Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Sonderkündigungsrecht?

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sonwer:
Hallo! Ich habe eine Frage zur Strompreiserhöhung zum 1.1.09  :rolleyes: Bei Verivox habe ich gelesen, dass man bei einer Energiepreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht hat. Nun möchte ich zu einem anderen Anbieter wechseln, finde aber  nicht einen Satz zum Thema Kündigung auf dem Schreiben der SWM. Meine Fragen wären nun folgende:

Bekommt man IMMER ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, wenn der Preis erhöht wird?

Wenn ja, wie lautet die Frist?

Eine mehrmalige Nachfrage - per Mail - bei SWM wurde bisher nicht beantwortet und ich habe Angst, dass die Frist verstreicht, ohne dass ich handeln konnte  X(

Vielen herzlichen Dank im Voraus !

Schöne Grüße aus München
Sonwer

Wasserwaage:
nicht immer alles glauben was bei verivox steht. die haben die weisheit auch nicht gerade mit löffeln gefuttert und die (selbst vergeben) bezeichnung als \"verbraucherportal\" verdienen sie m.E. auch nicht.

ansonsten:

Nein

sonwer:
8o Oh! Da bin ich ja wohl aufgelaufen ... Ich befasse mich mit dieser Thematik erst seit dieser Strompreiserhöhung. Verivox wurde in der Presse als Informationsportal für den Verbraucher genannt. Da habe ich mich drauf verlassen.  :(

Danke für Deine ehrliche Meinung


Kann man sich denn dann überhaupt auf die Anbieterlisten bei Verivox verlassen?  ?(  

Gruß sonwer

Wasserwaage:
auf die Anbieterlisten kann man sich wohl einigermaßen verlassen. wobei es wenn es zu unstimmigkeiten kommt auch sehr oft an den versorgern liegt. wichtig ist, dass man die dementsprechenden einstellungen nach seiner persönlichen erwartung macht. ich würde z.b. keine vorkasseangebote etc. wählen... und wenn man dann nen anbieter gefunden hat, dann kann man ja auch mal schauen ob dieser nicht evtl. über irgndwelche andere partnerseiten noch zusätzliche vorteile gibt. sowas gibt es mittlerweile auch (z.b. vattenfall - ebay), was auch immer man von solchen partnerschaften halten mag.

derblöde:
um auf das eigentliche Problem zu kommen:

Schau z.B. hier

Als Tarifkunde kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende den Anbieter wechseln, als Sondervertragskunde hängt es von den Vertragsbedingungen ab. Also in die Akte schauen.

Und was verivox angeht: Man sollte sich nie blind auf eine Quelle verlassen!

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