Die E.ON Avacon verfolgt hier ein einfaches Ziel,
der Druck soll aus dem Kessel.Die gute Frau Schulz sagt:
- im ersten Schritt bekommen alle Kunden eine Nachricht, die sich bei der E.ON Avacon mit einer Rückforderung gemeldet haben.
- im zweiten Schritt bekommen alle Kunden eine Nachricht, die sich nicht gemeldet haben.
- es gibt nur Akzent-Verträge vom Okt. 1999 bis Anfang 2000 mit der entsprechenden Klausel.
Nachzulesen in der Volksstimme Salzwedel vom 19. 11. 2008.
http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokalausgaben/salzwedel/?em_cnt=1225990&Im dritten Schritt haben alle Pech, die hier der E.ON Avacon zu lange vertraut haben!
Es ist falsch zu warten, bis sich die E.ON Avacon meldet, bzw. das Geld überweist.
Alle Kunden mit einem Stromvertrag und der Klausel, wonach Preiserhöhungen nur aufgrund von geänderten Gesetzen zulässig sind ( auf der Rückseite der Verträge unter Punkt 4. ) sollten mit einer Terminsetzung die Zahlung anfordern. Mit dieser Terminsetzung wird der Versorger in Verzug gesetzt.
Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung sollten prüfen lassen, ob die Versicherung die Kosten einer ( Sammel- ) Klage übernehmen. Kunden die Ihr Geld mit Sicherheit bekommen wollen sollten klagen bzw. sich einer Sammelklage anschließen. Hierzu ist eine Sammelklage in Vorbereitung und soll voraussichtlich noch in 2008 eingereicht werden!
Betroffen sind alle Kunden mit Akzent, Akzent 2000 und Akkont Verträgen bis Ende 2000 und der entsprechenden Klausel!Siehe auch:
http://www.energieverbraucher-wendland.de