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Autor Thema: Androhung Gerichtliches Mahnverfahren  (Gelesen 18679 mal)

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Offline Han

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Androhung Gerichtliches Mahnverfahren
« am: 07. Dezember 2008, 17:32:15 »
Moin, moin Mitstreiter
ich habe am Samstag dieses Schreiben der Stadtwerke Kleve im Briefkasten gehabt.


Mahnung
Kunden-Nr.: XXXXXXXXX

Sehr geehrter Herr XXXXX,
wir nehmen Bezug auf die  vorangegangene  Korrespondenz.

Ihr derzeitiger Zahlungsrückstand beträgt nunmehr XXXX EURO.

Wir müssen darauf hinweisen, dass für uns kein Zweifel besteht, das unsere Forderung berechtigt ist und in voller Höhe beansprucht wird.

Dennoch hoffen wir, dass wir von Ihrer Seite einen Ausgleich der Forderung erwarten
Dürfen, ohne rechtliche Schritte mit für Sie erheblichen Folgekosten einleiten zu müssen.

Leider resultiert ein Betrag in Höhe von XXXX Euro aus dem Jahr 2005.

Dieser Betrag würde auf Grund der gesetzlichen Vorschriften nach Ablauf von 3 Jahren – in diesem Falle am 31.12.2008 – verjähren. Da wir gesetzlich zur Gleichbehandlung verpflichtet sind, dürfen wir eine Verjährung nicht akzeptieren.

Wir erwarten daher Ihre Zahlung bis zum 15. Dezember 2008.

Wir bedauern bei Nichtzahlung zur Sicherung unserer Ansprüche kurzfristig, ein mit zusätzlichen Kosten verbundenes gerichtliches Mahnverfahren einleiten zu müssen.

Bei Rückfragen steht Ihnen der Leiter unseres Kundencenters gerne zu Verfügung
Ihr Ansprechpartner ist XXXXX, Tel XXXXXXXX

Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Kleve GmbH


So Habt Ihr auch ein ähnliches Schreiben erhalten?
Ich werde nun mal kontakt mit meiner Rechtschutzversicherung aufnehmen und dann mal schauen was kommt

Gruß
Michael

Offline ESG-Rebell

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Androhung Gerichtliches Mahnverfahren
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2008, 11:10:16 »
Zitat
Original von Han
Dieser Betrag würde auf Grund der gesetzlichen Vorschriften nach Ablauf von 3 Jahren – in diesem Falle am 31.12.2008 – verjähren.
Für die Versorger ist eine Zahlungsklage nach wie vor riskant.

Daher nehme ich an, dass sie zunächst nur diejenigen Kunden auf\'s Korn nehmen werden, bei denen eine Verjährung ihrer Ansprüche droht.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Randy

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Androhung Gerichtliches Mahnverfahren
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2008, 22:23:28 »
Zitat
Original von Han

So Habt Ihr auch ein ähnliches Schreiben erhalten?
Ich werde nun mal kontakt mit meiner Rechtschutzversicherung aufnehmen und dann mal schauen was kommt
Habe identisches Schreiben erhalten und erwarte nun zum Jahreswechsel das gerichtliche Mahnschreiben.

Ich suche noch nach einem kompetenten Anwalt in der Nähe. Haben Sie schon einen im Auge?

Zitat
Original von ESG_Rebell
Daher nehme ich an, dass sie zunächst nur diejenigen Kunden auf\'s Korn nehmen werden, bei denen eine Verjährung ihrer Ansprüche droht.
Das lese ich auch aus dem Schreiben. Es scheint zunächst nur um die Unterbrechung der Verjährung zu gehen. Eine unmittelbar folgende Klageerhebung  erwarte ich noch nicht.

Randy

Offline ESG-Rebell

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Androhung Gerichtliches Mahnverfahren
« Antwort #3 am: 08. Dezember 2008, 23:17:33 »
Zitat
Original von Randy
Es scheint zunächst nur um die Unterbrechung der Verjährung zu gehen. Eine unmittelbar folgende Klageerhebung  erwarte ich noch nicht.
Na ja - gut.
Damit können die nochmal ein halbes Jahr rausholen.
Dann muss aber Klage erhoben werden, sonst sind die betreffenden Ansprüche verjährt.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Randy

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Androhung Gerichtliches Mahnverfahren
« Antwort #4 am: 09. Dezember 2008, 18:43:13 »
Zitat
Original von ESG-Rebell

Damit können die nochmal ein halbes Jahr rausholen.
Dann muss aber Klage erhoben werden, sonst sind die betreffenden Ansprüche verjährt.


Sind Sie da sicher??
Für eine Quellenangabe wäre ich dankbar.

Ich meine hier im Forum gelesen zu haben, daß die Klage \"irgendwann\" später erhoben werden kann, zeitlich begrenzt nur durch eine mögliche Verwirkung.

Kann es leider nicht finden (Autor @RR-E-ft?).

Randy

Offline ESG-Rebell

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Androhung Gerichtliches Mahnverfahren
« Antwort #5 am: 09. Dezember 2008, 19:54:43 »
Zitat
Original von Randy
Zitat
Original von ESG-Rebell
Damit können die nochmal ein halbes Jahr rausholen.
Dann muss aber Klage erhoben werden, sonst sind die betreffenden Ansprüche verjährt.
Für eine Quellenangabe wäre ich dankbar.
Ich habe nur mal schnell nach Mahnbescheid und Verjährung ge-googlet und mir die dortigen Erläuterungen durchgelesen.

Zitat
Original von Randy
Sind Sie da sicher??
Sichere Auskünfte erhalten Sie von einem Anwalt - der evtl. noch auf diesen Beitrag erwiedert.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Lawyerboy

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Androhung Gerichtliches Mahnverfahren
« Antwort #6 am: 17. Dezember 2008, 16:52:58 »
Nach Zustellung des Mahnbescheides hat der Gläubiger 6 Monate Zeit einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid zuerheben.
(siehe § 701 ZPO ff.)
Sollte seitens des Schuldners Widerspruch eingelegt werden (gegen den Mahnbescheid) und beantragt eine Partei die Durchführung eines Streitverfahrens, wird das jeweilige zuständige Gericht dies von  amtswegen einleiten.(siehe § 696 ZPO)

_________________________________________

Dies stellt keine Rechtsberatung i.S.d. Rechtsberatungsgesetzes dar.
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Offline Randy

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Androhung Gerichtliches Mahnverfahren
« Antwort #7 am: 05. Januar 2009, 20:10:29 »
Der gerichtliche Mahnbescheid ist eingetroffen. Ich werde fristgerecht widersprechen.

Sollten weitere Betroffene Interesse an einem Austausch haben (z.B. bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt) bitte Nachricht per PN.

Randy

Offline Lawyerboy

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Androhung Gerichtliches Mahnverfahren
« Antwort #8 am: 05. Januar 2009, 21:23:17 »
Ich habe bis heute kein Schreiben bekommen. Wer sind den die Anwälte der Stadtwerke?
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Offline Randy

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Androhung Gerichtliches Mahnverfahren
« Antwort #9 am: 05. Januar 2009, 22:41:05 »
Im gerichtlichen Mahnbescheid sind keine Anwälte des Antragstellers (1) angegeben.

(1) SW Kleve, gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Rolf Hoffmann

Randy

Offline Lawyerboy

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Androhung Gerichtliches Mahnverfahren
« Antwort #10 am: 04. März 2009, 20:50:46 »
Gibt es schon etwas Neues von den SW Kleve?
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Offline ESG-Rebell

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Androhung Gerichtliches Mahnverfahren
« Antwort #11 am: 06. Januar 2010, 14:32:14 »
Zitat
Original von Lawyerboy
Gibt es schon etwas Neues von den SW Kleve?
Die Stadtwerke Kleve haben nun am 30.12.09 einen Mahnbescheid beim AG Hagen gegen eine Bekannte von mir beantragt, welcher heute zugestellt worden ist. In dem Mahnbescheid ist u.a. angegeben, dass ein eventuelles Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht Kleve geführt werde.

Seltsam, dass die den Mahnbescheid nicht gleich beim AG Kleve beantragt haben; vielleicht war dieses zwischen Weihnachten und Sylvester ganz geschlossen.

Die SW Kleve haben auch bereits gegen Kunden geklagt.

Könnten Sie mir bitte eine PN schicken, falls Sie bereits einen Mahnbescheid oder Klage der Stadt Kleve erhalten haben; insbesondere auch wenn Sie bereits anwaltlich vertreten sind?

Dann können wir die Verteidigung koordinieren und ggf. durch denselben Anwalt durchführen lassen.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Pedro

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Androhung Gerichtliches Mahnverfahren
« Antwort #12 am: 06. Januar 2010, 18:53:54 »
@ESG-Rebell:
Zitat
Seltsam, dass die den Mahnbescheid nicht gleich beim AG Kleve beantragt haben; vielleicht war dieses zwischen Weihnachten und Sylvester ganz geschlossen.

Das ist nicht seltsam: für das Land NRW gibt es nur ein zentrales Mahngericht: Amtsgericht Hagen.

Offline RR-E-ft

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Androhung Gerichtliches Mahnverfahren
« Antwort #13 am: 13. Januar 2010, 00:32:51 »
Die Stadtwerke Kleve ließen sich früher vereinzelt von Freshfields Bruckhaus Deringer vertreten. Jetzt liegen einzelnen Gaskunden Anspruchsbegründungsschriften von Herrn Kollegen Dr. Hempel aus Dortmund vor.

Offline Maulwurf53

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Androhung Gerichtliches Mahnverfahren
« Antwort #14 am: 18. Januar 2010, 07:14:33 »
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Da zur Zeit ja Gerichtverfahen anhänig sind, sollte man sich außerhalb mal austauschen.
Bei interesse PN an mich.


Gruß
Maulwurf53

 

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