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Autor Thema: Akzent: Verbrauchsabhängiger Grundpreis ohne entsprechende Vertragsklausel  (Gelesen 2948 mal)

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Offline derblöde

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Hallo zusammen,

bei der Durchsicht der Unterlagen zum allseits beliebten Tarif Akzent (1999 ohne wirksame Preisanpassungsklausel) ist mir aufgefallen, dass im Rahmen der diversen Preisanpassungen auch eine verbrauchsabhängige Grundpreisberechnung eingeführt und in den folgenden Abrechnungen auch angewandt wurde.

Lt. Vertrag beträgt der Grundpreis 16,-- DM/Monat, unabhängig vom Verbrauch. Ein Passus, dass ab einem bestimmten Jahresverbrauch der Grundpreis X Pf/kWh beträgt, also verbrauchsabhängig berechnet wird, ist nicht enthalten.

Ein solcher Passus taucht erst in den Ankündigungen der Preisanpassungen auf, erstmals in der zum 01.03.2002, jeweils als kleine Anmerkung, mit * gekennzeichnet:
\"Bei einem Verbrauch über 7.200 kWh/Jahr zahlen Sie statt dessen einen Grundpreis von 1,50 ct/kWh.\"

Erhöhung zum 01.02.2003:
\"Bei einem Verbrauch über 6.000 kWh/Jahr zahlen Sie statt dessen einen Grundpreis von 1,50 ct/kWh.\"

Erhöhung zum 01.02.2004:
\"Bei einem Verbrauch über 6.000 kWh/Jahr zahlen Sie statt dessen einen Grundpreis von 1,50 ct/kWh.\"

Erhöhung zum 01.03.2005:
\"Bei einem Verbrauch über 5.333 kWh/Jahr zahlen Sie statt dessen einen Grundpreis von 1,80 ct/kWh.\"

Erhöhung zum 01.02.2006:
\"Bei einem Verbrauch über 5.333 kWh/Jahr zahlen Sie statt dessen einen Grundpreis von 1,80 ct/kWh.\"

Erhöhung zum 01.02.2007:
Beileger: \"Ab einem Jahresverbrauch über 5.335 kWh wird der Grundpreis stattdessen verbrauchsbhängig berechnet und beträgt dann 1,85 (1,55) ct/kWh.\"

Erhöhung zum 01.01.2008:
Broschüre: Jahresabnahme über 6.000 kWh: 1,55 ct/kWh brutto

Die Grenze für verbrauchsabhängige Berechnung wurde also diverse Male geändert, offenbar ganz nach Belieben.
Dass der Grundpreis auch diverse Male \"angepasst\" wurde (rauf und runter), sei noch hinzugefügt.

Für mich stellen sich nun folgende Fragen:
- Sollte man den Abrechnungen mit verbrauchsabbhängigem Grundpreis noch zusätzlich widersprechen? Die Rückforderung der zuviel gezahlten Beträge seit 1999 wegen fehlender Preisanpassungsklausel ist bereits erfolgt.
- Hat E.on Avacon bei seinen Rückzahlungsangeboten weiter verbrauchsabhängige Grundpreise zugrundegelegt?

Offline Christian Guhl

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Akzent: Verbrauchsabhängiger Grundpreis ohne entsprechende Vertragsklausel
« Antwort #1 am: 06. Dezember 2008, 00:32:31 »
@derblöde
Wenn bei dem \"Rückzahlungsangebot\" ein verbrauchsabhängiger Grundpreis angesetzt wird, sollte man das schon reklamieren. Im Vertrag war ja etwas anderes vereinbart. Ich habe noch keine Rückzahlungen bei einem entsprechend hohem Verbrauch gesehen.Wenn hier jemand ist, auf den das zutrifft, kann er sich ja mal melden.

Offline AKW NEE

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Akzent: Verbrauchsabhängiger Grundpreis ohne entsprechende Vertragsklausel
« Antwort #2 am: 06. Dezember 2008, 10:29:20 »
Zumindest in den Verträgen ab 2000
gibt es folgende Zeile:

Der Grundpreis beträgt 16,-DM/Monat bei einem Jahresverbrauch bis 9600 kWh. Bei einem Verbrauch über 9600 kWh zahlen Sie statt dessen einen Grundpreis von 2 Pf/kWh.

Offline Christian Guhl

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Akzent: Verbrauchsabhängiger Grundpreis ohne entsprechende Vertragsklausel
« Antwort #3 am: 06. Dezember 2008, 11:31:49 »
Da mir im Moment die Unterlagen nicht vorliegen, kann ich nicht sagen, was in den Verträgen aus 1999 steht. Aber 1,02 ct/kwh bei einem Verbrauch über 9600 kwh ist ja auch schon mal was anderes, als das, was @derblöde schreibt.
Es muss jeder seinen Vertrag prüfen, was damals vereinbart wurde. Nur das, was im Vertrag steht, muss gezahlt werden !

Offline AKW NEE

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Akzent: Verbrauchsabhängiger Grundpreis ohne entsprechende Vertragsklausel
« Antwort #4 am: 06. Dezember 2008, 12:23:47 »
Von 1999 bis heute wurden nicht nur die Arbeitspreise erhöht, sondern auch die Grundpreise. Bei jeder Veränderung der Grundpreise wurde auch der obige kWh Wert verändert.

Ab 2000 wurde in den Verträgen dieser Satz:
Der Grundpreis beträgt 16,-DM/Monat bei einem Jahresverbrauch bis 9600 kWh. Bei einem Verbrauch über 9600 kWh zahlen Sie statt dessen einen Grundpreis von 2 Pf/kWh.
eingeführt. Natürlich kommen in den verschiedenen Verträgen unterschiedliche kWh Werte und auch Preise vor.

Die Verbrauchsabhängige Berechnung des Grundpreises wurde anscheinend erst ab 2000 in die Verträge eingeführt.

In den bisher hier bekannten Verträgen aus 1999 steht lediglich folgender Satz:
Der Grundpreis beträgt 16,-/Monat und der Grundpreis 22 Pf/kWh
Bei dem Betrag 16,- ist tatsächlich kein Wert angegeben.

Bei einem Verbrauch über dem Grenzwert zahlen Sie mehr, als Sie es mit dem Pauschalpreis müssten.

Bei den Erhöhungen des Grundpreises handelt es sich um normale Preiserhöhungen, die nach der Preisanpassungsklausel genauso ungültig sind. Bei jeder Erhöhung wurde auch der Grenzwert verändert.

In Euro wurde in den Verträgen aus 1999 ein Betrag von ca. 102,-€/pro Jahr vereinbart. Bei einem fiktiven Verbrauch von 8000 kWh/Jahre ab dem 01. 02. 2006 zahlen Sie aber 144,- €. Es kann sich also in der Gesamtsumme ein Unterschied von mehreren hundert Euro ergeben.

Sie sollten der Abrechnung nach meiner Auffassung widersprechen.

Wenn also im Akzent-Vertrag aus 1999 der Grundpreis mit einem monatlichem Festbetrag vereinbart wurde, sollten die Betroffenen der Abrechnung widersprechen.

 

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