Energiepreis-Protest > GGEW AG

Kündigung nach § 315 BGB

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RR-E-ft:
@mikaba

Möglicherweise wird man bis zur Vertragsbeendigung bereits die erhöhten Preise mit den geforderten (erhöhten) Abschlagsbeträgen vollständig bezahlt haben. Man muss also tunlichst darauf achten, dass es nicht mit den geforderten Abschlägen bereits zu Überzahlungen kommt, die Schlussrechnung mit einem Guthaben endet.

Anfreunden könnte man sich mit der Überlegung, endlich eine entgeltliche Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, statt weiter mit Halbwissen \"mit der Stange im Nebel zu stochern\".

mikaba:
Hallo,

kann nicht mehr bezahlen - ganz im Gegenteil.

Die monatlichen Rechnungen werden von mir jeden Monat überwiesen - kein Dauerauftrag.

Eine Rechnung per 30.11.2008 nach Stromzähler werde ich aufstellen. Dies wird dem Anbieter mitgeteilt - mal sehen, ob die sich dann melden.

Werde alles korrekt abrechnen, nur zu alten Strompreisen und per Abzug meiner Auslagen.

Begehe ich da eine Straftat?

Nette Grüße,
mikaba

RR-E-ft:
@mikaba

Eine Straftat begeht, wer vor der Einstellung von Fragen das Basiswissen nicht gelesen hat und deshalb die Nerven der anderen Forenteilnehmer strapaziert. ;)

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