Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Kündigung Nachtstromverträge
Christian Guhl:
Die Aussage gibt doch nur Folgendes wieder :
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wenn das Vertragsverhältnis tatsächlich auf der Grundlage der AVBEltV zustande gekommen wäre, so kann es sich dabei wegen § 1 AVBEltV nur um Tarifkundenverträge gehandelt haben. Der Vertrag wäre dabei gem. § 2 Abs. 2 AVBEltV allein durch die Entnahme von Elektrizität aus dem Netz zustande gekommen.
--- Ende Zitat ---
Heute habe ich erfahren, dass Eon-Avacon Kunden, die das neue Vertragsangebot nicht unterschrieben haben, für die Übersendung der Vertragsunterlagen Grundversorgung Heizstrom dankt. Die Kunden hatten lediglich der Kündigung des alten Vertrages und der Einstufung in die Grundversorgung widersprochen. Rückwirkend ab 01.01. soll jetzt nach den Konditionen der Grundversorgung abgerechnet werden.
Christian Guhl:
Mir liegt ein Schreiben von Eon-Avacon vor, welches deutlich macht, wie es zu den Amado-Verträgen gekommen ist :\".....möchten wir Ihnen das folgende Angebot unterbreiten : Sondervertrag Amado, HT-Bereich Grundpreis 48,00€/Jahr inkl.MwSt., KWH 14,89 ct inkl.Stromsteuer und MwSt.; NT-Bereich Grundpreis 28,50 €/Jahr inkl.MwSt., KWH 6,57 ct inkl.Stromsteuer und MwSt..
Sollten wir von Ihnen keine Nachricht erhalten, werden wir Sie ab dem 01.10.2002 zu den Konditionen des Sondervertrages \"Amado\" beliefern.\"
Das ist mal was ganz Neues ! Abschluß eines Sondervertrages durch Schweigen. Ohne jegliche AGB. Nicht mal auf die AVBElt wird verwiesen.
Kein Wunder, das Eon-Avacon sich von diesen Verträgen so schnell wie möglich trennen will !
Christian Guhl:
Wie ich erfahren habe,stellt Eon-Avacon die Versorgung mit Nachtstrom für einzelne Kunden vollständig ein !Den Kunden wurde mitgeteilt, das sie, da der neue Vertrag nicht unterschrieben wurde, nun mit dem kompletten Verbrauch im Tarif \"Alpha\" abgerechnet würden. Ich kann mir das, ehrlich gesagt, nicht vorstellen. Das wäre ja Erpressung !Da hat man nun eine Grundversorgung für den Nachtstrom erfunden und will die Kunden trotzdem nicht beliefern. Da die Kunden bekanntlich nicht wechseln können, ist hier doch offensichtlich ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung gegeben. Ich habe die Information bisher nur mündlich. Kennt jemand die entsprechenden Schreiben ?
opa39:
@Christian Guhl
Mir scheint in der Tat - Sie haben das ja schon des öfteren benannt- unser Versorger ein Chaos-Betrieb zu sein. Einerseits kündigt Avacon (vermeintlich) die Verträge mit der auch im Juni 2009 weiterhin wiederholten Behauptung, dass Strom Amado zum 31. Mai komplett eingestellt sei, andererseits wird am 16. April in einer Bekanntmachung über die Preise ab 1. Juni 2009 auch über die Preise für \"Strom Amado\" (nur für Bestandskunden) informiert. Hier liegt doch ein klassischer Fall von Täuschung vor.
Zur Umstufung nach Alpha: Ich kann das nicht ganz bestätigen. Mir liegt ein Schreiben vor, in dem es heisst:
--- Zitat ---Ab 01.06.2009 erfolgt die Abrechnung zu den Konditionen der neuen Heizstrom-Grundversorgung
--- Ende Zitat ---
Also mal wieder Widerspruch.
Ich betrachte im übrigen das Informationsschreiben zu E.-ON Wärmestrom vom November 2008 nicht als Kündigungsschreiben. Es ist überschrieben mit \"Neues Angebot\" und informiert über ein neues Tarif-Angebot. Der darin enthaltene Satz: \" Damit Sie auf das neue Angebot umsteigen können, müssen wir ordnungsgemäß das mit Ihnen bestehende Vertragsverhältnis zum 31.12.2008 kündigen\" ist doch nichts weiter als eine Information darüber, unter welcher Bedingung von dem Angebot Gebrauch gemacht werden kann (Freilich ist vergessen worden darauf hinzuweisen, dass auch der Kunde kündigen kann). Weder ist gesagt worden \"Wir kündigen\" noch ist gesagt worden, welcher Vertrag denn gekündigt wird.
Ich verstehe ja, dass es nützlich ist vorsorglich zu widersprechen. Ich für meinen Teil lass es notfalls darauf ankommen, das gerichtlich klären zu lassen . es sei denn, eine Mehrzahl der von mir befragten Juristen rät mir davon ab.
AKW NEE:
Die Leute, die diese Nachricht, egal ob schriftlich oder per Telfon bekommen, sollten sich mit einer Beschwerde an das Bundeskartelamt wenden! Der E.ON Avacon sollten sie, wenn Die Mitteilung schriftlich erfolgte, der Einstufung in den Tarif Alpha widersprechen.
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