Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Kündigung Nachtstromverträge
Christian Guhl:
Auch dieser Brief ist ein Massenschreiben und geht überhaupt nicht auf deine Forderung zur Bestätigung ein. Die Kündigung wurde zum 31.12.08 erklärt.Dieser Termin ist vorbei und Eon-Avacon hat von der Kündigung keinen Gebrauch gemacht. Es wurde weiter zu den alten Konditionen geliefert. Zum 01.06.09 müsste nach meiner Meinung erneut gekündigt werden. Ob überhaupt ein Kündigungsrecht besteht, ist zweifelhaft. Eon-Avacon hat gegenüber einigen Kunden, die Vertragsunterlagen haben wollten, erklärt, das der Vertrag auf Grundlage der AVBElt zustande gekommen ist. Dann wäre es die Grundversorgung und dürfte nicht gekündigt werden. Ist es aber ein Sondervertrag, hätten mangels einer Preisanpassungsklausel die Preise nicht geändert werden dürfen. Entweder kündigen oder Preise erhöhen, eins geht nur. Am einfachsten haben es da noch die Kunden, die mit der damaligen Hastra einen Sondervertrag abgeschlossen hatten. Dieser gilt mangels Kündigung noch heute und die Preisanpassungsklausel ist unwirksam. Eine Sammelklage ist in Vorbereitung. Den neuen Vertrag sollte man natürlich nicht unterschreiben. Das ganze Herumgeeiere in dieser Sache läßt nur einen Schluss zu : Eon-Avacon geht der A.... auf Grundeis !Wenn sich herausstellt, dass die Preise bei den Nachtstromkunden niemals hätten erhöht werden dürfen, kommen Rückforderungen in ungeahnter Höhe auf den Versorger zu.
sumi62:
@Christian Guhl
Es wurde mir der o. erwähnte erneute Brief zugesendet, mit der Androhung, bei Nichtunterschrift würde zum Grundtarif geliefert. Dem habe ich natürlich mit dem Hinweis, dass bereits einer Neueinstufung widersprochen wurde, erneut widersprochen.
Also, deiner Meinung nach, einfach ignorieren und weiter den gekürzten Abschlag zahlen.
Oder habe ich was falsch verstanden?
Zusatz:
Ich habe einen alten Sondervertrag nennt sich Wärmepumpensondervertrag. ist von der HASTRA aus dem Jahre 1996!
AKW NEE:
--- Zitat ---Eon-Avacon hat gegenüber einigen Kunden, die Vertragsunterlagen haben wollten, erklärt, das der Vertrag auf Grundlage der AVBElt zustande gekommen ist. Dann wäre es die Grundversorgung und dürfte nicht gekündigt werden.
--- Ende Zitat ---
Natürlich kann der Versorger den Inhalt der AVBElt als Grundlage für eine AGB bei Sonderverträgen nehmen, es bleibt ein Sondervertrag!
--- Zitat ---Eine Sammelklage ist in Vorbereitung.
--- Ende Zitat ---
Wie kommen interessierte Verbraucher an Informationen zu der Sammelklage? Gegen was wird geklagt?
@ sumi62
Suchen Sie mal hier den Tarif \"Grundversorgung Heizstrom\"
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=1210&ch=2
Es gibt diesen Tarif bei der E.ON Avacon nichT
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von AKW NEE
Natürlich kann der Versorger den Inhalt der AVBElt als Grundlage für eine AGB bei Sonderverträgen nehmen, es bleibt ein Sondervertrag!
--- Ende Zitat ---
Das stimmt so nicht ganz !Die GVV/AVB können als AGB in einen Sondervertrag einbezogen werden.Das muss allerdings vertraglich vereinbart werden.Ein Vertrag auf Grundlage der AVB/GVV, der nicht schriftlich abgeschlossen wurde, sondern durch konkludentes Handeln (Gasentnahme aus dem Netz) zustande kam, kann somit nur die Grundversorgung sein. Die Sammelklage bezieht sich auf die Preisänderungsklausel in den alten Hastra-Verträgen und wird von RA M.Maul in Dannenberg durchgeführt.
@sumi
Richtig, Widerspruch und Kürzen ! Was steht denn in den AGB des Vertrages in Bezug auf Kündigung und Preisanpassung ?
sumi62:
@ Christian
habe die alten AGB noch nicht gefunden. War ein Sondervertrag mit Zuschuß von 12.000.- DM für den Einbau einer Wärmepumpenheizung.
Werde weiter suchen und nach Auffinden die AGB einstellen.
Habe bereits mehrfach eine Abschrift der alten Verträge angefordert, jedoch nie auch nur eine Antwort von der EON Avacon erhalten.
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