Original von janni
Sie haben nach Auskunft meine monatl. Abschläge von April 09 bis einschl. Sept. 09 dazu verwendet, die durch meine Kürzung offenen, strittigen Posten aus der Vorjahresrechnung (Feb 08 bis Jan 09) auszugleichen.
Die Argumentation der STWKs versteh ich nicht : Sollten die Abschlagszahlungen aus von 4/09 - 9/09 zum Ausgleich der Vorjahresforderung verwandt worden sein, hätte man doch schon seit 4/09 Mahnungen für die aktuellen Abschläge für das Jahr 2009 erwarten können. Waren die Abschlagszahlungen einer konkreten Forderung zugeordnet worden ?
Außerdem: Wenn die STWKs die Abschlagszahlungen für strittige Forderungen einbuchen, so ist das deren Privatvergnügen. Jedenfalls kein Anlaß, für den (bei Zahlung hoffentlich benannten) Zweck ein zweites Mal zu fordern.
Original von bolli
Nun es ist weniger wichtig, was die Mitarbeiter der Stadtwerke denken als vielmehr wie der Richter das einordnet. Und wenn Sie nichts unterschrieben haben, gibt\'s auch keine zwei neuen Verträge. So einfach ist das.
Danach richten wir uns auch.
Dem angeblichen neuen 2-fachen Vertragsabschluss widerspreche ich zum ersten Mal jetzt, da bei uns die erste Mahnung auf dieser behaupteten Grundlage (für Wasser/Strom) eintraf. Dabei wurde eine kurze Zahlungsfrist von 7 Tagen gesetzt. Zum Schluss des Mahnschreibens erstmalig der Hinweis auf Einstellung der Versorgung bei Nichtzahlung.
Im Ankündigungsschreiben der STWKs für die neue Vertragsgestaltung war zu lesen :
„ Der bisherige Abschlagsbetrag bleibt in der Höhe erhalten, wird jedoch auf die beiden Vertragsbestätigungen anteilsmäßig aufgeteilt.“Lt. \"Neuen Verträgen\" sollen wir nun aber in 12 Monaten eine Abschlagssumme erbringen, die ca. dem 2,5 - fachen der bisherigen Jahres -
Forderung der STWKs aus dem laufenden Vertrag entspricht.
Widerspruch ist also vonnöten.
Gruß,
Mariano