Energiepreis-Protest > N-Ergie
Strom Smart Sondertarif?
peak:
Hallo Experten,
ich habe vorsichtshalber einmal Widerspruch zur Strompreiserhöhung für 2009 wegen Unbilligkeit eingelegt. Allerdings stellt sich, je mehr ich hier lese, die Frage ist der Tarif Smart ein Sondertarif bei dem der Widerspruch gar nicht möglich ist? Bei meiner online-Bestellung des Tarifes Smart wird auf die AGB und (StromGVV) verwiesen. Vielleicht kann mir jemand ein paar Info´s dazu geben und mich künftig ein bisschen unterstützen.
Danke schon im Voraus!
peak
elmex:
Der Tarif Smart ist eindeutig ein Sondertarif und kann nur nach schriftlichem Abschluss eines Sondervertrags in Anspruch genommen werden.
Der Grundversorgungstarif indes nennt sich Strom Standard (vgl. hier)
Vorrangig gilt es daher zu prüfen, ob im Sondervertrag eine wirksame Preisänderungsklausel enthalten ist, kraft derer die N-Ergie den einmal vereinbarten Strompreis nachträglich abändern/erhöhen kann.
Ob dies der Fall ist, mag dahingestellt bleiben... Im Einzelfall wäre dies von einem sachkundigen Anwalt zu überprüfen.
Die Smart-Verträge enthalten nämlich ein Kündigungsrecht für beide Seiten und es ist zu befürchten, dass von dieser Kündigungsmöglichkeit auch Gebrauch gemacht wird, wenn Preiswiderspruch eingelegt wurde. Sodann ist man entweder auf die Grund- oder Ersatzversorgung angewiesen, oder darf sich bei den \"Wettbewerbern\" umschauen...
peak:
Danke schon einmal für die rasche Antwort.
Was verstehe ich unter einer wirksamen Preisänderungsklausel?
Im vorliegenden Vertrag wird doch auf die GVV verwiesen, was anderes habe ich nicht zu den Preisänderungen gefunden.
Ich gehe mal davon aus, dass mir die N-ergie den Smart Tarif kündigen wird und ich in die Ersatzversorgung falle, wie sieht es dann hier mit der Erhöhung aus? Ist hier ein Widerspruch möglich?
Natürlich wäre ein Wechsel das Einfachste, allerdings bin ich der Meinung dass die Versorger generell auf mehr Widerstand bei den Verbrauchern stossen sollten.
Die angedrohte / bzw. angekündigte Preiserhöhung von rund 20 Prozent auf den Verbrauchspreis lässt sich sicherlich nicht durch höhere Beschaffungskosten erklären... mein Blutdruck steigt schon wieder :-) ich glaube ich höre für heute auf und morgen verlange ich 20 Prozent mehr Gehalt, meine Beschaffungskosten sind auch gestiegen ;-) ....
elmex:
--- Zitat ---Was verstehe ich unter einer wirksamen Preisänderungsklausel? Im vorliegenden Vertrag wird doch auf die GVV verwiesen, was anderes habe ich nicht zu den Preisänderungen gefunden.
--- Ende Zitat ---
Sofern sich die N-Ergie ein Preisänderungsrecht im Rahmen ihres Sondervertrages SMART aufgrund der als Vertragsklauseln einbezogenen Vorschriften der GasGVV vorbehält, so handelt es sich nach Ansicht mehrerer Obergerichte nicht um ein wirksam vereinbartes Preisänderungsrecht. Denn die zu Grunde liegende Norm des § 5 GasGVV genügt im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen vom Wortlaut her nicht dem Transparenzgebot des § 307 BGB. Andererseits muss auch hinterfragt werden, ob die Vorschriften der GasGVV überhaupt wirksam als allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen worden (Vertragsschluss unter Abwesenden, Übersendung der AGB).
Hierzu finden Sie weitere Ausführungen im Forum unter dem Stichwort \"Normsondervertrag\".
Da es sich bei den Preisen der Ersatzversorgung um vom Versorger einseitig festgesetzte Tarife handelt, unterliegen diese auch der Billigkeitskontrolle und sind insoweit einen Widerspruch nach § 315 BGB zugänglich. Zu beachten ist hierbei die aktuelle Rechtsprechung des achten Senates des Bundesgerichtshofs zu Kunden der Grund- und Ersatzversorgung, der den Preissockel bei Vertragsbeginn als nicht nach Paragraph 315 BGB kontrollierbar ansieht.
Wieso nutzen Sie nicht die Möglichkeit und wechseln den Stromanbieter? Denn im Versorgungsgebiet der N-Ergie gibt es wesentlich günstigere Anbieter...
peak:
Hallo,
ich wollte schon 2-mal zu trianel wechseln, allerdings sind die Mädels und Jungs dort nicht in der Lage mich zu beliefern, warum auch immer... Stromtechnisch bin ich recht genervt aber ich werde dennoch weitersuchen, danke für die Tips!
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