Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Kündigung Nachtstromverträge

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AKW NEE:
Die Bezeichnung Amado für die Versorgung mit Heizstrom ist nicht allein aus dem Sondervertrag der Hastra entstanden!

Der Avacon-Konzern entstand im Jahr 1999 aus einer Fusion der Hannover-Braunschweigische Stromversorgungs AG (HASTRA), der Überland-Zentrale Helmstedt AG (ÜZH), der Energieversorgung Magdeburg (EVM AG), der Ferngas Salzgitter GmbH (FSG) und der Landesgas Niedersachsen AG.

Die Bezeichnung Amado ist also aus den Sonderverträgen der fusionierten Firmen entstanden!

Auch wenn die E.ON Avacon den Anschein erwecken sollte, dass sie die Vorläufer Verträge nicht kenne, kann mensch davon ausgehen, dass diese dem Versorger sehr wohl bekannt sind. Diese Vorgehensweise des Versorgers ist allein ein Versuch die Beweislast umzudrehen und den Kunden in die defensive zu drängen.

Das Beispiel des Tarifes Akzent ist doch das beste Beispiel, das bei der Frage der Rückzahlung jede Zurückhaltung verschenktes Geld bedeutet!
Die neuste Ausgabe der Energiedepesche ( Mitgliederzeitung des Bundes der Energieverbraucher) gibt hier ein wichtige Grundsatzinformation.

http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Fairer_Gaspreis/site__2222/


Bei der Frage der Kündigung ist es weniger die Frage, ob es grundsätzlich möglich ist, als vielmehr zu welchen Bedingungen.

AKW NEE:
Es gibt für den Widerspruch gegen die Kündigung des Nachtstromvertrages und für die Rückforderung ein Musterschreiben. das Schreiben ist für ehemalige Hatsra-Kunden formuliert. Bei anderen Ausgangsverträgen muss der Teil für die Rückforderung umgeschrieben werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch die anderen Preisanpassungsklauseln der Überprüfung nach § 307 BGB nicht standhalten.

http://www.energieverbraucher-wendland.de/downloads/MusterAmado.pdf

AKW NEE:
Zumindest für den Landkreis Lüchow-Dannenberg scheint es die Möglichkeit zu geben, den Nachtstrom über einen anderen Anbieter zu beziehen. Wir prüfen dies. In Kürze berichten wir über die Ergebnisse:

AKW NEE:
Einstufung in Grundversorgung Nachtstrom  siehe hier:
Heizstrom-Grundversorgung

Christian Guhl:
Ich will euch eine Antwort von Eon-Avacon auf die Nachfrage des Kunden nach der rechtlichen Grundlage für die Kündigung des Nachtstromsondervertrages Amado nicht vorenthalten (auszugsweise):
\"Die Einstellung in unser Produkt Amado geschah aus Kulanz und aufgrund ihres Verbrauches ohne dass ein schriftlicher Vertrag zugrunde gelegt worden ist. Somit wurde ihr Verbrauch zu günstigeren Konditionen abgerechnet, als in unserem Grundversorgungstarif. Dass kein schriftlicher Vertrag vorliegt, ist aber nicht entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung. Denn wenn keine schriftlichen Vereinbarung festgehalten ist, gilt die AVBEltV (bzw.StromGVV). Anders gesagt, um die Geltung der GVV auszuschließen, hätte es einer schriftlichen Vereinbarung bedurft. Diese liegt aber gerade nicht vor, sodass die GVV uneingeschränkt Anwendung findet.\"
Jetzt wissen wir es also : Die GVV findet in Sonderverträgen immer automatisch Anwendung, wenn dies nicht schriftlich ausgeschlossen wird.  Und ich dachte immer, man muss die Gültigkeit der GVV in den AGB extra vereinbaren.

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