Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kleve / Niederrhein
Androhung Gerichtliches Mahnverfahren
Han:
Moin, moin Mitstreiter
ich habe am Samstag dieses Schreiben der Stadtwerke Kleve im Briefkasten gehabt.
Mahnung
Kunden-Nr.: XXXXXXXXX
Sehr geehrter Herr XXXXX,
wir nehmen Bezug auf die vorangegangene Korrespondenz.
Ihr derzeitiger Zahlungsrückstand beträgt nunmehr XXXX EURO.
Wir müssen darauf hinweisen, dass für uns kein Zweifel besteht, das unsere Forderung berechtigt ist und in voller Höhe beansprucht wird.
Dennoch hoffen wir, dass wir von Ihrer Seite einen Ausgleich der Forderung erwarten
Dürfen, ohne rechtliche Schritte mit für Sie erheblichen Folgekosten einleiten zu müssen.
Leider resultiert ein Betrag in Höhe von XXXX Euro aus dem Jahr 2005.
Dieser Betrag würde auf Grund der gesetzlichen Vorschriften nach Ablauf von 3 Jahren – in diesem Falle am 31.12.2008 – verjähren. Da wir gesetzlich zur Gleichbehandlung verpflichtet sind, dürfen wir eine Verjährung nicht akzeptieren.
Wir erwarten daher Ihre Zahlung bis zum 15. Dezember 2008.
Wir bedauern bei Nichtzahlung zur Sicherung unserer Ansprüche kurzfristig, ein mit zusätzlichen Kosten verbundenes gerichtliches Mahnverfahren einleiten zu müssen.
Bei Rückfragen steht Ihnen der Leiter unseres Kundencenters gerne zu Verfügung
Ihr Ansprechpartner ist XXXXX, Tel XXXXXXXX
Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Kleve GmbH
So Habt Ihr auch ein ähnliches Schreiben erhalten?
Ich werde nun mal kontakt mit meiner Rechtschutzversicherung aufnehmen und dann mal schauen was kommt
Gruß
Michael
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Han
Dieser Betrag würde auf Grund der gesetzlichen Vorschriften nach Ablauf von 3 Jahren – in diesem Falle am 31.12.2008 – verjähren.
--- Ende Zitat ---
Für die Versorger ist eine Zahlungsklage nach wie vor riskant.
Daher nehme ich an, dass sie zunächst nur diejenigen Kunden auf\'s Korn nehmen werden, bei denen eine Verjährung ihrer Ansprüche droht.
Gruss,
ESG-Rebell.
Randy:
--- Zitat ---Original von Han
So Habt Ihr auch ein ähnliches Schreiben erhalten?
Ich werde nun mal kontakt mit meiner Rechtschutzversicherung aufnehmen und dann mal schauen was kommt
--- Ende Zitat ---
Habe identisches Schreiben erhalten und erwarte nun zum Jahreswechsel das gerichtliche Mahnschreiben.
Ich suche noch nach einem kompetenten Anwalt in der Nähe. Haben Sie schon einen im Auge?
--- Zitat ---Original von ESG_Rebell
Daher nehme ich an, dass sie zunächst nur diejenigen Kunden auf\'s Korn nehmen werden, bei denen eine Verjährung ihrer Ansprüche droht.
--- Ende Zitat ---
Das lese ich auch aus dem Schreiben. Es scheint zunächst nur um die Unterbrechung der Verjährung zu gehen. Eine unmittelbar folgende Klageerhebung erwarte ich noch nicht.
Randy
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Randy
Es scheint zunächst nur um die Unterbrechung der Verjährung zu gehen. Eine unmittelbar folgende Klageerhebung erwarte ich noch nicht.
--- Ende Zitat ---
Na ja - gut.
Damit können die nochmal ein halbes Jahr rausholen.
Dann muss aber Klage erhoben werden, sonst sind die betreffenden Ansprüche verjährt.
Gruss,
ESG-Rebell.
Randy:
--- Zitat ---Original von ESG-Rebell
Damit können die nochmal ein halbes Jahr rausholen.
Dann muss aber Klage erhoben werden, sonst sind die betreffenden Ansprüche verjährt.
--- Ende Zitat ---
Sind Sie da sicher??
Für eine Quellenangabe wäre ich dankbar.
Ich meine hier im Forum gelesen zu haben, daß die Klage \"irgendwann\" später erhoben werden kann, zeitlich begrenzt nur durch eine mögliche Verwirkung.
Kann es leider nicht finden (Autor @RR-E-ft?).
Randy
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln