seiten abgelehnt
-Schriftsätze von Beklagtenseite wurden abgelehnt
-danach ging es nur noch darum ob es nun ein Gütetermin oder ein Haupttermin war
-kein Wort zur eigentlichen Sache
-Ende

Anmerkung von mir:
Wenn es nun doch die Hauptverhandlung war,  stellt sich mir die ernsthafte Frage, ob die 10min (!) die außen am Saal für diesen Termin angegeben waren, ausreichend sind, um dem Beklagten ausreichend Gehör zu verschaffen.
Weiterhin ist es auch unverständlich, dass die Richterin nicht dem Verweisungantrag ans LG gefolgt ist.


Verkündung (von was auch immer) im Januar.

Schönes Fest euch allen und einen guten Rutsch,
der Rob

userD0010:
Rob:

Hat denn der /die Beklagte nicht im Termin die Unzuständigkeit des Gerichtes gerügt und schriftlich zu Protokoll gegeben ?
Das zumindest hätte die \"übermotivierte\" Richtern zur Kenntnis des Gerichtes nehmen müssen !
Oder reichte der Verweisungsantrag ?

Man muss vielfach den Endruck gewinnen, dass die sog. gütliche Einigung der für das Gericht einfachste und nahezu aufwandslose Weg der eigenen Tätigkeit ist. Zumindest aber verlängert es die Frist, sich in den Vorgang einzulesen und ggf. zu verstehen.

Ein frohes und hoffentlich ohne Strom- und Gasärger friedliches Weihnachtsfest und auf ein Neues im Neuen Jahr.

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