Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Sonderkündigungsrecht?

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Wasserwaage:
@ derblöde

das eigentlich problem ist eine frage gewesen und wurde schon mit \"Nein\" beantwortet.... aber wir können hier auch gerne wieder einen thread aufmachen der über hunderte seiten geht und nicht mehr die ursprüngliche fragestellung zum thema hat...

Gulliver08:
Mal eine Frage zum Zeitraum einer Sonderkündigung nach Erhalt der Ankündigung einer Strompreisanpassung.

Normalerweise empfiehlt es sich ja sofort bei Erhalt einer anpassenden Strompreisinformation, zu widersprechen (wenn man nicht kündigen will).

Inwieweit kann es denn schädlich sein, wenn man nicht sofort, sondern erst im Rahmen der Jahresabrechnung die Preise und/oder das Recht auf Preisanpassung anzweifelt und widerspricht?

Danke & Gruß

Wasserwaage:
wahrscheinlich bin ich total vewrblödet, aber wenn ich einleitend lese:

\"Mal eine Frage zum Zeitraum einer Sonderkündigung nach Erhalt der Ankündigung einer Strompreisanpassung.\"

und dann kommt:

\"Inwieweit kann es denn schädlich sein, wenn man nicht sofort, sondern erst im Rahmen der Jahresabrechnung die Preise und/oder das Recht auf Preisanpassung anzweifelt und widerspricht?\"

dann passt doch irgendwas nicht, oder?!



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Gulliver08:
Wasserwaage, ich habe mich in der Tat etwas verquert ausgedrückt. Aus Zeitraum muss natürlich Zeitpunkt werden.

Und mir ging es um die Frage, ob es schädlich sein kann (inm Bezug auf die eigene Position), wenn man zwar NICHT kündigen will, aber erst im Rahmen der Jahresabrechnung vorhergegangenen Preisankündigungen widerspricht.

Ich möchte aber mit dieser Frage nicht den Thread in eine andere Richtung bringen, die Frage ist mir aber beim Lesen eingefallen.

RR-E-ft:
@Gulliver08

Man sollte nicht jede Frage, die einem beim Lesen einfällt, in einen bestehenden Thread schreiben.

Zunächst sollte man immer das Basiswissen zu rate ziehen.

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