Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Kündigung Nachtstromverträge
Christian Guhl:
Mitteilung des Bundeskartellamtes :
\"Die Situation im Bereich der Versorgung mit Heiz-/Wärmestrom ist im Blickfeld der zuständigen Beschlussabteilungen des Bundeskartellamtes. Dieser Sektor soll auch einer näheren Untersuchung unterzogen werden, allerdings kann hierzu noch kein konkreter Zeithorizont genannt werden.\"
An die Kopplung mit der Grundversorgung \"Alpha\" habe ich ja noch gar nicht gedacht. Dann ist ja erst recht keine Kündigung möglich, da Alpha und Amado nicht getrennt werden können.
bjo:
--- Zitat ---Original von AKW NEE
BGH, B. v. 10.12.2008 - Az. KVR 02/08 - marktbeherrschende Stellung gegenüber Gas- Kleinkunden
Bei der Avacon ist der Bezug von Nachtstrom zwingend an einen Normalstromvertrag, meistens der Grundversorgung, gebunden. Auch hier ist ein Wechsel nicht möglich, jedenfalls nicht ohne den Verlust der Versorgung mit Nachtstrom. Dies kommt doch dann auch einer Monopolstellung gleich. Wenn dem so ist, wäre der Tagstrom in diesen Fällen nicht auch nach Kartellrecht zu überprüfen?
--- Ende Zitat ---
hallo,
zur INFO technisch ist die Trennung Tagstrom / Nachstrom kein Problem
es Bedarf nur 3 Zählerplätze
- Platz 1 Tagstromzähler
- Platz 2 Nachstromzähler
- Platz 3 Rundsteuerempfänger oder Schaltuhr
bei einer derartigen Installation räumt sogar die RWE eine Trennung der
Belieferung ein!
in deinem Fall ist das ja reines Vertragsrecht = > Monopolsicherung!
sumi62:
Nun mal ne Frage zum Vorgehen:
Was macht ihr, die ihr auch von der Kündigung betroffen seid, denn jetzt.
Widerspriuch einlegen? Mit welchen Argumenten?
Ich würde als Laie gern auch widersprechen, doch weiß nicht so recht,was ich denen schreiben soll....
Habt ihr ein Musterschreiben für diesen Fall?
Hilfe wäre sehr schön
Danke
Michael
Christian Guhl:
@sumi62
Die Kündigung als unwirksam zurückweisen.Der Einstufung in die Grundversorgung widersprechen.Darauf hinweisen, dass man die Preise nicht durch Entnahme von Strom aus dem Netz anerkennt. Dann Widerspruch nach § 315 und bei der nächsten Abrechnung auf die bisher gezahlten Preise korrigieren. Eventuell vorher die Abschläge kürzen. Teil mir deine e-mail-adresse über PN mit, dann schicke ich dir ein Muster.
Christian Guhl:
Der Amado ist aus dem \"Sondervertrag zur Belieferung mit elektrischer Energie\" der Hastra entstanden. Dem Kind wurde einfach ein neuer Name gegeben und das wars. Diese alten Verträge sind deshalb auch niemals gekündigt worden. Da der Kunde auch nie einen neuen Vertrag unterschrieben hat, gelten (nach meiner Meinung) die vereinbarten AGB weiter. Wer diese alten Verträge noch hat, kann nachlesen, wann und wie gekündigt werden kann. Um niemanden unnötig schlau zu machen, würde ich das jedoch für mich behalten. Falls Eon-Avacon den Kunden verklagt, kann er immer noch ein As aus dem Ärmel ziehen. Die damalige Klausel ist natürlich völlig daneben. Zusätzlich hat Eon-Avacon sich nie daran gehalten. Auch wurde noch vereinbart, dass man die Preise nicht erhöhen bräuchte, wenn Kohlepreis und Lohn steigen, könnte dies aber zu späterer Zeit nachholen. Also völlig willkürlich !Ich würde für die Zukunft nur die Preise zahlen, die bei Vertragsabschluss galten. Soll Eon-Avacon doch klagen.Wenn sie den Mut haben.Es könnte doch auch sein, das ein Gericht feststellt, das alle Preiserhöhungen der letzten Jahre ohne Rechtsgrundlage vorgenommen wurden.Mit der Rückforderung für die vergangenen Jahre bin ich zurückhaltend, auch wenn andere etwas anderes sagen.Wer will, kann es ja probieren.Gibt oder gab es eigentlich schon ein Gerichtsverfahren, das sich mit der Rückforderung von Kunden beschäftigt hat ? Ob die Möglichkeit besteht, zu kündigen, ist strittig.Sicherlich kann nicht erwartet werden, das ein Versorger bis in alle Ewigkeit an einen Vertrag gebunden ist, ohne die Möglichkeit sich daraus zu lösen. Andererseits ist der Kunde auf die Belieferung angewiesen, da es keinen alternativen Anbieter für Nachtstrom gibt und der Versorger kann ihn mit der Kündigung erpressen. So wie es zur Zeit bei Eon-Avacon geschieht.Die Kunden wissen bisher noch nicht einmal die Preise, die sie ab 01.01.09 zahlen sollen.Ich glaube nicht, dass ohne ein Gerichtsverfahren hier Klarheit eintreten wird.Wichtig ist, das der Kunde darauf hingewiesen hat, dass er bei Einstufung in die Grundversorgung nicht die Preise mit Stromentnahme anerkennt und Widerspruch nach §315 eingelegt hat.
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